14.01.12005, 14:59
Konditionen für den Rohkostwettbewerb Januar `05.
Da ich eine Strafe von 30 Euro und einen sofortigen Ausschluß aus dem Wettbewerb als zu hoch ansehe, wenn jemand seinen zweiten geringfügigen Fehltritt verübt, werde ich dahingehend die Konditionen etwas umändern.
Die Konditionen: pro Fehltritt 10 Euro in die Gruppenkasse, nach dem dritten scheidet der Kandidat aus und zahlt aber trotzdem die fälligen 10 Euro.
Was die Diziplin betrifft, sehe ich mich genötigt etwas härter durchzugreifen.
Bei Rauswurf aus dem Rohkostwettbewerb fällt eine Strafe von 30 Euro an. Dieses gilt nur, wenn schwere diziplinarische Vergehen auftreten. Dazu gehört unter anderem, daß man seinen Speiseplan nicht regelmäßig und richtig vervollständigt, oder plötzlich gar nicht mehr anwesend ist.
Es ist wie ein unerlaubtes Entfernen von der Truppe zu werten.
Wer will noch wissen, was er letzte Woche gegessen hat, etc.?
Bragi
Da ich eine Strafe von 30 Euro und einen sofortigen Ausschluß aus dem Wettbewerb als zu hoch ansehe, wenn jemand seinen zweiten geringfügigen Fehltritt verübt, werde ich dahingehend die Konditionen etwas umändern.
Die Konditionen: pro Fehltritt 10 Euro in die Gruppenkasse, nach dem dritten scheidet der Kandidat aus und zahlt aber trotzdem die fälligen 10 Euro.
Was die Diziplin betrifft, sehe ich mich genötigt etwas härter durchzugreifen.
Bei Rauswurf aus dem Rohkostwettbewerb fällt eine Strafe von 30 Euro an. Dieses gilt nur, wenn schwere diziplinarische Vergehen auftreten. Dazu gehört unter anderem, daß man seinen Speiseplan nicht regelmäßig und richtig vervollständigt, oder plötzlich gar nicht mehr anwesend ist.
Es ist wie ein unerlaubtes Entfernen von der Truppe zu werten.
Wer will noch wissen, was er letzte Woche gegessen hat, etc.?
Bragi
Kein besserer Freund – kein schlimmerer Feind!