24.08.12012, 05:58
Wird auch Ihr Grundstück zwangsbejagt?
Sie können davon ausgehen, dass die Jagd auf Ihrem Grund und Boden ausgeübt wird, sofern Ihre Wiese, Ihr Feld oder Ihr Waldgrundstück außerhalb der Ortschaft liegen und nicht befriedet sind. Sie sind dann zwangsweise Mitglied in einer so genannten Jagdgenossenschaft und müssen dulden, dass bewaffnete Jäger Ihr Grundstück betreten, dort mehrere Meter hohe Schießplattformen errichten, Fallen aufstellen, Futterstellen anlegen, dort Gesellschaftsjagden abhalten, Wildtiere und Haustiere (Katzen und Hunde) totschießen.
Waldbauer untersagt Jagd auf seinem Land
Bielefeld (buck/nw). Grundbesitzer, die Flächen von weniger als 75 Hektar besitzen, waren bisher gesetzlich gezwungen, die Jagd auf ihrem Grundstück zuzulassen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat nun im Fall eines Grundbesitzers in Baden-Württemberg geurteilt, dass die "Zwangsjagd" gegen den Schutz seines Eigentums verstößt - und er die Jagd nicht mehr dulden muss.
Dieses Urteil hat jetzt erste Auswirkungen in der Region: Der Bielefelder Waldbesitzer Alexander von Spiegel will keine Jäger mehr auf seinem Land dulden. Er besitzt Flächen von etwa 25 Hektar. Den Antrag auf Jagdbefreiung hat er bereits bei der Jagdbehörde gestellt. Die Jagd beeinträchtige sein ethisches Empfinden inzwischen erheblich, gibt von Spiegel, der selbst einen Jagdschein besitzt, als Erklärung an. Die Natur könne sich selbstständig regulieren. Jäger brauche man dafür nicht.
Siehe auch: http://www.zwangsbejagung-ade.de/zwangsbejagungade/index.html
Sie können davon ausgehen, dass die Jagd auf Ihrem Grund und Boden ausgeübt wird, sofern Ihre Wiese, Ihr Feld oder Ihr Waldgrundstück außerhalb der Ortschaft liegen und nicht befriedet sind. Sie sind dann zwangsweise Mitglied in einer so genannten Jagdgenossenschaft und müssen dulden, dass bewaffnete Jäger Ihr Grundstück betreten, dort mehrere Meter hohe Schießplattformen errichten, Fallen aufstellen, Futterstellen anlegen, dort Gesellschaftsjagden abhalten, Wildtiere und Haustiere (Katzen und Hunde) totschießen.
Waldbauer untersagt Jagd auf seinem Land
Bielefeld (buck/nw). Grundbesitzer, die Flächen von weniger als 75 Hektar besitzen, waren bisher gesetzlich gezwungen, die Jagd auf ihrem Grundstück zuzulassen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat nun im Fall eines Grundbesitzers in Baden-Württemberg geurteilt, dass die "Zwangsjagd" gegen den Schutz seines Eigentums verstößt - und er die Jagd nicht mehr dulden muss.
Dieses Urteil hat jetzt erste Auswirkungen in der Region: Der Bielefelder Waldbesitzer Alexander von Spiegel will keine Jäger mehr auf seinem Land dulden. Er besitzt Flächen von etwa 25 Hektar. Den Antrag auf Jagdbefreiung hat er bereits bei der Jagdbehörde gestellt. Die Jagd beeinträchtige sein ethisches Empfinden inzwischen erheblich, gibt von Spiegel, der selbst einen Jagdschein besitzt, als Erklärung an. Die Natur könne sich selbstständig regulieren. Jäger brauche man dafür nicht.
Siehe auch: http://www.zwangsbejagung-ade.de/zwangsbejagungade/index.html
Entweder man findet einen Weg oder man schafft einen Weg!