01.08.12004, 19:13
Die Geschichte des Grundstückskauf ist noch nicht beendet.
Aktuelles:
Nachdem man beim Notar den Kaufvertrag unterschrieben hat, nachdem man eine Kopie der Aufflassungsvormerkung im Grundbuch vom Grundbuchamt bekommen hat, überweist man die Kaufsumme an den Vorbesitzer.
Dann ist man nach jetzt gültigem Gesetz Besitzer des Grundstücks.
Es kann also losgehen.
Nebenbei bekommt man noch einen Gebührenbescheid über oben genannten Vorgang über 62euro.
Die GEschichte geht noch weiter, seid also gespannt, und schaut ab und zu vorbei!
Aktuelles:
Nachdem man beim Notar den Kaufvertrag unterschrieben hat, nachdem man eine Kopie der Aufflassungsvormerkung im Grundbuch vom Grundbuchamt bekommen hat, überweist man die Kaufsumme an den Vorbesitzer.
Dann ist man nach jetzt gültigem Gesetz Besitzer des Grundstücks.
Es kann also losgehen.
Nebenbei bekommt man noch einen Gebührenbescheid über oben genannten Vorgang über 62euro.
Die GEschichte geht noch weiter, seid also gespannt, und schaut ab und zu vorbei!
Lebe für Deine Ideale!