06.06.12015, 18:54
In Europa und speziell in Deutschland gibt für fast alles eine Norm,
so auch bei der zweckdienlichen Definition einer Allee.
Als Allee gilt eine Straße, die auf einer Mindestlänge von 50 Metern auf der linken und der rechten Straßenseite mit Bäumen bepflanzt ist. Bäume, in der Fachsprache auch respektlos als Straßenbegleitgrün bezeichnet, gelten in der Richtlinie für passiven Schutz an Straßen (Punkt 3.3.1.1.) als nicht verformbare punktuelle Einzelhindernisse , wenn der Stammunfang mehr als 25 cm beträgt. Dies trifft auf jeden Baum ab einem Durchmesser von 8 cm zu.
Das überarbeitete Regelwerk sorgt für allerlei Verwirrung in Kommunen und beim Straßenbau.
Als Verkehrssicherheitsmaßnahme wurde der Abstand der Bäume zum Straßenrand von 4,50 m auf 7,50 m erweitert.
Manche Behörden fordern sogar einen Abstand von 8,50 m.
Alte Baumbestände werden nun abgeholzt, oder bei Verlust eines Baumes wird keine Lückenbepflanzung mehr vorgenommen.
Laut ADAC dürfe man nicht vergessen, dass von 3.290 Verkehrstoten im Jahr 2013 etwa 510 Menschen ihr Leben an einen Baum gelassen hätten.
Mal abgesehen davon, dass auch das Anlegen einer Allee wieder Einmischung pur ist, erschaffte Zombie sich wieder seine eigenen Probleme. Fehlverhalten der Fahrer durch Überschätzung, Ablenkung, andere unkontrollierte Emotionen, überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol und andere Drogen am Steuer führen zu einer natürlichen Auslese.
so auch bei der zweckdienlichen Definition einer Allee.
Als Allee gilt eine Straße, die auf einer Mindestlänge von 50 Metern auf der linken und der rechten Straßenseite mit Bäumen bepflanzt ist. Bäume, in der Fachsprache auch respektlos als Straßenbegleitgrün bezeichnet, gelten in der Richtlinie für passiven Schutz an Straßen (Punkt 3.3.1.1.) als nicht verformbare punktuelle Einzelhindernisse , wenn der Stammunfang mehr als 25 cm beträgt. Dies trifft auf jeden Baum ab einem Durchmesser von 8 cm zu.
Das überarbeitete Regelwerk sorgt für allerlei Verwirrung in Kommunen und beim Straßenbau.
Als Verkehrssicherheitsmaßnahme wurde der Abstand der Bäume zum Straßenrand von 4,50 m auf 7,50 m erweitert.
Manche Behörden fordern sogar einen Abstand von 8,50 m.
Alte Baumbestände werden nun abgeholzt, oder bei Verlust eines Baumes wird keine Lückenbepflanzung mehr vorgenommen.
Laut ADAC dürfe man nicht vergessen, dass von 3.290 Verkehrstoten im Jahr 2013 etwa 510 Menschen ihr Leben an einen Baum gelassen hätten.
Mal abgesehen davon, dass auch das Anlegen einer Allee wieder Einmischung pur ist, erschaffte Zombie sich wieder seine eigenen Probleme. Fehlverhalten der Fahrer durch Überschätzung, Ablenkung, andere unkontrollierte Emotionen, überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol und andere Drogen am Steuer führen zu einer natürlichen Auslese.
"Die Menschen drängen sich zum Lichte, nicht um besser zu sehen, sondern um besser zu glänzen"