Online-Überwachung im Auto
#1
Leider kein Aprilscherz!

Seit heute müssen Neuwagen in der EU mit der sogenannten eSIM ausgestattet sein, und bei einigen Automarken (insbesondere im Hochpreisbereich) ist diese "tolle" neue Funktion schon seit Jahren serienmäßig, aber lest selbst:


Ab 1. April: Online-Überwachung im Auto – Neuwagen müssen mit eSIM-Karten ausgerüstet werden

Ab 1. April 2018 müssen alle Neuwagen mit eSIM-Karten ausgerüstet werden. Ein Neuwagen wird damit zu einem rollenden Rechenzentrum ... und schon 2015 verriet Jim Farley, Vizepräsident bei Ford: "Wir kennen jeden Autofahrer, der die Verkehrsregeln bricht. Und weil GPS in den Autos ist, wissen wir, wo und wie jemand das tut.“

Ab dem 1. April müssen alle Neuwagen mit elektronischen SIM-Karten ausgerüstet werden. Dahinter steckt die gute Absicht, bei Unfällen durch die Rettungskräfte schneller erreicht werden zu können.

So sollen die Autos schnell Hilfe holen, wenn die Airbags ausgelöst wurde – der Bordcomputer spricht dazu mit der Leitstelle der Rettungskräfte und ruft die 112 an (falls er noch funktioniert). Die Daten zum Unfallgeschehen werden automatisch übertragen, darunter auch die Anzahl der (angeschnallten) Insassen.

Die Technik dazu wird fest in die Fahrzeuge eingebaut und sei nicht abschaltbar, erklärt „Netzpolitik.org“. Beschlossen wurde die Möglichkeit des elektronischen Notrufes eCall in der EU-Verordnung L123/77 vom 29. April 2015.

In diesem Zusammenhang werden auch der Dieselskandal und Fahrverbote für ältere Autos interessant: Viele Menschen werden mehr oder weniger höflich zu einem Neuwagen oder zumindest zu einer Nachrüstung gezwungen. Es sollte auch nicht vergessen sein, dass Kanzlerin Merkel 2017 erklärte, dass in 20 Jahren die Menschen nur noch mit Sondererlaubnis selbst Autofahren dürfen.

Rollende und spionierende Rechenzentren

Mit dem eSIM-Verfahren könnten nach EU-Angaben ca. 2.500 Menschen im Straßenverkehr mehr gerettet werden, führt „next-mobility.news“ auf. Gleichzeitig öffnet dies jedoch auch einem möglichen Missbrauch die Tür.

Welche Daten werden in einem Auto ständig abgerufen und gespeichert? Diese Sammlung ist unvollständig:
  • Klimadaten (Temperatur, geöffnete Fenster, Außentemperatur, Fahrtwind)
  • Tempo des Autos (das wissen die Airbags, das ESP, Antiblockiersystem)
  • Beschleunigung und Fahrverhalten, welcher Gang ist eingelegt, wie steht das Gaspedal, Belastung des Motors (Geht es bergauf? Bei höherer Belastung wird ein herunter schalten empfohlen / bei einem Automatikgetriebe schaltet diese selbst) …
  • Tageszeit
  • Anzahl der Personen im Auto (Wie viele Sitze sind belegt, ist derjenige angeschnallt)
  • Kraftstoff (Wie voll ist der Tank?)
  • Reifendruck, Bremsstärke, Abnutzung der Bremsbeläge …
2015 plauderte Jim Farley, damals Ford Europa-Chef und heute Vizepräsident bei Ford in den USA in dem Zusammenhang etwas aus: „Wir kennen jeden Autofahrer, der die Verkehrsregeln bricht. Und weil GPS in den Autos ist, wissen wir, wo und wie jemand das tut.“

Die Zusatzdienste sind das Problem

Volker Lüdemann, Datenschutzexperte von der Uni Osnabrück, weist darauf hin, dass zwar der gesetzliche Notruf datenschutzrechtlich unproblematisch sei. Jedoch „drohen die Zusatzdienste zum Dreh- und Angelpunkt für alle möglichen automobilen Datensammler zu werden.“

Da dann jedes Auto über einen Mobilfunkzugang verfügt, ist eine Ortung problemlos möglich, die Autos sind im Internet und ständig online. Manche der bis zu 80 Steuerdaten, die die Autoelektronik sammelt und auswertet, sind sicherlich für Hacker interessant.

So verfolge „der europäische Gesetzgeber hiermit zugleich industriepolitische Zwecke. Der eCall soll die technische Plattform für die weitere Informatisierung des Autos bilden“.

Nach Angaben der EU-Verordnung sollen rund um das Notrufsystem umfangreiche Zusatzdienste angeboten werden. In diesen läge die eigentliche Gefahr, erklärt der Datenschutzexperte. Die starken Datenschutzbestimmungen gelten ausschließlich für den Notruf – die Zusatzdienste würden davon nicht erfasst. „Diese dürfen ständig mit dem Netz verbunden sein und könnten uneingeschränkt Daten übermitteln“, erklärt „next-mobility.news“.

„Wir wissen, wann Sie bei Rot über die Ampel gefahren sind“

Der eCall funktioniert nur, weil jeder Neuwagen neben der eSIM-Karte gleichzeitig ausgerüstet wird mit (Quelle: „next-mobility.news“):
  • einem GPS-Empfänger zur Feststellung der Fahrzeugposition
  • einer GSM-Antenne zum Senden des Notrufs
  • einem Steuergerät zur Meldung des Standorts
  • einem Crash-Sensor zum Erkennen der Unfallart
  • einer Freisprecheinrichtung
  • einer Notstromversorgung
  • einer Taste zur manuellen Auslösung des Notrufs
  • einer Kontrollleuchte, die die Funktionsfähigkeit des Systems anzeigt
Das Auto wird damit zum vollständig überwachten Raum, die SIM-Karte zum Ortungs- und Spionagegerät. Anwälte, Journalisten oder Ärzte – und alle anderen ebenso – können im Auto keine offenen Gespräche mehr führen.


Quelle: https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/ab-1-april-online-ueberwachung-im-auto-neuwagen-muessen-mit-esim-karten-ausgeruestet-werden-a2388760.html?meistgelesen=1
Dem Schlechten mag der Tag gehören - dem Wahren und Guten gehört die Ewigkeit. (F. v. Schiller)
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#2
Zitat:Amazon muss seine WLAN-Bestellknöpfe vom Markt nehmen.

Laut Oberlandesgericht München führen sie zu intransparenten Bestellungen und verletzen so Gesetze für den Internethandel. Der Konzern will Rechtsmittel einlegen.

Im Internet einkaufen ohne Smartphone oder Tablet, einfach per Knopfdruck - das bietet Amazon für Waschmittel, Kaffee und einige Dutzend anderer Produkte des täglichen Bedarfs an. Jetzt hat das Oberlandesgericht München entschieden, dass das Versandunternehmen seine "Dash Buttons" nicht weiter verwenden darf.

Die aufklebbaren, nur mit dem jeweiligen Hersteller-Logo versehenen Knöpfe führten zu intransparenten Bestellungen, erklärten die Richter. Klare Informationen zu Inhalt, Preis und ein klarer Hinweis auf eine zahlungspflichtige Bestellung fehlten. Damit verstoße Amazon gegen die Gesetze für den Internethandel.

Hier geht es nicht darum, daß Amazon das Recht entzogen wird, solche Knöpfe anzubringen. Sondern darum, daß man daran sehr gut erkennen kann, wie ausgereift die Technik mit ihrer Vernetzung ist. Es sind nicht nur das Fahrzeug, das Funktelefon oder der eigene PC die Überwachungsmaschine, sondern zukünftig die Kaffeemaschine oder die Waschmaschine. Die Funkverbindung mit ihren Schäden steht auf Dauer-"AN". Alles ist kabellos per Knopfdruck verfügbar. Abgesehen von den Schäden durch Funkstrahlung vergessen viele, daß Informationen nicht nur in eine Richtung fließen.
Finde Dich selbst!
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#3
Daten sind das Geschäft der Zukunft! Und so wird nicht nur im Auto überwacht, sondern selbst an Orten, wo Menschen Erholung suchen oder sich sportlichen Aktivitäten wie dem Laufen widmen.

Das haben wir gestern mit eigenen Augen gesehen!

An einer der beliebtesten Laufstrecken des Landes, der Außenalster in Hamburg, sind 6 Meßstationen errichtet worden, die Zeiten, Durchschnittsgeschwindigkeit und andere scheinbar "nebensächliche" Daten erfassen. Diese sind dann wiederum auf einer Internerseite abrufbar. Voraussetzung ist, man kauft beim Anbieter einen (RFID-)Chip, den man sich an den Schuh bindet. Dann ist es ganz egal, wo man die Runde startet, ob man rechts oder links herum läuft usw.

Beim Registrieren auf der Internetplattform werden natürlich auch persönliche Daten abgefragt, wobei sich der Anbieter vorbehält die Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.

Auf einen Querverweis zu dieser Seite habe ich absichtlich verzichtet, denn dieser Beitrag soll keine Werbung sein, sondern auf die Gefahr dieser Technik hinweisen!
Nur der Entwickler weiß, welche Daten diese Meßstationen außerdem alles abrufen können, welche Chips (Bankdaten, Ausweis etc.) angesprochen werden und reagieren.

Ich frage mich, warum eine normale Uhr, meinetwegen auch Stoppuhr, um das Handgelenk nicht ausreicht, um die Zeiten zu erfassen?
Kein besserer Freund – kein schlimmerer Feind!
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#4
Assistenzsysteme: Was ab Juli 2024 Pflicht wird

Wie der TÜV Nord mitteilt, ist bereits seit dem 6. Juli 2022 eine EU-Verordnung zum Einbau von Fahrerassistenzsystemen wie unter anderem Rückfahrkameras und/oder Rückfahrsensoren in allen EU-Mitgliedstaaten verpflichtend. Während dies ab 2022 zunächst nur für alle neu entwickelten Fahrzeuge gilt, müssen spätestens ab dem 7. Juli 2024 alle Neufahrzeuge mit den zusätzlichen Systemen ausgestattet sein.


Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) erklärt dazu: „Ein wesentliches Ziel dieser Verordnung ist es, durch die verpflichtende Einführung von Fahrzeugsicherheitssystemen die Zahl der Getöteten und Verletzten weiter zu reduzieren. Mit dieser Verordnung werden eine Reihe neuer Technologien und Sicherheitsmaßnahmen [...] verpflichtend eingeführt.“

Neben Rückfahrkameras gehören auch die folgenden Systeme dazu:

    Notbremsassistent
    Notfall-Spurhalteassistent
    Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
    Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit
    Abbiegeassistent und Kollisionswarnsystem
  Ereignisbezogene Datenspreicherung
    Notbremslicht
    Reifendrucküberwachungssystem
    Erweiterter Kopfaufprallschutzbereich
    Verbesserung des unmittelbaren Sichtbereichs schwerer Nutzfahrzeuge

Wann drohen Bußgelder für Autofahrer?

Die neue Pflicht gilt auch für ältere Autos – alle, die nach dem Einführungsdatum verkauft werden, müssen mit einer funktionierenden Rückfahrkamera und/oder entsprechenden Sensoren ausgestattet sein – und macht eines essentiell: Autofahrer müssen darauf achten, dass das Gerät einwandfrei funktioniert. Denn wer mit einem defekten Exemplar unterwegs ist, dem droht Bußgeld.

„Eine nicht funktionierende Rückfahrkamera stellt einen Verstoß gegen die Rückfahrkamera-Pflicht dar und kann mit Geldstrafen geahndet werden“, heißt es dazu beispielsweise bei Kfz-Versicherungsvergleich. Kommt es durch Fehlfunktionen zusätzlich zu einem Unfall, drohen ebenfalls Bußgelder.

Grund dafür ist laut dem Anwalt-Suchservice, dass „automatische Assistenzsysteme […] den Fahrer nicht aus seiner Verantwortung [befreien]. Wenn sie versagen, haftet er, notfalls auch allein, für den Schaden. Trotz derartiger Systeme muss der Fahrer immer noch selbst sicherstellen, dass kein Unfall passiert“.

Ereignisbezogene Datensicherung? Wer bestimmt denn, ab wann welches Ereignis (wo) gesichert werden soll?

Und die ganzen anderen Punkte??? Die Unmündigkeit des Menschen nimmt weiter Fahrt auf.
Glück ist unsichtbare Planung.
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#5
(29.06.12024, 08:07)Waldläufer schrieb: https://www.pagan-forum.de/post-84773.html#pid84773Ereignisbezogene Datensicherung? Wer bestimmt denn, ab wann welches Ereignis (wo) gesichert werden soll?


Ich denke, mit ereignisbezogender Datensicherung ist der Fahrdatenschreiber gemeint, der jetzt verpflichtend in allen neuen Autos verbaut sein muß:

Zitat:"Blackbox" für das Auto wird Pflicht
Anstelle von mühsamen Beweisfotos und teuren Gutachten soll künftig verstärkt die Technik helfen, wenn im Straßenverkehr ein Unfall passiert. Ab dem 7. Juli müssen neu zugelassene Autos mit einem sogenannten Event Data Recorder (EDR) ausgestattet sein. Ähnlich wie bei der Blackbox in Flugzeugen soll der bei einem Unfall einen kurzen Zeitraum vor und nach dem Crash aufzeichnen. Ziel ist es, den Unfallhergang sicherer rekonstruieren zu können.

Dabei werden lokal Daten gespeichert, die Auskunft über Geschwindigkeit, Motorendrehzahl, Airbag-Auslösung oder den Lenkwinkel geben. Verbaut ist der Datenspeicher meistens im Airbag-Steuergerät. Zusätzlich wird der Einbau eines Hinweissignals verpflichtend, das bei Überschreiten der Geschwindigkeitsgrenze ertönt.
Das hast Du Dir so gedacht!
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