03.03.12006, 16:23
Heute steht folgende Meldung in der Presse:
Notfalls auf Katzen schießen
Tierschutz wird bei Seuchengefahr ausgesetzt
Auch das Tierschutzgesetz kann Katzen nicht vor einem möglichen Abschuss retten. "Es muss allerdings ein vernünftiger Grund dafür vorliegen", gab das Landesveterinäramt gestern in Zusammenhang mit der Übertragung der Vogelgrippe auf eine Katze in Rügen bekannt.
Bei Seuchenverdacht ist das Tierschutzgesetz außer Kraft gesetzt. Innerhalb eines bestimmten Sperrbezirkes könnten Katzen dann notfalls getötet werden, freiumherlaufende Katzen unter das Jagdgesetz gestellt werden und damit zum Abschuß freigegeben.
Nach dem Fund einer infizierten Katze auf Rügen hatte das Bundeswirtschaftsministerium für die betroffenen Sperrgebiete eine Hauspflicht für Katzen erlassen.
Ja spinnen die jetzt total!
Notfalls auf Katzen schießen
Tierschutz wird bei Seuchengefahr ausgesetzt
Auch das Tierschutzgesetz kann Katzen nicht vor einem möglichen Abschuss retten. "Es muss allerdings ein vernünftiger Grund dafür vorliegen", gab das Landesveterinäramt gestern in Zusammenhang mit der Übertragung der Vogelgrippe auf eine Katze in Rügen bekannt.
Bei Seuchenverdacht ist das Tierschutzgesetz außer Kraft gesetzt. Innerhalb eines bestimmten Sperrbezirkes könnten Katzen dann notfalls getötet werden, freiumherlaufende Katzen unter das Jagdgesetz gestellt werden und damit zum Abschuß freigegeben.
Nach dem Fund einer infizierten Katze auf Rügen hatte das Bundeswirtschaftsministerium für die betroffenen Sperrgebiete eine Hauspflicht für Katzen erlassen.
Ja spinnen die jetzt total!