Strafe für Kirchenaustritt
#1
Eine Strafe in Höhe von mindestens 30,- Euro für einen Kirchenaustritt ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe mit der Religionsfreiheit vereinbar. In Baden-Würrtemberg fällt gar eine 60,- Euro Strafe an, wenn jemand nicht mehr Mitglied der Kirche sein möchte. Geklagt hatte ein 28jähriger Mann, gegen den eine als Verwaltungsgebühr getarnte Austrittsstrafe in Höhe von 30,- Euro verhängt wurde.

Nach Einschätzung von Fachleuten sind die Strafgebühren unverhältnismässig hoch. Zudem werde die Religionsfreiheit verletzt.

Das Bundesverfassungsgericht folgte dem jedoch nicht und wies eine Verfassungsbeschwerde aus Nordrhein-Westfalen ab. Ein geordnetes und formalisiertes Verfahren für den Kirchenaustritt sei notwendig, um die "Wirkung für den staatlichen Bereich" korrekt zu erfassen. Echtheit und Ernsthaftigkeit müssten hierfür ebenso sicher feststehen wie der Zeitpunkt des Austritts. Nach Angaben des Landes Nordrhein-Westfalen sei ein Sachbearbeiter damit "mindestens 15 Minuten" beschäftigt. Im Konflikt zwischen Glaubensfreiheit und einer geordneten Verwaltung sei daher zumindest eine Gebühr von 30 Euro zumutbar.

http://www.rp-online.de/public/article/panorama/deutschland/599639/Gebuehr-fuer-Kirchenaustritt-ist-rechtens.html
Tue was immer ich will!
Zitieren
Es bedanken sich:
#2
Der Nichtglaube, die fehlende öffentliche Zugehörigkeit und der daraus folgende Austritt aus dieser Religion wird unter Strafe gestellt.
Moderne Inquisition.
Kein besserer Freund – kein schlimmerer Feind!
Zitieren
Es bedanken sich:
#3
Na ja, die bekommen wohl Panik wegen der immer weiter wegbrechenden monatlichen Kirchensteuereinnahmen. So soll wenigstens beim Austritt noch einmal abkassiert werden; denken anscheinend, daß die Leute sich den Austritt dann noch einmal überlegen...
Dem Schlechten mag der Tag gehören - dem Wahren und Guten gehört die Ewigkeit. (F. v. Schiller)
Zitieren
Es bedanken sich:
#4
Eiche schrieb:Na ja, die bekommen wohl Panik wegen der immer weiter wegbrechenden monatlichen Kirchensteuereinnahmen. So soll wenigstens beim Austritt noch einmal abkassiert werden; denken anscheinend, daß die Leute sich den Austritt dann noch einmal überlegen...


Genau so ist es! Traurig
Entweder man findet einen Weg oder man schafft einen Weg!
Zitieren
Es bedanken sich:
#5
Von mir aus sollen sie die 30 Euro haben, dafür will ich aber andererseits die Garantie, dass jegliche Belästigung durch Ch***tentum mit einer Strafe in mindestens der gleichen Höhe belangt wird.
Zitieren
Es bedanken sich:
#6
Also ich hab da nochmal drüber nachgedacht.
Eigentlich ist 30 Euro die Sache doch wert. Man bedenke, für 30 Euro bekommt man die Gelegenheit ein freies, selbstbestimmtes Leben ohne Angstmacherei neu zu beginnen. Auf Dauer dabei zubleiben ist viel teurer, da sich hier eine Privatinstitution klammheimlich an das staatliche Steuersystem angehängt hat.
So gesehen ist das also eigentlich doch billig, außerdem zeigt es den wahren Wert dieser Religion.
Zitieren
Es bedanken sich:


Möglicherweise verwandte Themen...
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Bischof will Gotteslästerung unter Strafe stellen truthseeker 1 4.597 04.08.12012, 17:41
Letzter Beitrag: Benu

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Termine

Nächster Vollmond ist in 21 Tagen und 18 Stunden am 14.01.12025, 00:28
Letzter Vollmond war vor 7 Tagen und 18 Stunden
Nächster Neumond ist in 7 Tagen und 18 Stunden am 31.12.12024, 00:27
Letzter Neumond war vor 21 Tagen und 21 Stunden