Wolfsbannerei
#1
Die Vorstellung vom Wolfsbanner, der sich den wirklichen Wolf mit dämonischen Mitteln dienstbar macht, kann als "abgeschwächte Form des mittelalterlichen Werwolfglaubens" verstanden und gewissermaßen auch als Form der wissenschaftlichen Aufklärung gedeutet werden; denn die "große Anforderungen an den Glauben stellende Tierverwandlung zum Wolf" fällt bei einem Prozeß wegen Wolfsbannerei weg.

   

Die Wolfsbannerei taucht als "Wolfsreiter" in der Schweiz bereits 1407, 1423 und in Konstanz 1489 auf. Hexerei-Prozesse, bei denen dieser Vorwurf eine Rolle spielt, sind v. a. im Bereich der Alpenländer belegt, in den Nass. Grafschaften und vereinzelt in Pommern.

Es folgt hier eine ergänzende Liste von Verfahren gegen Wolfsbanner, wie sie Martin Scheutz (Salzburg Archiv 27) im Anhang vorlegt. Dort auch Quellen und weitere Literaturhinweise, zum Teil auch bei Byloff (1934).

1631 Hansel Winkler, Bettler im Landgericht Althofen (Kärnten); weiters auch ein "Wolfreiter Veitl" (Hinrichtung).

1635 Blasius Pürhinger, ein bayerischer Bettler, zuerst im steierischen Ennstal, dann Überstellung nach Aussee (Steiermark). Ausgang unbekannt.

1650 Wastl Schramb, beim Stadtgericht Wolfsberg (Kärnten).
1651 Chr*stian Grueber aus Lassing, Landgericht Wolkenstein (Steiermark); (Hinrichtung).

1653 Lorenz Steger, Thomas Heyser (Bettler), Gregor Heyser (Hirte) im Landgericht St. Lambrecht (Steiermark); (Hinrichtung).

1654 Marx Lechner, Bettler, im Landgericht St. Lambrecht.

1660 Eva N., stumme Bettlerin, Witwe eines in Wolfsberg hingerichteten Wolfbanners, im Landgericht Althofen (Kärnten). Kommt frei wegen "Einfäligkeit".

1666 "Alter" Stephan, schwachsinniger Bettler, in Spittal (Kärnten); (Hinrichtung).

1667 Georg Rackl, Hirte, im Landgericht St. Lambrecht; (Gerichtsverweis).

1672 Adam Mädelsperger, Bettler, im Landgericht St. Lambrecht; Verweis des Landgerichts.

1673 Matthias Karner, in Großlobming (Steiermark); (Hinrichtung).

1673 Urban Pauer, Kohlenführer und Bauernknecht, in Leoben; (Hinrichtung).

1673 Gertrud und Chr*stina N.N., in Straßburg (Kärnten); viermonatige Haft und Gerichtsverweis.

1674 Ambrosi Kerschbaumer, seine Frau, sowie Margareta Luknerin, Bäuerin, in Großlobming; (Hinrichtung).

1694 Kipp "Tafner", Bettler, im Landgericht St. Lambrecht; Landgerichtsverweis.

1695 Matthis Hacker, Hirte und seine Frau Eva, in Admontbichl (Steiermark); (Hinrichtung).

1701 Paul Perwolf, Hirte aus Wolfsburg, in Obdach (Steiermark); (Hinrichtung).

1705 der "krumme" Vastl, in Murau (Steiermark); Ausgang unbekannt.

1705/06 Pfeifer Hansel, Anderl Herzog, Lippe und Mörtel Kreß, dessen Schwester NN, sowie Magdalena Pommerin, vermutl. alle Bettler, in Wolfsberg (Kärnten); Todesurteil, drei andere Personen kommen mit dem Leben davon (Zusammenhang mit dem Prozeß Murnau 1705).

1707/08 Chr*stian und Peter Pürgger und Georg NN., vermutl. alle Hirten, in Leoben und Freyenstein (Steiermark). Peter Pürger wird von Bauern erschlagen, zwei Angeklagte vermutl. hingerichtet. 1707 sind mehrere Wolfsbanner in Freyenstein in Haft.

1718/19 Jakob Kranawitter, geistesschwacher Bettler, im Landgericht Rotenfels bei Oberwolz (Steiermark); Untersuchung dauert 1 Jahr; dann Entlassung nach 20 Stockschlägen.

1725 Paul Schäffer, Bettler in St. Leonhard im Lavanttal, Kärnten. Kommt - nach neuesten Erkenntnissen - nicht frei. (M. Swatek fand im Kärntner Landesarchiv Belege für seine Hinrichtung.) - Lit. Wutte, S. 48; Schulte, S. 248; Scheutz.
Entweder man findet einen Weg oder man schafft einen Weg!
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#2
Hier noch ein Link zu weiteren Opfern, die der Wolfsbannerei beschuldigt wurden, es ist eine informative Seite über Werwolf- und Hexenverfolgung:

http://www.elmar-lorey.de/Prozesse.htm

Es sind 250 Namen auf der Liste!

Es ist interessant die Liste durchzulesen, denn teilweise stehen die Beschuldigungen dabei, allerdings musste ich nach einer Weile abbrechen. Mir wurde von dem ganzem Wahnsinn schlecht.

Grüße,

Pamina
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#3
... Tja, Wahnsinn ... die Menschen wurden gerichtet wegen dieses Irrglaubens. Heute sagen wir "Wahnsinn", "irre", "verrückt", "abergläubisch" oder "bescheuert". Damals wurde deswegen denunziert, gefoltert und ermordet. Die entsprechende Religion, die das zu verantworten hat, die gibt es bis heute.

Keine Wiedergutmachung oder glaubhafte Entschuldigung wurde bis heute geleistet. Man muß dazu wissen, daß Hexen, Wolfsbanner und Ketzer ihren sämtlichen Besitz (zumeist Land- und Geldbesitz) an die Kirche verloren, wenn sie in einem solchen Verfahren schuldig gesprochen wurden. Das auf diese Weise geraubte Land gehört der Kirche bis heute, und nicht ein Quadratzentimeter davon wurde jemals an die heutigen Nachfahren zurückgegeben. Das wiederum bedeutet, daß diese Unrechtsurteile bis heute Gültigkeit besitzen und die Kirche die Vorteile ihrer damaligen Barbarei bis heute in Anspruch nimmt.

In einem wirklichen Rechtsstaat müßten solche offensichtlichen Fehlurteile doch aufgehoben werden, und zwar mit dem Ergebnis, den heutigen Nachfahren der ermordeten Ketzer, Hexen, Heiden, Wolfsbanner usw. das Familieneigentum zurückzugeben. Die Kirche hat zig Chroniken und Archive, und es wäre für sie ein Leichtes, die meisten der Nachfahren oder Familien ausfindig zu machen.
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#4
Als magisches Mittel, um sich einen Wolf gefügig zu machen, galt lange Zeit die sogenannte Wolfsrune; auch Wolfsangel genannt.

Das Runenzeichen (auch Sonnensense genannt) nimmt Bezug auf den sogenannten Winterwolf (auch: Sonnenwolf), der u. a. Isegrimm, Garm, Fenris oder „böser Wolf“ genannt wird. Dieser Wolf verschlingt in der nordischen Mythologie die Sonne. (Man kennt diesbezüglich auch die Wölfe Skalli und Hati, welche Sonne und Mond über den Himmel jagen und diese zu Ragnarök verschlingen werden.) Auch das bekannte Märchen vom Rotkäppchen (die rote Kappe = Sonnensymbol) bezieht sich auf die identische Mythologie. Rotkäppchen (und somit die Sonne) wird vom „bösen Wolf“ gefressen.

Symbolkundlich betrachtet wird bei der Wolfsangel (bzw. Sonnensense) der Sonnenstrahl durchtrennt und damit getötet.

Hier stellt man sich also vor, daß der Wolf als Todestiersymbol/Vollstrecker die Aufgabe des Zertrennens des Sonnenstrahls übernimmt. In vormaliger Zeit ein normaler und alljährlich wiederkehrender Vorgang, ebenso wie die Neugeburt der Sonne, die ja im Märchen des Rotkäppchens ebenfalls enthalten ist. Die Verteufelung dieses Prozesses (Winterbeginn, allgemeines Sterben, Menschenopfer, dunkle Jahreszeit, dunkle Tageszeit), für den der Wolf symbolisch steht, erfolgt erst mit dem Aufkommen des Chr**tentums. Diese Religion nutzt wiederum die aus der Verteufelung entstehende Angst vor diesem an sich normalen Vorgang.

Die Wolfsangel ist jedoch auch als Jagdgerät bekannt, welches früher zum Fangen von Wölfen eingesetzt wurde. Die aus Eisen geschmiedeten Wolfsangeln wurden über Jahrhunderte zum Fang von Wölfen verwendet. Die mit Widerhaken versehenen Enden wurden mit Ködern (zum Beispiel mit den Eingeweiden erlegter Jagdtiere) bestückt und an einem Baum so hoch aufgehängt, daß der Wolf danach springen mußte, um zuschnappen zu können. Der Wolf blieb mit dem Maul hängen und verendete.

1617 wurde die Funktion der Wolfsangel so beschrieben: „Ein Wolffs Angel, die man hängt und ein Aas daran thuet, wenn das Thier danach springt, so bleibt es mit dem Maul davon hängen.“

Die Wolfsangel als Symbol hat auch im Forstbereich eine weit zurückreichende Geschichte. Bereits in einem 1616 geschlossenen Grenzvertrag zwischen Braunschweig-Lüneburg und Hessen wurde die braunschweigische Grenzmarkierung „als ein Wulffsangel“ bezeichnet. Das Symbol der Wolfsangel wurde nicht nur auf Grenzsteinen eingesetzt, sondern es gibt auch entsprechende Nachweise über den Gebrauch der Rune im Schriftverkehr der Forstämter.

Auf diese (magische) Weise sollte versucht werden, Wölfe aus dem eigenen Wald fernzuhalten. Die Wolfsangel wurde also als tatsächliches Fanggerät und auch als runisch-magisches Zeichen eingesetzt, um Wölfe zu vertreiben. Die damaligen Herrschaften wollten das Wild des Waldes gern selbst jagen und erlegen und sahen den Wolf deshalb als unliebsamen Konkurrenten an, der zudem gelegentlich auch Zucht- und Herdentiere riß. So gesehen kann man das Aufstellen von Wolfsangeln an Weg- und Grenzpunkten ebenfalls als magische Wolfsbannerei betrachten, die jedoch ungestraft blieb. Hier versuchte man, sich der Kraft des alten Runenzeichens zu bedienen, veranstaltete aber gleichzeitig Prozesse gegen Wolfsbanner und Werwölfe.

Entweder man findet einen Weg oder man schafft einen Weg!
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