08.08.12008, 13:21
Eine Strafe in Höhe von mindestens 30,- Euro für einen Kirchenaustritt ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe mit der Religionsfreiheit vereinbar. In Baden-Würrtemberg fällt gar eine 60,- Euro Strafe an, wenn jemand nicht mehr Mitglied der Kirche sein möchte. Geklagt hatte ein 28jähriger Mann, gegen den eine als Verwaltungsgebühr getarnte Austrittsstrafe in Höhe von 30,- Euro verhängt wurde.
Nach Einschätzung von Fachleuten sind die Strafgebühren unverhältnismässig hoch. Zudem werde die Religionsfreiheit verletzt.
Das Bundesverfassungsgericht folgte dem jedoch nicht und wies eine Verfassungsbeschwerde aus Nordrhein-Westfalen ab. Ein geordnetes und formalisiertes Verfahren für den Kirchenaustritt sei notwendig, um die "Wirkung für den staatlichen Bereich" korrekt zu erfassen. Echtheit und Ernsthaftigkeit müssten hierfür ebenso sicher feststehen wie der Zeitpunkt des Austritts. Nach Angaben des Landes Nordrhein-Westfalen sei ein Sachbearbeiter damit "mindestens 15 Minuten" beschäftigt. Im Konflikt zwischen Glaubensfreiheit und einer geordneten Verwaltung sei daher zumindest eine Gebühr von 30 Euro zumutbar.
http://www.rp-online.de/public/article/panorama/deutschland/599639/Gebuehr-fuer-Kirchenaustritt-ist-rechtens.html
Nach Einschätzung von Fachleuten sind die Strafgebühren unverhältnismässig hoch. Zudem werde die Religionsfreiheit verletzt.
Das Bundesverfassungsgericht folgte dem jedoch nicht und wies eine Verfassungsbeschwerde aus Nordrhein-Westfalen ab. Ein geordnetes und formalisiertes Verfahren für den Kirchenaustritt sei notwendig, um die "Wirkung für den staatlichen Bereich" korrekt zu erfassen. Echtheit und Ernsthaftigkeit müssten hierfür ebenso sicher feststehen wie der Zeitpunkt des Austritts. Nach Angaben des Landes Nordrhein-Westfalen sei ein Sachbearbeiter damit "mindestens 15 Minuten" beschäftigt. Im Konflikt zwischen Glaubensfreiheit und einer geordneten Verwaltung sei daher zumindest eine Gebühr von 30 Euro zumutbar.
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