05.01.12004, 11:45
Ein Beutel voller Apfelsinen, aus Griechenland, sollte ich nach dem Wechseln einiger Taler an der Kasse, heut mein Eigen nennen. Zu Hause angekommen, gleich eine ausgepresst - herrlich! Welch Energie darin steckt! Dann fand ich ganz kleingedruckt folgenden Hinweis: Gewachst und konserviert mit Orthophenyl-Phenol. Was ist das? Eine Suchmaschine gab mir Antwort, und ich kopierte diesen Text daraus:
Apfelsine mit Handschuh
Die Schalen von Südfrüchten sind oft mit giftigen Chemikalien überzogen. Dadurch können die beliebten Inportwaren länger gelagert, sowie besser und ganzjährig gleichmässig im Markt verteilt werden. Die Chemikalien sichern also die Konkurenzfähigkeit gegen den heimi-schen Apfel und bedeuten einen wirtschaftlichen Vorteil für Handel und Produzenten.
Die verwendeten Chemikalien müssen gekennzeich-net sein; Orthophenylphenol und Thiabendazol sind die häufigsten Haltbarmacher. Derart behandelte Südfrüchte sind dann für den Verzehr ohne Schale geeignet.
Fassen wir solche Früchte mit der ungeschützten Hand an, so überträgt sich das Orthophenyl-phenol auf die Haut, es haftet dort sehr gut und dringt auch in die Haut ein, es ist haut-resorbtiv.
Durch solche Chemikalien werden oft Hautschäden und Allergien verursacht oder verstärkt. Die Kennzeichnung der Stoffe ist Pflicht, nicht jedoch der Hinweis auf die Risiken und Neben-wirkungen, wie sie bei Medikamenten üblich sind.
Will sich der Normalbürger vor Schäden schützen, so kann er die Apfelsine mit der rechten Hand anfassen und die Schale abnehmen, dann mit der sauberen Linken das Fruchtfleisch greifen und essen. Er wird dann die rechte Hand mit einer speziellen Waschpaste von dem anhaftendem Orthophenylphenol befreien (dekontaminieren). Tut er das nicht, so übertägt sich das Gift in den Körper.
Er ist als Freizeitmensch weitgehend ungeschützt vor den Giften, im Unterschied zur Situation am Arbeitsplatz:
Leckt er also innerhalb der Arbeitszeit außen an der Apfelsine, um seiner Zunge einen wunderbar pelzigen Betäubungsrausch zu bescheren, so wird der Arbeitschutzbeauftragter ihn daran hindern müssen und mit Rausschmiß drohen.
Ein lohnabhängig beschäftigter Arbeitnehmer ist, rein rechtlich gesehen völlig anders gestellt: Vom Gesetzgeber und den Versicherungen sind Vorschriften zum Umgang mit solchen Gefahrstoffen erlassen worden.
Gibt es einen Unfall mit Othophenylphenol, so darf der ausgetretene giftige Stoff nicht mit den Händen beseitigt werden. Die Feuerwehr hat besondere Einsatzmittel und kann für technische Nothilfe gerufen werden.
Ist etwa in einem Transportkontainer Ortho-phenylphenol freigesetzt worden und sind des-wegen andere Packstücke oberflächlich verun-reinigt, so darf nur mit Chemieschutzanzug, mit Atemschutz oder anderen geeigneten Einsatz-mitteln gearbeitet werden. Solche Maßnahmen sind auch dann vorgeschrieben, wenn die Ober-fläche der Packstücke nicht stärker vergiftet ist, als z.B. die Oberfläche von Apfelsinen.
Soweit die gesetzlichen Regelungen, aber es gibt einen wichtigen Bereich, in dem diese Regelungen bisher noch nicht greifen:
Dort wo die lohnabhängig Beschäftigten in der Obstabteilung des Supermarktes arbeiten. Sie nehmen die Südfrüchte oder die Beutelverpackungen in die Hand, um sie dekorativ auf dem Tisch zu stapeln. Dabei kontaminieren sie ihre Hände mit Orthophenylphenol und Thiabendazol.
Für die gesetzlich vorgeschriebene Sicherung dieser Arbeitsplätze würden ellbogenlange Schutzhandschuhe und eine einfach Kombigasmaske mit Aktivkohlefilter vermutlich ausreichen. Die Gewerbeaufsicht muß solchen Schutz fordern. Wie eine Verkäuferin auf Kunden wirkt, die ausgerüstet ist, als wolle sie eine ausgebrannte Chemiefabrik entseuchen, ist eine andere Frage.
Opfern wir also bisher die Gesundheit der Angestellten, um die Gefahren durch Chemikalien vor dem Privatmenschen zu verbergen?
Ohne Worte. Was für eine Welt!? Wielange muß ich hier noch bleiben?
Apfelsine mit Handschuh
Die Schalen von Südfrüchten sind oft mit giftigen Chemikalien überzogen. Dadurch können die beliebten Inportwaren länger gelagert, sowie besser und ganzjährig gleichmässig im Markt verteilt werden. Die Chemikalien sichern also die Konkurenzfähigkeit gegen den heimi-schen Apfel und bedeuten einen wirtschaftlichen Vorteil für Handel und Produzenten.
Die verwendeten Chemikalien müssen gekennzeich-net sein; Orthophenylphenol und Thiabendazol sind die häufigsten Haltbarmacher. Derart behandelte Südfrüchte sind dann für den Verzehr ohne Schale geeignet.
Fassen wir solche Früchte mit der ungeschützten Hand an, so überträgt sich das Orthophenyl-phenol auf die Haut, es haftet dort sehr gut und dringt auch in die Haut ein, es ist haut-resorbtiv.
Durch solche Chemikalien werden oft Hautschäden und Allergien verursacht oder verstärkt. Die Kennzeichnung der Stoffe ist Pflicht, nicht jedoch der Hinweis auf die Risiken und Neben-wirkungen, wie sie bei Medikamenten üblich sind.
Will sich der Normalbürger vor Schäden schützen, so kann er die Apfelsine mit der rechten Hand anfassen und die Schale abnehmen, dann mit der sauberen Linken das Fruchtfleisch greifen und essen. Er wird dann die rechte Hand mit einer speziellen Waschpaste von dem anhaftendem Orthophenylphenol befreien (dekontaminieren). Tut er das nicht, so übertägt sich das Gift in den Körper.
Er ist als Freizeitmensch weitgehend ungeschützt vor den Giften, im Unterschied zur Situation am Arbeitsplatz:
Leckt er also innerhalb der Arbeitszeit außen an der Apfelsine, um seiner Zunge einen wunderbar pelzigen Betäubungsrausch zu bescheren, so wird der Arbeitschutzbeauftragter ihn daran hindern müssen und mit Rausschmiß drohen.
Ein lohnabhängig beschäftigter Arbeitnehmer ist, rein rechtlich gesehen völlig anders gestellt: Vom Gesetzgeber und den Versicherungen sind Vorschriften zum Umgang mit solchen Gefahrstoffen erlassen worden.
Gibt es einen Unfall mit Othophenylphenol, so darf der ausgetretene giftige Stoff nicht mit den Händen beseitigt werden. Die Feuerwehr hat besondere Einsatzmittel und kann für technische Nothilfe gerufen werden.
Ist etwa in einem Transportkontainer Ortho-phenylphenol freigesetzt worden und sind des-wegen andere Packstücke oberflächlich verun-reinigt, so darf nur mit Chemieschutzanzug, mit Atemschutz oder anderen geeigneten Einsatz-mitteln gearbeitet werden. Solche Maßnahmen sind auch dann vorgeschrieben, wenn die Ober-fläche der Packstücke nicht stärker vergiftet ist, als z.B. die Oberfläche von Apfelsinen.
Soweit die gesetzlichen Regelungen, aber es gibt einen wichtigen Bereich, in dem diese Regelungen bisher noch nicht greifen:
Dort wo die lohnabhängig Beschäftigten in der Obstabteilung des Supermarktes arbeiten. Sie nehmen die Südfrüchte oder die Beutelverpackungen in die Hand, um sie dekorativ auf dem Tisch zu stapeln. Dabei kontaminieren sie ihre Hände mit Orthophenylphenol und Thiabendazol.
Für die gesetzlich vorgeschriebene Sicherung dieser Arbeitsplätze würden ellbogenlange Schutzhandschuhe und eine einfach Kombigasmaske mit Aktivkohlefilter vermutlich ausreichen. Die Gewerbeaufsicht muß solchen Schutz fordern. Wie eine Verkäuferin auf Kunden wirkt, die ausgerüstet ist, als wolle sie eine ausgebrannte Chemiefabrik entseuchen, ist eine andere Frage.
Opfern wir also bisher die Gesundheit der Angestellten, um die Gefahren durch Chemikalien vor dem Privatmenschen zu verbergen?
Ohne Worte. Was für eine Welt!? Wielange muß ich hier noch bleiben?
Lebe für Deine Ideale!