29.02.12016, 00:59
"Auf nach Rom! Die Papstsau Franz umbringen. Reformation ist geil" - mit Sprüchen wie diesen hatte ein 67-Jähriger in NRW sein Auto beklebt. Deshalb muss er nun 500 Euro zahlen.
Wegen Gotteslästerung ist ein ehemaliger Lehrer in Nordrhein-Westfalen zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der 67-Jährige muss als Bewährungsauflage 500 Euro zahlen, entschied das Amtsgericht Lüdinghausen.
Der Mann hatte die Rückscheibe seines Autos großflächig mit Sprüchen wie "Elvis - 2000 Jahre rumhängen und immer noch kein Krampf!" oder "Wir pilgern mit Martin Luther: Auf nach Rom! Die Papstsau Franz umbringen. Reformation ist geil" beklebt. Passanten und die Polizei hatten Anzeige erstattet.
Die Richterin am Amtsgericht sah die Botschaften nicht durch die Kunstfreiheit gedeckt und bestätigte einen Verstoß gegen den sogenannten Gotteslästerungsparagrafen im Strafgesetzbuch (Paragraf 166: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen).
"Diese Grenze war überschritten"
Laut Urteil sind die Sprüche öffentliche Beschimpfungen der Chr*stlichen Kirchen und damit dazu geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 9 DS 174/15).
"Die Sprüche stehen ja nicht nur für eine Religionskritik, diese Grenze war überschritten", sagte ein Gerichtssprecher. Das Gericht folgte allerdings nicht der Forderung der Anklage. Die Staatsanwaltschaft hatte für eine Geldstrafe von 3000 Euro plädiert.
Der jetzt verurteilte Lehrer im Ruhestand sieht sein Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt. Nach Auskunft eines Gerichtssprechers will er das Urteil nicht hinnehmen und in die nächste Instanz gehen.
Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gotteslaesterung-gericht-verurteilt-ehemaligen-lehrer-in-luedinghausen-a-1079284.html
Wegen Gotteslästerung ist ein ehemaliger Lehrer in Nordrhein-Westfalen zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der 67-Jährige muss als Bewährungsauflage 500 Euro zahlen, entschied das Amtsgericht Lüdinghausen.
Der Mann hatte die Rückscheibe seines Autos großflächig mit Sprüchen wie "Elvis - 2000 Jahre rumhängen und immer noch kein Krampf!" oder "Wir pilgern mit Martin Luther: Auf nach Rom! Die Papstsau Franz umbringen. Reformation ist geil" beklebt. Passanten und die Polizei hatten Anzeige erstattet.
Die Richterin am Amtsgericht sah die Botschaften nicht durch die Kunstfreiheit gedeckt und bestätigte einen Verstoß gegen den sogenannten Gotteslästerungsparagrafen im Strafgesetzbuch (Paragraf 166: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen).
"Diese Grenze war überschritten"
Laut Urteil sind die Sprüche öffentliche Beschimpfungen der Chr*stlichen Kirchen und damit dazu geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 9 DS 174/15).
"Die Sprüche stehen ja nicht nur für eine Religionskritik, diese Grenze war überschritten", sagte ein Gerichtssprecher. Das Gericht folgte allerdings nicht der Forderung der Anklage. Die Staatsanwaltschaft hatte für eine Geldstrafe von 3000 Euro plädiert.
Der jetzt verurteilte Lehrer im Ruhestand sieht sein Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt. Nach Auskunft eines Gerichtssprechers will er das Urteil nicht hinnehmen und in die nächste Instanz gehen.
Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gotteslaesterung-gericht-verurteilt-ehemaligen-lehrer-in-luedinghausen-a-1079284.html