01.04.12018, 22:49
Leider kein Aprilscherz!
Seit heute müssen Neuwagen in der EU mit der sogenannten eSIM ausgestattet sein, und bei einigen Automarken (insbesondere im Hochpreisbereich) ist diese "tolle" neue Funktion schon seit Jahren serienmäßig, aber lest selbst:
Ab 1. April: Online-Überwachung im Auto – Neuwagen müssen mit eSIM-Karten ausgerüstet werden
Ab 1. April 2018 müssen alle Neuwagen mit eSIM-Karten ausgerüstet werden. Ein Neuwagen wird damit zu einem rollenden Rechenzentrum ... und schon 2015 verriet Jim Farley, Vizepräsident bei Ford: "Wir kennen jeden Autofahrer, der die Verkehrsregeln bricht. Und weil GPS in den Autos ist, wissen wir, wo und wie jemand das tut.“
Ab dem 1. April müssen alle Neuwagen mit elektronischen SIM-Karten ausgerüstet werden. Dahinter steckt die gute Absicht, bei Unfällen durch die Rettungskräfte schneller erreicht werden zu können.
So sollen die Autos schnell Hilfe holen, wenn die Airbags ausgelöst wurde – der Bordcomputer spricht dazu mit der Leitstelle der Rettungskräfte und ruft die 112 an (falls er noch funktioniert). Die Daten zum Unfallgeschehen werden automatisch übertragen, darunter auch die Anzahl der (angeschnallten) Insassen.
Die Technik dazu wird fest in die Fahrzeuge eingebaut und sei nicht abschaltbar, erklärt „Netzpolitik.org“. Beschlossen wurde die Möglichkeit des elektronischen Notrufes eCall in der EU-Verordnung L123/77 vom 29. April 2015.
In diesem Zusammenhang werden auch der Dieselskandal und Fahrverbote für ältere Autos interessant: Viele Menschen werden mehr oder weniger höflich zu einem Neuwagen oder zumindest zu einer Nachrüstung gezwungen. Es sollte auch nicht vergessen sein, dass Kanzlerin Merkel 2017 erklärte, dass in 20 Jahren die Menschen nur noch mit Sondererlaubnis selbst Autofahren dürfen.
Rollende und spionierende Rechenzentren
Mit dem eSIM-Verfahren könnten nach EU-Angaben ca. 2.500 Menschen im Straßenverkehr mehr gerettet werden, führt „next-mobility.news“ auf. Gleichzeitig öffnet dies jedoch auch einem möglichen Missbrauch die Tür.
Welche Daten werden in einem Auto ständig abgerufen und gespeichert? Diese Sammlung ist unvollständig:
Die Zusatzdienste sind das Problem
Volker Lüdemann, Datenschutzexperte von der Uni Osnabrück, weist darauf hin, dass zwar der gesetzliche Notruf datenschutzrechtlich unproblematisch sei. Jedoch „drohen die Zusatzdienste zum Dreh- und Angelpunkt für alle möglichen automobilen Datensammler zu werden.“
Da dann jedes Auto über einen Mobilfunkzugang verfügt, ist eine Ortung problemlos möglich, die Autos sind im Internet und ständig online. Manche der bis zu 80 Steuerdaten, die die Autoelektronik sammelt und auswertet, sind sicherlich für Hacker interessant.
So verfolge „der europäische Gesetzgeber hiermit zugleich industriepolitische Zwecke. Der eCall soll die technische Plattform für die weitere Informatisierung des Autos bilden“.
Nach Angaben der EU-Verordnung sollen rund um das Notrufsystem umfangreiche Zusatzdienste angeboten werden. In diesen läge die eigentliche Gefahr, erklärt der Datenschutzexperte. Die starken Datenschutzbestimmungen gelten ausschließlich für den Notruf – die Zusatzdienste würden davon nicht erfasst. „Diese dürfen ständig mit dem Netz verbunden sein und könnten uneingeschränkt Daten übermitteln“, erklärt „next-mobility.news“.
„Wir wissen, wann Sie bei Rot über die Ampel gefahren sind“
Der eCall funktioniert nur, weil jeder Neuwagen neben der eSIM-Karte gleichzeitig ausgerüstet wird mit (Quelle: „next-mobility.news“):
Quelle: https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/ab-1-april-online-ueberwachung-im-auto-neuwagen-muessen-mit-esim-karten-ausgeruestet-werden-a2388760.html?meistgelesen=1
Seit heute müssen Neuwagen in der EU mit der sogenannten eSIM ausgestattet sein, und bei einigen Automarken (insbesondere im Hochpreisbereich) ist diese "tolle" neue Funktion schon seit Jahren serienmäßig, aber lest selbst:
Ab 1. April: Online-Überwachung im Auto – Neuwagen müssen mit eSIM-Karten ausgerüstet werden
Ab 1. April 2018 müssen alle Neuwagen mit eSIM-Karten ausgerüstet werden. Ein Neuwagen wird damit zu einem rollenden Rechenzentrum ... und schon 2015 verriet Jim Farley, Vizepräsident bei Ford: "Wir kennen jeden Autofahrer, der die Verkehrsregeln bricht. Und weil GPS in den Autos ist, wissen wir, wo und wie jemand das tut.“
Ab dem 1. April müssen alle Neuwagen mit elektronischen SIM-Karten ausgerüstet werden. Dahinter steckt die gute Absicht, bei Unfällen durch die Rettungskräfte schneller erreicht werden zu können.
So sollen die Autos schnell Hilfe holen, wenn die Airbags ausgelöst wurde – der Bordcomputer spricht dazu mit der Leitstelle der Rettungskräfte und ruft die 112 an (falls er noch funktioniert). Die Daten zum Unfallgeschehen werden automatisch übertragen, darunter auch die Anzahl der (angeschnallten) Insassen.
Die Technik dazu wird fest in die Fahrzeuge eingebaut und sei nicht abschaltbar, erklärt „Netzpolitik.org“. Beschlossen wurde die Möglichkeit des elektronischen Notrufes eCall in der EU-Verordnung L123/77 vom 29. April 2015.
In diesem Zusammenhang werden auch der Dieselskandal und Fahrverbote für ältere Autos interessant: Viele Menschen werden mehr oder weniger höflich zu einem Neuwagen oder zumindest zu einer Nachrüstung gezwungen. Es sollte auch nicht vergessen sein, dass Kanzlerin Merkel 2017 erklärte, dass in 20 Jahren die Menschen nur noch mit Sondererlaubnis selbst Autofahren dürfen.
Rollende und spionierende Rechenzentren
Mit dem eSIM-Verfahren könnten nach EU-Angaben ca. 2.500 Menschen im Straßenverkehr mehr gerettet werden, führt „next-mobility.news“ auf. Gleichzeitig öffnet dies jedoch auch einem möglichen Missbrauch die Tür.
Welche Daten werden in einem Auto ständig abgerufen und gespeichert? Diese Sammlung ist unvollständig:
- Klimadaten (Temperatur, geöffnete Fenster, Außentemperatur, Fahrtwind)
- Tempo des Autos (das wissen die Airbags, das ESP, Antiblockiersystem)
- Beschleunigung und Fahrverhalten, welcher Gang ist eingelegt, wie steht das Gaspedal, Belastung des Motors (Geht es bergauf? Bei höherer Belastung wird ein herunter schalten empfohlen / bei einem Automatikgetriebe schaltet diese selbst) …
- Tageszeit
- Anzahl der Personen im Auto (Wie viele Sitze sind belegt, ist derjenige angeschnallt)
- Kraftstoff (Wie voll ist der Tank?)
- Reifendruck, Bremsstärke, Abnutzung der Bremsbeläge …
Die Zusatzdienste sind das Problem
Volker Lüdemann, Datenschutzexperte von der Uni Osnabrück, weist darauf hin, dass zwar der gesetzliche Notruf datenschutzrechtlich unproblematisch sei. Jedoch „drohen die Zusatzdienste zum Dreh- und Angelpunkt für alle möglichen automobilen Datensammler zu werden.“
Da dann jedes Auto über einen Mobilfunkzugang verfügt, ist eine Ortung problemlos möglich, die Autos sind im Internet und ständig online. Manche der bis zu 80 Steuerdaten, die die Autoelektronik sammelt und auswertet, sind sicherlich für Hacker interessant.
So verfolge „der europäische Gesetzgeber hiermit zugleich industriepolitische Zwecke. Der eCall soll die technische Plattform für die weitere Informatisierung des Autos bilden“.
Nach Angaben der EU-Verordnung sollen rund um das Notrufsystem umfangreiche Zusatzdienste angeboten werden. In diesen läge die eigentliche Gefahr, erklärt der Datenschutzexperte. Die starken Datenschutzbestimmungen gelten ausschließlich für den Notruf – die Zusatzdienste würden davon nicht erfasst. „Diese dürfen ständig mit dem Netz verbunden sein und könnten uneingeschränkt Daten übermitteln“, erklärt „next-mobility.news“.
„Wir wissen, wann Sie bei Rot über die Ampel gefahren sind“
Der eCall funktioniert nur, weil jeder Neuwagen neben der eSIM-Karte gleichzeitig ausgerüstet wird mit (Quelle: „next-mobility.news“):
- einem GPS-Empfänger zur Feststellung der Fahrzeugposition
- einer GSM-Antenne zum Senden des Notrufs
- einem Steuergerät zur Meldung des Standorts
- einem Crash-Sensor zum Erkennen der Unfallart
- einer Freisprecheinrichtung
- einer Notstromversorgung
- einer Taste zur manuellen Auslösung des Notrufs
- einer Kontrollleuchte, die die Funktionsfähigkeit des Systems anzeigt
Quelle: https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/ab-1-april-online-ueberwachung-im-auto-neuwagen-muessen-mit-esim-karten-ausgeruestet-werden-a2388760.html?meistgelesen=1
Dem Schlechten mag der Tag gehören - dem Wahren und Guten gehört die Ewigkeit. (F. v. Schiller)