Testlauf Zur Menschenüberwachung ...
#1
Funketiketten für japanische Schulkinder

Schüler im japanischen Tabe sollen ab Oktober Funketiketten auf Schulranzen oder Namensschildern tragen, um eine automatische Überwachung auf dem Schulweg zu ermöglichen. Nach Plänen der Schulträger sollen RFID-Leser (zur Identifizierung der Etiketten per Funk) an den Schultoren automatisch festhalten, wann jedes Kind zum Unterricht erscheint. Weitere Lesegeräte sollen an Stellen postiert werden, die Lehrer und Eltern als nicht wünschenswerte Aufenthaltsorte für ihre Schützlinge betrachten. Erkenntnisse dieser Sensoren könnten dann per E-Mail oder Handy zu den Eltern gelangen.

Nach Entscheidung der zuständigen Schulbehörde in Osaka wiegt die gesteigerte Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg schwerer als die Nachteile, die das System für deren Privatsphäre bewirkt. Eine Grundschule im Bezirk Wakayama will einen Pilotversuch mit den RFID-Etiketten starten, und zwar mit der zwingenden Beteiligung aller Schüler. Die Eltern sollen zwar vorher über den Zweck der Maßnahme und über Fragen des Datenschutzes aufgeklärt werden, eine Wahlmöglichkeit ist aber offenbar nicht vorgesehen. Wie man dem Leserforum des japanischen Magazins Japan Today entnehmen kann, haben die RFID-Planer noch einiges an Überzeugungsarbeit vor sich. (hps/c't)


Na, wenn das kein Testlauf für eine weitergehende Überwachung ist ... O_O


Wizard.
Family • Courage • Honor • Loyalty • Resistance
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#2
Die Eltern sollen über den Datenschutz aufgeklärt werden, aber es besteht keine Entscheidungsfreiheit - na in diesem Zusammenhang noch von Datenschutz zu reden ist doch ein Hohn !!! Grrrr
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#3
Dazu passt auch folgende Meldung:

Auch beim Barkeinkauf von bestimmten Produkten muss zukünftig Name und Adresse angegeben werden

Beim Einkauf von Luxuswaren müssen Käufer in Zukunft ihren Namen angeben. Die Einzelhändler seien nach einer neuen Verordnung des Bundesfinanzministeriums dazu verpflichtet, bei Waren mit einem Wert von vorerst 15.000 Euro Namen und Adresse des Käufers zu notieren. Das berichtet die Zeitschrift "Capital" (Ausgabe: 11/2004).

Betriebsprüfer können die entsprechenden Angaben an das Finanzamt des Kunden weiterleiten. Dort kann dann die Steuererklärung zum Vergleich herangezogen werden. Sind die Einkünfte im Vergleich zu den Ausgaben zu niedrig, seien Nachfragen der Finanzbehörde programmiert. Vor allem Autokäufer werden von dieser Regelung getroffen, die ab sofort in Kraft ist.

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#4
Solche Sachen werden in Oesterreich schon lange so gehandhabt. Man deklariert es unter dem Deckmantel 'Konsumentenschutz'. Zwar weiss ich nicht, ob Finanz darauf zugreift, aber Name und Adresse sind (vor allem) beim Hauskauf und beim Autokauf bei einem Markenshaendler anzugeben.
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