Steuersystem im antiken Rom
#1
In frührepublikanischer Zeit mußten römische Bürger verhältnismäßig wenig Steuern für ihren Land- und sonstigen Besitz zahlen, selbst in Kriegszeiten. Nach der erfolgreichen Expansionspolitik der republikanischen Zeit wurden alle in Italien lebenden römischen Bürger 167 v. d. Z. von direkten Steuern befreit, da diese Last nun Nichtrömer und die Bewohner der besetzten Gebiete tragen mußten.

Bis ins 1. Jhd. n. d. Z. wurden die römischen Büger durch einen Zensus (Schätzung) in wirtschaftliche und politische Klassen eingeteilt, der auch der Steuerermittlung diente. In den Provinzen wurden dagegen keine Schätzungen vorgenommen; das Eintreiben der Steuern war dort privatisiert. Steuerpächter, publicani genannt, übernahmen diese Aufgabe. Sie entrichteten an den Staat eine festgesetzte Summe an Steuern und trieben diese dann in den Provinzen ein.

Anmerkung: Hierbei bereicherten sich viele publicani weit über die festgesetzte Summe hinaus.


Zu Beginn des 1. Jhd. v. d. Z. riefen Roms italienische Bundesgenossen eine eigene Republik aus. Sie waren im Gegensatz zu ihren römischen Nachbarn steuerpflichtig und besaßen kein Bürgerrecht, obwohl sie für das römische Heer Truppen stellten.
Im Bundesgenossenkrieg 91 - 88 v. d. Z. (die Italiker forderten in dieser Auflehnung, geführt von den Marsern und Samniten, das römische Bürgerecht) sah Rom sich gezwungen, 90 v. d. Z. den am Aufstand Unbeteiligten und im Jahr 89 v. d. Z. allen Italikern mit der Lex Plautia Papiria das römische Bürgerrecht zu verleihen, das sie lange vergeblich gefordert hatten. Die Folge daraus war, daß den meisten Italikern die Steuern erlassen wurden.

Anmerkung: Die Bundesgenossen waren ebenso in der römischen Kriegsführung geschult, da sie, wie bereits erwähnt, Truppen für die Legionen stellen mußten. Demnach war dieser Gegner den römischen Truppen absolut ebenbürtig. Ein meiner Ansicht nach entscheidender Grund, warum es zur Erteilung des römischen Bürgerrechts kam.


Der Rest des Reichs profitierte nicht von diesen Erleichterungen, obwohl Kaiser Augustus bereits den Einfluß der Steuerpächter einschränkte. Nach einer Verbesserung des Zensus führte Augustus die direkte Besteuerung ein. Die Ausbeutung durch die publicani war damit beendet, doch mußten nun alle eine Kopfsteuer in gleicher Höhe zahlen, unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen.

Anmerkung: Man könnte es auch anders ausdrücken: eine gerechte Verteilung der Steuern, anstatt nur einige zu bevorzugen und die anderen zu benachteiligen, mußten nun alle Steuern zahlen.

Jetzt mag der ein oder andere denken, wieso gerecht, wenn alle dasselbe zahlen, aber nicht alle dieselben Rücklagen haben? Das ist zumindest, was die Kopfsteuer beinhaltet!
Die heutige Geschichtsschreibung meint hierzu, daß man so nicht an das Geld der Reichen herangekommen sei, wenn die Kopfsteuer noch für Ärmere erschwinglich gehalten wurde ..., andersherum wäre sie für die Armen nicht zahlbar ...
Ich meine, darum ging es Augustus mit der Einführung der Kopfsteuer gar nicht, sondern es ging darum, alle in die Pflicht zu nehmen und so jedem zu verdeutlichen, daß jeder seinen Teil beizutragen hat und niemand übervorteilt oder benachteiligt wird.
Nur der heutigen Gleichmacherei liegt der Gedanke der Ungerechtigkeit zugrunde!

Sein Erfolg gibt ihm recht, denn nicht umsonst wird Augustus auch Friedenskaiser genannt!
Kein besserer Freund – kein schlimmerer Feind!
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