Zitat:(Paragraf 166: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen).
Aha.
Die Religionsfreiheit ist ein Grund- und Menschenrecht. Sie besteht vor allem in der Freiheit eines Menschen, seine Glaubensüberzeugung (das Glauben an einen G*tt oder Götter) oder ein weltanschauliches Bekenntnis frei zu bilden und seine Religion oder Weltanschauung ungestört auszuüben sowie ihren Gesetzmäßigkeiten entsprechend zu handeln, einschließlich dafür zu werben, einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft anzugehören beziehungsweise seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln. Hierzu gehört auch die Freiheit, kultische Handlungen frei auszuüben (Kultusfreiheit). Zur Religionsfreiheit gehört zudem die Freiheit von Religion, somit die Freiheit eines Menschen, keiner Religion oder keiner bestimmten Religion angehören zu müssen, beziehungsweise das Recht, nicht an einen G*tt zu glauben (siehe Atheismus und Agnostizismus).
Wie jedes andere Grundrecht auch, kann die Religionsfreiheit mit anderen Grundrechten kollidieren („Normkollision“).
Quelle: wikipedia
Hier ist scheinbar etwas kollidiert
Ich meine, die Aufforderung den Popen um sein Leben zu bestehlen, ist strafrechtlich ein Knackpunkt.
Aber warum dürfen alle Chr***en tagtäglich zum Mord gegen Andersdenkende aufrufen, indem sie ihre Gebete sprechen und aus der Bibel zitieren?
Das Chr*stentum hat unzählige Flüche auf dem ganzen Globus etabliert, ganze Landstriche und Völker ausgerottet. Mord und Folter seit über 2000 Jahren!
Ich empfinde es als legitim, dass jemand dagegen protestiert.
Andererseits darf man nicht übersehen, dass der 67-jährige reformieren will und Anhänger von diesem Luther ist.
Von einem Auffanglager ins nächste.
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