17.10.12005, 18:09
Paganlord schrieb:Zum Beispiel die Frage:Nein, gibt es nicht. Die Ausnahme bildet Wald.
Was passiert, wenn man als Grundeigentümer z. B. keinen Pächter findet, der dann das Land nutzt? Kann man dann dazu verpflichtet werden, das Grundstück selbst zu bearbeiten oder bearbeiten zu lassen. Gibt es in irgendeiner Art allgemeine Auflagen z. B. zur Durchführung zweimaligen Mäharbeiten pro Jahr, oder kann man das Land dann auch brach liegen lassen?
Sogenannte Ackerflächen kann man brach liegen lassen.
Es stellt sich irgendwann Wildwuchs ein. Dann besteht die "Gefahr", das eine Behörde das zur Streuobstwiese erklärt. Streuobstwiesen stehen unter besonderen Schutz, wegen des Lebensraumes vieler Insekten. Streuobstwiese bleibt dann Streuobstwiese.
Rasenmähen ist erlaubt (einmal im Jahr).
Die Stadt oder die Gemeinde führen auf solchen Wiesen (Eigentum der Gemeinde) sogenannte Ersatzpflanzungen durch. Also Bäume die zum Beispiel Straßenbaumaßnahmen zum Opfer fielen, werden dort neu gepflanzt.
Lebe für Deine Ideale!