Geldstrafe: Gericht verurteilt ehemaligen Lehrer wegen Gotteslästerung
#1
"Auf nach Rom! Die Papstsau Franz umbringen. Reformation ist geil" - mit Sprüchen wie diesen hatte ein 67-Jähriger in NRW sein Auto beklebt. Deshalb muss er nun 500 Euro zahlen.

Wegen Gotteslästerung ist ein ehemaliger Lehrer in Nordrhein-Westfalen zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der 67-Jährige muss als Bewährungsauflage 500 Euro zahlen, entschied das Amtsgericht Lüdinghausen.

Der Mann hatte die Rückscheibe seines Autos großflächig mit Sprüchen wie "Elvis - 2000 Jahre rumhängen und immer noch kein Krampf!" oder "Wir pilgern mit Martin Luther: Auf nach Rom! Die Papstsau Franz umbringen. Reformation ist geil" beklebt. Passanten und die Polizei hatten Anzeige erstattet.
Die Richterin am Amtsgericht sah die Botschaften nicht durch die Kunstfreiheit gedeckt und bestätigte einen Verstoß gegen den sogenannten Gotteslästerungsparagrafen im Strafgesetzbuch (Paragraf 166: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen).

"Diese Grenze war überschritten"

Laut Urteil sind die Sprüche öffentliche Beschimpfungen der Chr*stlichen Kirchen und damit dazu geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 9 DS 174/15).

"Die Sprüche stehen ja nicht nur für eine Religionskritik, diese Grenze war überschritten", sagte ein Gerichtssprecher. Das Gericht folgte allerdings nicht der Forderung der Anklage. Die Staatsanwaltschaft hatte für eine Geldstrafe von 3000 Euro plädiert.

Der jetzt verurteilte Lehrer im Ruhestand sieht sein Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt. Nach Auskunft eines Gerichtssprechers will er das Urteil nicht hinnehmen und in die nächste Instanz gehen.

Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gotteslaesterung-gericht-verurteilt-ehemaligen-lehrer-in-luedinghausen-a-1079284.html
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#2
Zitat:(Paragraf 166: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen).

Aha. Zzz

Die Religionsfreiheit ist ein Grund- und Menschenrecht. Sie besteht vor allem in der Freiheit eines Menschen, seine Glaubensüberzeugung (das Glauben an einen G*tt oder Götter) oder ein weltanschauliches Bekenntnis frei zu bilden und seine Religion oder Weltanschauung ungestört auszuüben sowie ihren Gesetzmäßigkeiten entsprechend zu handeln, einschließlich dafür zu werben, einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft anzugehören beziehungsweise seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln. Hierzu gehört auch die Freiheit, kultische Handlungen frei auszuüben (Kultusfreiheit). Zur Religionsfreiheit gehört zudem die Freiheit von Religion, somit die Freiheit eines Menschen, keiner Religion oder keiner bestimmten Religion angehören zu müssen, beziehungsweise das Recht, nicht an einen G*tt zu glauben (siehe Atheismus und Agnostizismus).

Wie jedes andere Grundrecht auch, kann die Religionsfreiheit mit anderen Grundrechten kollidieren („Normkollision“).
Quelle: wikipedia

Hier ist scheinbar etwas kollidiert  Biggrin
Ich meine, die Aufforderung den Popen um sein Leben zu bestehlen, ist strafrechtlich ein Knackpunkt.
Aber warum dürfen alle Chr***en tagtäglich zum Mord gegen Andersdenkende aufrufen, indem sie ihre Gebete sprechen und aus der Bibel zitieren?
Das Chr*stentum hat unzählige Flüche auf dem ganzen Globus etabliert, ganze Landstriche und Völker ausgerottet. Mord und Folter seit über 2000 Jahren!

Ich empfinde es als legitim, dass jemand dagegen protestiert.
Andererseits darf man nicht übersehen, dass der 67-jährige reformieren will und Anhänger von diesem Luther ist.
Von einem Auffanglager ins nächste.
-
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#3
Für mich ist das ein Fanatiker, und daher auch seine "Sprüche", für deren Art und Weise ich kein Verständnis habe. Diese ganzen Aufrufe zu Gewalttaten und auch die Sexualisierung von allem möglichen, das ist einfach nur unzivilisiert.
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#4
Die Sekten untereinander konnten sich noch nie leiden. "Unzivilisiert" ist das richtige Wort.
Entweder man findet einen Weg oder man schafft einen Weg!
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