Abnoba
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Vielleicht interessiert es den ein oder anderen ja auch. Über Ergänzungen freue ich mich.
Das Geschriebene bezieht sich übrigens nicht nur, aber doch in der Hauptsache auf die Hexenverfolgung in Deutschland, speziell im deutschen Südwesten.
Die Hexenverfolgung
Die historische Hexenverfolgung gehört zu den dunkelsten Kapiteln der europäischen Geschichte. An der Tatsache, daß eine unermeßlich scheinende Zahl von Menschen vom 15. bis zum 18. Jahrhundert jenen Verfolgungen zum Opfer fielen, haben sich früh schon, seit der Aufklärung, vielerlei Überlegungen - und Phantasien - entzündet. Manche Irrationalitäten waren dabei entstanden, die sich freilich mit dem changierenden und unterschiedlichen Hexenbild in Volksvorstellungen, Glaubenstraditionen, in Märchen und Literatur verbanden.
Vor etwa zwanzig Jahren setzte eine neue, wissenschaftlich gründlichere historische Erforschung der Hexenverfolgung ein.
Man weiß, daß wenigstens 40 000 Menschen den Verfolgungen zum Opfer fielen und oft genannte weitaus höhere Zahlen wohl einer kritischen Revision bedürfen. Man weiß, daß der Zahl der Opfer, die den Hexereiverdacht mit dem Leben bezahlen mußten, eine weitaus größere Zahl Verfolgter, Verdächtigter, Gefolterter, leichter Bestrafter zu Seite steht. Man weiß, daß die großen Hexenverfolgungen nicht als Phänomen des Mittelalters, wie oft irrig behauptet, sondern vielmehr der frühen Neuzeit anzusprechen sind: Nach den ersten Hexenprozessen im 15. Jahrhundert fanden sie ihren Höhepunkt in der Zeit zwischen 1560 und 1630 und ebbten dann bis ins 18. Jahrhundert hinein ab.
Und es ist klar erkennbar, daß mindestens 80 Prozent der Verfolgten Frauen waren. Anfänglich betraf es vor allem die arme, alte Frau, wie es einem geläufigen Klischee entspricht, später auch zunehmend junge Frauen, Männer und Kinder, einen Personenkreis, der während der großen Massenverfolgungen in einzelnen Gebieten auch der Ober- und Führungsschicht entstammen konnte.
Und doch weiß man bis heute vielleicht immer noch zu wenig. Außerordentlich komplex scheinen die treibenden historischen Kräfte, die im einzelnen oder im Verbund wirkten. Den Bestrebungen der Obrigkeit, der Theologen und Juristen stehen Verfolgungswünsche gegenüber, die aus der Mitte der Bevölkerung, bzw. einzelner Bevölkerungsgemeinschaften vorgebracht wurden. Frauenfeindlichkeit im theologischen und philosophischen Weltbild verband sich unterschiedlich mit der Verbreitung eines Magie- und Zauberglaubens, mit dem viele Menschen Unglück und Schicksalsschläge zu begreifen suchten, mit sozioökonomischen Faktoren, etwa den Hungerkrisen, die nach Ursachen fragen ließen, nach den dafür verantwortlichen `Sündenböcken`, durchaus auch mit gezielten Ausrottungsmechanismen gesellschaftlicher, politischer und wirtschaftlicher Konkurrenz unter dem Deckmantel des Hexenvorwurfs.
Systematische, ausgedehnte Verfolgungen von Hexen sind geographisch auf jenes Europa beschränkt geblieben, das sich mit dem Einflußbereich der abendländischen Kirche, seit der Reformation mit dem der abendländischen Kirchen deckte. Auf das Abendland beschränkte sich aber nicht nur die Hexenverfolgung, sondern - in kausaler Verknüpfung - ebenso die kumulative Hexenvorstellung, der elaborierte Hexenbegriff; diese Vorstellung - um sie in der gebotenen Kürze zu kennzeichnen - bestand im wesentlichen aus fünf Hauptelementen:
1. der Vorstellung, daß die Hexe mit dem Teufel einen Pakt abschließt,
2. sie mit ihm den Geschlechtsverkehr vollzieht,
3. durch die Luft fliegen kann, um
4. zum Hexens*batt zu gelangen, sowie
5., daß die Hexe Schadenszauber auszuüben vermag.
Dieses letzte Element, der Glaube an die Möglichkeit von Zauberei, läßt sich durch das ganze Mittelalter beobachten und war wie die gelegentliche Bestrafung einzelner Zauberer in sehr vielen Kulturen verbreitet. Die kumulative Hexenvorstellung des Abendlandes fand ihren theoretisch begründeten Abschluß und damit vor allem auch die Vereinigung der vordem mehr oder weniger isolierten Elemente erst im 15. Jahrhundert. An diesem Prozess waren maßgeblich die von der päpstlichen Autorität getragene Sondergerichtsbarkeit zur Aufspürung von Häresien - kurz Inquisition genannt - beteiligt, vor allem ihre Vertreter aus dem Dominikanerorden. Die auf die Bekämpfung häretischer Sekten spezialisierten Inquisitoren übertrugen wesentliche Elemente ihres Feindbildes auf die früher in der Regel nur als Einzeltäter eingestuften Zauberer und erfanden auf diese Weise die `neue` Hexensekte.
Die Inquisition ging erstmals in der Schweiz, und zwar seit der Mitte des 15. Jahrhunderts zur Verfolgug von Zauberern über. In Deutschland sind solche Versuche spätestens seit den achtziger Jahren des 15. Jahrhunderts zu beobachten. Ihr Drahtzieher war zumeist der Inquisitor Heinrich Kramer beziehungsweise Institoris aus dem Dominikanerkonvent von Schlettstadt im Elsaß. Auf ihn gehen die Ravensburger Hexenprozesse der Jahre nach 1484/85 zurück, die erste auf deutschem Boden nachweisbare große Hexenverfolgung. Als Institoris bei seinen Verfolgungen nicht überall die nötige Unterstützung durch den Diöszesanklerus fand, wandte er sich nach Rom und erlangte 1484 von der Kanzlei Innocenz`VIII. die Bulle `Summis desiderantes affectibus`, die sogenannte Hexenbulle.
Damit nicht genug, verfaßte Institoris den `Malleus maleficarum`, den `Hexenhammer`, der 1487 erstmals gedruckt wurde. In dieses Handbuch für Hexenverfolger ließ der Inquisitor sein ganzes theoretisches Wissen und Beispiele aus seiner Verfolgungspraxis einfließen. Im Vergleich mit den anderen, älteren Hexentraktaten erweist sich der Hexenhammer als wenig originell. Besondere Merkmale waren jedoch die Zuspitzung auf das weibliche Geschlecht und die Aufforderung an die weltlichen Gerichte Deutschlands zur eigenständigen Verfolgung.
Die Hexenverfolgungen zwischen dem Erscheinen des Hexenhammers und der Reformation gehen anscheinend noch weitgehend auf das Konto der Inquisition. Bald nach 1500 aber fanden in Deutschland die Hexenprozesse der kirchlichen Sondergerichte ein Ende. Seit etwa 1550 begann die seit längerem stagnierende Zahl von Hexenprozessen vor weltlichen Gerichten wieder zu steigen und erlangte rasch eine völlig neue Dimension, so daß die Historiker mit guten Gründen den Beginn der großen abendländischen Hexenverfolgung in die Jahre um 1560 datieren. Die meisten Hexenprozesse fanden in des Grenzen des Alten Reiches statt. Die Forschung hat lange im Banne aufgeklärten Entsetzens über dem `wüsten Wahnwitz der Hexengreuel` gestanden. Bei dieser von unverkennbarem Fortschrittsoptimismus getragenen Sichtweise blieben die Hintergründe der Prozesse, das soziale Umfeld der Opfer und ihrer Denuzianten nahezu völlig außer Betracht. Insofern verdanken wir der älteren Forschung zwar gründliche Kenntnisse über die Enstehung, Verbreitung und Bekämpfung der Hexenlehre sowie über den Ablauf der Prozesse, das tatsächliche Ausmaß der Verfolgungen aber und deren konkreter sozialgeschichtlicher Hintergrund kamen nicht ins Blickfeld.
Statt dessen setzte sich der Eindruck ständig und überall lodernder Scheiterhaufen fest. Zu der älteren Forschungsphase gehört zeitlich auch noch das von einer antikleralen Einstellung geprägte Interesse des Nationahlsoziealißmus an der Geschichte der Hexenverfolgung. Wie das 1935 eingerichtete `Annenärbe` steht das im gleichen Jahr beim esde etablierte `Hex-Sonderkommando` ebenfalls für den Versuch HHI, die politische Macht der XX auch auf den Bereich des geistigen Lebens auszudehnen. Die Mitarbeiter des `Hex-Sonderkommandos` haben zwischen 1935 und 1944 in großem Stil recherchiert und auf Tausenden von Fragebögen die Hexenprozessakten von nahezu 150 Archiven und Bibliotheken ausgewertet.
Um 1970 setzte eine neue Phase der Hexenforschung ein, die sich in Deutschland erstmals mit der Arbeit von Erik Midelfort bemerkbar machte. Der US-Amerikaner ließ seine Untersuchung 1972 unter dem Titel `Witch Hunting in Southwestern Germany 1562-1684` in Druck gehen. Midelfort bot zum ersten Mal eine territorial übergreifende, sozialgeschichtliche Untersuchung auf quantifizierender Grundlage.
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Abnoba
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Die spätmittelalterliche kosmologische Weltordnung
Zauberei, Wahrsagerei, Teufelspakt und der nächtliche Flug von Frauen stellen die Hauptdelikte im inquisitorischen Hexenprozess dar.
Seit frühchr*stlicher Zeit in der abendländischen Tradition als Götzendienst aufgefasst, wurden sie schließlich im späten Mittelalter zu den schlimmsten Vergehen am ersten Gebot `Du sollst keine anderen....` gerechnet und als Reste von Heidentum durch die Kirche bekämpft und geahndet.
Von Anbeginn in Verbindung mit Frauen und deren Verführbarkeit durch den Teufel gebracht, bezugnehmend auf Eva und den b*blischen Sündenfall, wurde der Begriff der `Hexe` im Spätmittelalter ausgeformt. Die Kriminalisierung von Frauen erfolgte im kirchlich-kanonischen Recht gleichermaßen wie in der weltlich-profanen Rechtssprechung.
Der Glaube an die Wirksamkeit magisch-zauberischer Kräfte stand als `falsche` Glaubenshaltung mit Verlust der Heilserwartung neben dem `wahren Glauben` im Sinne der Verheißung und Erfüllung. Zauberische Wirkung war nach theologischer Auffassung erst durch eine gemeinsame Verständigung (`Sprache`) zwischen dem Menschen und den Dämonen aufgrund eines Bündnisses mit dem Teufel möglich.
Auch das Beobachten, Beachten und Befolgen bestimmter Zeichen und Zeiten, unerlässlich bei zauberischen Handlungen, war verboten. Ausnahmen wurden gewährt bei der Einhaltung der durch das Kirchenjahr festgelegten Zeiten, bei den jahreszeitlich bedingten landwirtschaftlichen Verrichtungen und bei der Berücksichtigung bestimmter Termine für den Aderlaß in der Medizin.
Schutz und Abwehr im magischen Weltbild
Der gesamte Lebensraum des Menschen, sein Fühlen, Denken und Handeln, wurde jahrhundertelang vom Glauben an das Übersinnliche, an gute, aber auch an unheilvolle und schadenbringende Mächte mitgeprägt. Für das Verständnis des Phänomens `Hexenverfolgung`, des Glaubens an die Effektivität von Zauberei und Hexerei, ist das Vorhandensein einer magischen Weltsicht Grundvoraussetzung. Danach stehen der Kosmos, ähnliche Dinge, Kräfte, Verhältnisse und Personen in sympathetischem Zusammenhang, auf den unter Zuhilfenahme bestimmter zauberischer Kräfte, Praktiken und Handlungen im positiven wie im negativen Sinne Einfluß ausgeübt werden kann.
Die Macht, die man Dämonen, Geistern und Hexen zuschrieb, war grenzenlos. Alles, was menschliches Fassungsvermögen überstieg, konnte durch deren gefährliches Wirken geschehen. Sie bedrohten Feld und Flur, Haus und Hof, Mensch und Vieh; hexten Gewitter, Hagel und Ungeziefer herbei, stahlen bzw. verdarben auf magischem Wege Milch und Butter und verursachten Seuchen, Krankheiten und Unglücksfälle.
Vor dem geistig-religiösen Hintergrund und Wissensstand jener Zeit erscheint es folgerichtig, daß zum Schutz des Lebensraumes die unterschiedlichsten abergläubischen Mittel und Maßnahmen Verwendung fanden.
Schutz- und Abwehrzeichen wie Drudenfüße, Hexagramme, Teufelsknoten oder Siebensterne verwehrten dem `Bösen` den Zutritt. Solche Zeichen wurden an den unterschiedlichsten Stellen, z.B. an Balken, Türen, Gefachen, Möbeln oder auf Schutzzetteln angebracht. Gleiches erhoffte man sich von Tierschädeln und den mumifizierten Körpern bestimmter Tiere, die, unter der Türschwelle vergraben, Dämonen und Hexen bannen sollten. In denselben Vorstellungskreis gehörten Schutzfiguren, Neid-, Schreckköpfe und die sogenannten Kleiekotzer.
Ihre drohenden und abweisenden Fratzen konnten zum einen Schutz- und Zierelement sein, aber auch apotropäische Funktionen besitzen.
Auch Objekte des täglichen Gebrauchs wie Sichel, Sense, Besen, Messer oder Schere wurden zur Abwehr von Hexen- und Teufelswerk benutzt. Unauffällig in Haus und Hof platziert, blieb dem Unwissenden ihr apotropäischer Gebrauch verschlossen.
Zum Schutz vor Hexerei sowie als Heilmittel setzte man Amulette und Talismane ein. Die Kräfte, die ihnen zugeschrieben wurden, konnten für den jeweiligen Besitzer aktiviert und auf ihn übertragen werden, vor allem dadurch, daß er den kraftgeladenen Gegenstand bei sich trug oder ihn an einer vermeintlich dämonengefährdeten Stelle in Haus und Hof deponierte. Teile von Mensch und Tier, Münzen, Versteinerungen, Edelsteine, gedruckte und handgeschriebene Gebete, Zaubersprüche und vieles mehr fanden als Amulett Verwendung. Als besonders wirksam galten Komposit- oder Universalamulette. Nach dem Motto `je mehr desto besser` wurden durch Kombinationen und Häufung diverser Amulettelemente, Segen und Reliquien die größtmögliche `magische` Wirkung erzielt. Beispiele hierfür sind die sogenannten Fraisketten und Breverln. An ihnen befanden sich zumeist neben profanen auch chr*stliche Amulette. Nach populärer religiöser Auffassung wohnten geweihten und gesegneten Gegenständen unheilabwehrende und schützende Kräfte inne.
Als Schutz- und Abwehrmittel spielten auch Pflanzen eine wichtige Rolle. Aufgrund ihres penetranten Geruchs, ihres Aussehens, ihrer giftiger wie auch heilsamen Substanzen kamen sie in den Ruf, besonders zauberwirksam zu sein. Zu den Pflanzen mit Zauberkraft zählten beispielsweise Knoblauch, Alant, Stechapfel, Tollkirsche oder Mandragora.
Das Wissen um Schutz- und Abwehrmaßnahmen, Zauber- und magische Heilpraktiken stammte aus mündlicher Überlieferung und handschriftlichen Aufzeichnungen, aber auch zu einem guten Teil aus sogenannten Zauber- und Rezeptbüchern. Die bekanntesten Druckwerke sind das `Romanusbüchlein`, die `Egyptischen und sympathetischen Geheimnisse des Albertus Magnus`, `Der wahre geistliche Schild` und das `Sechste und Siebente Buch Mosis` (Als ich in diesem absonderlichen Werk gelesen habe, wußte ich nicht, ob ich lachen oder heulen soll . Also das ist jedenfalls der echte Brüller!).
Aufgrund historischer Untersuchungen läßt sich belegen, daß zur Zeit der Hexenverfolgungen eine `magische Volkskultur` existierte. Zaubereivorwürfe waren seinerzeit nicht nur Fiktion, sondern es wurde in der Tat `gezaubert` und an die Wirkung von Zauberei geglaubt.
Abnoba
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Ausbildung des Hexenbegriffs in Traktaten des 15. Jahrhunderts
Die Handschriften von Nikolaus von Jauer, des Johannes von Frankfurt sowie anonymen `Errores Gazariorum` dokumentieren die schrittweise `Erfindung` des Hexenglaubens seit dem Anfang des 15. Jahrhunderts. Sie war, wie das zuletzt Dieter Harmening dargelegt hat, Ergebnis der damals einsetzenden Bemühungen um eine Reform der allgemeinen Glaubenspraxis und des kirchlichen Lebens, denen die verbreiteten Phänomene des Heidentums, des Aberglaubens, der Magie und der Zauberei natürlich ein besonderer Dorn im Auge sein mußten. Ein Teil davon wurde jetzt ausgegrenzt und zu Teufels- bzw. Hexenwerk erklärt.
Die ausgewählten Handschriften belegen auch, daß der Südwesten des Alten Reichs eine wichtige Rolle in diesem Prozess spielte. Nikolaus von Jauer und Johannes von Frankfurt wirkten lange Zeit als Theologieprofessoren in Heidelberg, die `Errores Gazariorum` wurde hier von dem Hofkaplan Mathias Widman von Kemnat ins Deutsche übertragen. Heidelberg wurde damit neben Städten wie Basel oder Straßburg zu einer wichtigen Station der Entwicklung und Weitervermittlung des jungen Hexenglaubens. Auch Heinrich Institoris, der Verfasser des Hexenhammers, lebte und wirkte lange Zeit seines Lebens in dieser Region.
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hallo abnoba und alle anderen hexen - auch die maennlichen!
schoene idee hier mal etwas wissen ueber die verfolgung von andersglaeubigen oder unglaeubigen durch die kirche zusammenzutragen. die "hexenverfolgung" ist wesentlich aelter als das mittelalter und bereits 385 (also kurz nach aufkommen der Ch**stendoktrin) wurde in trier die ersten menschen als ketzer ermordet.
ich schreib gleich ausfuehrlich etwas dazu.
alexis
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Abnoba
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Verbreitung der Hexenidee in Flugblättern und Flugschriften
Die Flugblatt- und Flugschriftenpublizistik stellte in der frühen Neuzeit das wesentliche Medium der Massenkommunikation dar. Gleichzeitig war sie der Beginn der Massenkommunikation überhaupt, denn erst die Erfindung des Buchdrucks mit beweglichen Bleilettern im 15. Jahrhundert, die es möglich machte, hohe Auflagen einer Schrift herzustellen, hatte die Publizistik in die Lage versetzt, einen größeren Leserkreis zu erreichen.
Zuvor, in der Antike und im Mittelalter, hatte es zwar auch schon Schriften, vorwiegend Briefe, gegeben, die zum Zwecken der Meinungsbildung veröffentlicht wurden, doch kann man hier nicht von einer weiteren Verbreitung in der Bevölkerung ausgehen.
Der Höhepunkt der Flugschriftenpublizistik lag, sowohl was ihre Herstellung als auch was ihre Verbreitung angeht, in der Zeit zwischen 1550 und 1650, allerdings entstanden ab dem Beginn des 17. Jahrhunderts die Zeitungen, die als Konkurrenzmedien zunehmende Bedeutung erlangten.
Um festzustellen, wodurch sich das Flugblatt und die Flugschrift von anderen Druckerzeugnissen unterscheidet, kann man sowohl formale als auch inhaltliche Aspekte anführen. Formal besteht das Flugblatt (die Bezeichnung entspricht dem französischen `feuille volante`) aus einem einzigen, einseitig bedruckten Blatt, das sehr häufig mit einem Holzschnitt illustriert ist; Bild und Text bilden dabei eine Einheit. Die Flugschrift besteht dagegen aus mehreren Blättern, sie enthält zum Teil ebenfalls Illustrationen, meist auf dem Titelblatt. Was den Inhalt der Flugschriftenpublizistik angeht, muß festgehalten werden, daß sie weniger die Vermittlung von reinen Informationen als vielmehr die öffentliche Meinungsbildung zum Ziel hat, meist ist sie propagandistisch und agitatorisch. Die Bezeichnung `Zeitung` oder `Neue Zeitung`, die man im 16. und 17. Jahrhundert auf vielen Flugblättern findet, stimmt nicht mit der modernen Bedeutung dieses Wortes überein, sondern bedeutet schlicht `Nachricht`.
Das Flugblatt wurde in der frühen Neuzeit nicht frei verteilt, sondern verkauft; es stellte also eine Handelsware dar, die zwar sehr viel billiger als andere Druckerzeugnisse, aber trotzdem nur für einen relativ wohlhabenden Teil der Bevölkerung, vor allem in den Städten, erschwinglich war. Man kann aber dennoch davon ausgehen, daß das Flugblatt viele Leser erreicht hat. Da der größte Teil der Flugblätter in deutscher Sprache abgefaßt war, nur 10 bis 15 Prozent der Schriften erschienen auf Latein, waren sie auch für weniger gebildete Rezipienten verständlich. Selbst Analphabeten - und dazu gehörte schließlich der größte Teil der Bevölkerung - können zum Publikum gerechnet werden, denn die oftmals sehr aussagekräftigen Illustrationen, die der frühneuzeitliche Mensch sicher sehr viel besser `lesen` konnte als der heutige Betrachter, da er mit der Bildformel vertraut war, und die Tatsache, daß die knappen Texte meist vorgelesen oder nach bekannten Melodien gesungen wurden, machten auch für ihn den Inhalt des Flugblattes zugänglich.
In der Flugschriftenpublizistik der frühen Neuzeit spiegelten sich alle wichtigen Ereignisse der Zeit wieder, gerade auch die religiösen Auseinandersetzungen, und so ist es nicht überraschend, daß die Hexenproblematik in den Flugblättern bzw. Schriften thematisiert wurde. Aus dem deutschen Sprachraum sind zwar nur etwa 120 Exemplare solcher Schriften, die sich mit der Hexenverfolgung auseinandersetzen, überliefert, doch dürften es sehr viel mehr gewesen sein.
Schon aus der Zeit der ersten bekannten größeren Verfolgung im südwestdeutschen Raum, die im Jahre 1563 in Wiesensteig stattfand, existiert eine solche `Zeitung`, und als nach 1570 die Hexenprozesse in Südwestdeutschland rapide zunahmen, entstanden sogar eine ganze Anzahl dieser Flugschriften.
Die Druckerzeugnisse berichteten von Hexenverfolgungen und Prozessen aus der näheren und weiteren Umgebung, allerdings nicht auf neutral berichtende Art und Weise - wie bei dem Medium `Flugblatt` ja auch nicht zu erwarten - , sondern affirmativ und aufwieglerisch. Grundsätzlich wurden die Verfolgungen unterstützt und das Publikum dazu aufgerufen, ebenfalls hart gegen `Hexen` vorzugehen. Eine kritische Einstellung findet sich nie, statt dessen werden die angeblichen Greueltaten der Verurteilten aufgezählt, die aus den bei der Hinrichtung verlesenen Geständnissen stammen.
Wolfgang Behringer beschreibt dieses Vorgehen folgendermaßen: "Ungeheuerliches (Teufelspack), Sex (Teufelsbuhlschaft, Unzucht auf dem Hexens*batt), Verbrechen (Schadenzauber etc.) hieß die zukunftsträchtige Mischung, wobei auch damals schon das genüßliche Ausmahlen der Einzelheiten des Verbrechens mit dem pharisäerhaften Ruf nach harter Bestrafung Hand in Hand gegangen zu sein schien - nicht zuletzt auch im Interesse des Geschäfts: je blutiger die Hinrichtung, desto größer der Sensationswert." So kommt Behringer dann auch zu folgendem Vergleich: "... diese in jeder Hinsicht billigen Erzeugnisse stellen in fast allen wesentlichen Punkten die Vorläufer moderner Boulevard-Bildzeitungen dar.
Abnoba
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So, und jetzt zum wirklich abartigen Teil:
Strafjustiz und Folter in der Zeit der Hexenverfolgung
Rechtssprechung und Urteilsvollzug waren im Mittelalter und auch noch in der frühen Neuzeit Teile des Alltags. Urteilsverkündungen, Bestrafungen und Hinrichtungen fanden auf Marktplätzen oder speziellen Richt- und Galgenplätzen statt.
Die frühe Neuzeit mit dem Aufstieg der Städte und dem zunehmenden Einfluß der Wissenschaften brachte in der Strafjustiz wichtige Veränderungen: Statt des privaten Klägers, der im konkreten Einzelfall einen Beklagten anzeigte und beschuldigte (sogenanntes `Rügeverfahren`), gab es jetzt öffentliche Ankläger.
Diese konnten bereits bei Verdacht von Amts wegen eine Verfolgung einleiten und Gefangennahme und Befragung der verdächtigen Person anordnen. Interessenkonflikte entstanden dadurch, daß die Ämter von Ankläger und Richter oft in einer Person vereint waren. Während im Rügeverfahren Vergleichszahlungen, Zweikämpfe oder G*ttesurteile wie die Bahrprobe, die Wasser- oder Feuerprobe üblich waren, um Schuld und Unschuld zu ermitteln, brauchte man im Inquisitionsverfahren ein Schuldeingeständnis und eine Tatbeschreibung des Angeklagten. Gleichzeitig wurde der Einfluß geistlicher Instanzen bei der Rechtsfindung zurückgedrängt. Vermehrt traten studierte Juristen z. B. in Form von Stadtschreibern in Erscheinung. Der Prozess wurde zunehmend verschriftlicht, Akten wurden versandt und Gutachten eingeholt.
Als Beweisverfahren des frühneuzeitlichen Inquisitionsprozesses diente die Folter (Tortur, peinliche Frage, Marter), die zuvor schon in kirchlichen Ketzerprozessen des 13. Jahrhunderts eingesetzt wurde. In der Folter wurden Menschen gequält, um von ihnen ein Geständnis oder Informationen zu erpressen. Die Folter war in diesem Prozess nur Beweismittel, keine Strafmaßnahme. Durch die Qualen sollte die verdächtige Person dazu gebracht werden, ihre vermeintlichen Verstrickungen mit dem Bösen aufzugeben. Das reinigende Eingeständnis der Schuld sollte den Sünder in die Gemeinschaft zurückführen. Man war davon überzeugt, daß ein Unschuldiger selbst unter den größten Qualen nicht die schwere Sünde der Lüge auf sich laden würde und somit nur die wirklich Schuldigen Geständnisse ablegten.
Theoretisch gab es Grenzen der Folter. So lag beispielsweise die Verantwortung für die Härte der Folter in den Händen eines `weisen Richters`. Das erpresste Geständnis mußte außerhalb der Tortur von dem Angeklagten bestätigt werden. Die Folter durfte nur angewendet werden, wenn die Ankläger in ihrem Gewissen von der Schuld überzeugt waren, die Indizien aber nicht ausreichten. Hier konnte lediglich die Bestätigung des Beschuldigten und seine Schilderung des Tathergangs Klarheit verschaffen.
Für die Hexenprozesse galten andere Regeln - nämlich gar keine.
Als `crimen extraordinaria` stand der Hexenprozess außerhalb aller Vorschriften. Ein Beispiel: Da eine Wiederholung der Folter eigentlich untersagt war, wenn der Angeklagte standhaft blieb, nannte man in den Hexenprozessen die wiederholte Folterung einfach `Fortsetzung`. Die Tortur konnte somit beliebig oft angewendet werden. Die Folter war die `Seele` des ganzen Prozessverfahrens.
Der Hexenprozess begann mit einer `gütlichen Befragung`. Die verdächtige Person - meist von einer anderen `Hexe` unter der Folter `besagt`, also als Komplize angegeben - wurde am frühen Morgen ohne Vorwarnung aus ihrer Wohnung abgeholt und fortgeführt. Für den weiteren Verlauf des Prozesses gab es regionale Verschiedenheiten sowohl in der Art wie in der Dauer und Anwendung der Inquisition. Wenn die `gütliche Befragung`, in der die Verdächtigten mit den Beschuldigungen konfrontiert wurden, ohne Ergebnis blieb, begann die `peinliche Befragung`. Der Prozess fand unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt. Nur der Ankläger/Richter, ein Schreiber und die Henker waren anwesend. In der `Verbalterrition` zeigten der von nun an hinzugezogenen Scharfrichter und seine Gehilfen die Vielzahl der Folterwerkzeuge vor und erläuterten deren Gebrauch. Wenn auch diese furchteinflößende Veranstaltung in einem spärlich beleuchteten kalten Raum kein Geständnis hervorbrachte, begann man mit der `Realterrition`.
Diese begann meist am Tage der Verhaftung nachmittags und zog sich bis in die Nacht oder die frühen Morgenstunden des nächsten Tages hin.
In entwürdigenden Prozeduren wurde das Selbstbewußtsein des Angeklagten zerstört: Man entkleidete ihn, schnitt ihm die Haare ab und zog ihm ein `Drudenhemd`(Marterkittel, Hexenhemd) an. Damit sollte u.a. vermieden werden, daß die vermeintliche Hexe ein Amulett oder einen anderen Schadenzauber an ihrem Körper oder ihren Kleidern Versteckte, welcher den Gerichtspersonen schaden könnte. Dann wurde der Verdächtige gefesselt, oft wurden ihm die Augen verbunden. Eine Suche nach dem Hexenmal konnte sich anschließen: Jede Hautveränderung wurde mit einer langen Nadel angestochen, um zu sehen, ob Blut herausfließt. Falls die Verwundung nicht blutete, dann war dies ein Zeichen dafür, daß der Teufel der Hexe hier ein `Mal`, ein unempfindliches Erkennungszeichen, gesetzt hatte. Es gab Trickinstrumente, welche diese Situation simulieren konnten. Wenn allerdings kein Hexenmal gefunden wurde, dann war dies andererseits ein Beweis dafür, daß es sich hier um eine besonders `treue` Hexe handelte, die dieses Erkennungszeichen nicht brauchte. Man nimmt heute an, daß durch den Schock, in dem sich die untersuchte Person befand, manchmal das Bluten der Wunden verhindert wurde.
Gleiches gilt für die Tränenprobe. Falls die `Hexe` vor Angst oder Schmerzen nicht weinte, wurde dies als Zeichen ihrer `Hexenhaftigkeit` angesehen. Jedes Verhalten des Verdächtigen während der Befragung konnte ihm zum Nachteil gereichen, da die Interpretation des Verhaltens immer der Gegenseite überlassen war. Gestand der Angeklagte schnell, dann war er überführt, mußte weitere Komplizen benennen und wurde auf jeden Fall verbrannt. Leistete er Widerstand und überstand die erste Folterung, dann war er ein besonders verdammenswerter Fall, von Teufel oder durch eigene Hexenkünste zur Schmerzunempfindlichkeit präpariert. Die Folter wurde dann in allen Gnaden wieder und wieder angewendet, um zum gewünschten Ziel zu gelangen. Widerrief eine `Hexe` das erzwungene Geständnis außerhalb der Tortur, dann wurde sie eben wieder gefoltert. Besonderen Wert legten die Inquisitoren auf die Benennung von weiteren Komplizen. Deshalb war die Tortur noch nicht dadurch zu beenden, daß man ein Geständnis der eigenen `Missetaten` erfand (also ehrlich, ich bekomme da reinen Brechreiz ).
Als ersten `Grad` der Folterung bezeichnete man vielerorts die Anwendung der Daumenschrauben, welche die eingeklemmten Finger quetschten und die Fingerknochen brechen konnten. Zur Vermehrung der Schmerzen wurde mit einem Hammer auf die angezogenen Daumenschrauben geschlagen. Weitere Grade der Folter waren das Anlegen der Beinschrauben (`Spanische Stiefel`), auch `zweiter Grad` genannt. Üblich war als weitere Steigerung das Aufziehen auf einer Streckbank oder Streckleiter. Während dieser Phase ließ man den Angeklagten in dieser schrecklichen Situation - Atemnot, gedehnte oder gerissene Muskel, Bänder und Sehnen, ausgerenkte Gliedmaßen - allein und ging auf seine Kosten zum Abendessen.
Wenn auch diese Folterung nach mehrmaligem langsamem Aufziehen und plötzlichem Fallenlassen und immer schwereren Gewichten ohne Geständnis blieb, waren der Phantasie der Henker gar keine Grenzen mehr gesetzt: Die Angeklagten wurden, oft noch an dem Seil oder der Leine hängend, geschlagen und gepeitscht. Ihnen wurden die verbliebenen Haare abgesengt und die Achselhöhlen oder andere Körperteile mit Fackeln verbrannt, brennende Schwefel- und Pechpflaster aufgelegt, Flüssigkeiten (z.B. Heringslake) eingeflößt, die Fingernägel herausgerissen, eine Lunte zwischen den Fingern durchgezogen und angezündet, Branntwein über den Rücken geschüttet und angesteckt.
Nach dem erfolgten Geständnis und dem - vorläufigen - Ende der Folter kamen die Gefangenen in die Obhut des Henkers, welcher verpflichtet war, ihre Gesundheit wiederherzustellen (ist das komplett pervers, oder was?!). Wer die Folterung überstand und danach auf freien Fuß gesetzt wurde, oder wer fliehen konnte, war lebenslang ein Krüppel, seelisch wie körperlich, denn die Folterungen waren nicht ohne bleibende Schäden zu überstehen. In der Urfehde mußte der Freigelassene schwören, niemals darüber zu reden, was ihm bei der `Befragung` widerfahren war und keine Rache zu üben (und das ist ja definitiv der absolute Gipfel! Haltet mich.... ). Lebenslanger Hausarrest oder Verweisung aus dem Land kamen für die Überlebenden hinzu.
Im Normalfall endete der Prozess jedoch mit der Verurteilung der Hexe und der Verhaftung neuer `besagter` Verdächtiger. Den Verurteilten lastete die Sünde der Lüge schwer auf dem Gewissen , denn sie hatten ausschließlich aufgrund der Qualen `gestanden`. Auf die Geständigen wartete der Scheiterhaufen. Bestimmte Delikte, zu denen Zauberei und Ketzerei gehörten, wurden im Sinne der `spiegelnden Strafen` mit Feuer bestraft. Das reinigende Feuer sollte jede Erinnerung an den Getöteten auslöschen, seinen Zauber restlos vernichten und eine Beerdigung unmöglich machen.
Strafverschärfend wurden einige Verurteilte noch auf dem Weg zum Scheiterhaufen gequält, ihnen wurden etwa mit glühenden Zangen Stücke aus dem Körper gerissen. Als Strafmilderung wurde etlichen der `Hexen` ein schnellerer Tod gewährt: Sie wurden auf dem Scheiterhaufen erwürgt oder vorher enthauptet. Manchen hängte man Säckchen mit Schießpulver um den Hals oder in die Nähe des Herzens, um den Tod durch Explosion und Ersticken herbeizuführen.
Folter als Beweis im Inquisitionsverfahren wurde in Mitteleuropa noch lange angewendet. Die `Theresiana` von 1768 regelte ganz im Sinne der Aufklärung mit detailfreudigen Bilddarstellungen die sachgemäß `richtige` Anwendung der verschiedenen Folterinstrumente.
Baden schaffte als letztes deutsches Land die Folter im Jahre 1831 ab.
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deshalb fuehlen manche von uns noch heute unsaegliche schmerzen, wenn sie ein kreuz sehen muessen oder einer kirche zu nahe kommen.
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Novalis
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Wie wahr... ein sehr unangenehmes Thema für die heutigen Ch**sten, und einige sehr unangenehme Erinnerungen für viele von uns...
Zitat:Beide Kirchen lehren auch bis heute die ewige Verdammnis für einen Großteil der Menschen, nach katholischem Glauben bei schweren Sünden, aber auch für bestimmte Menschen, die der Kirche den Rücken gekehrt haben. D.h.: furchtbare Qualen ohne Ende; keine Reue, kein Flehen um Vergebung und Wiedergutmachung könne den "G*tt", den die Kirchen lehren, milde stimmen. So mancher überzeugte Kirchenmann denkt heute noch: "Was sind schon die wenigen Minuten Qual auf dem Scheiterhaufen gegenüber dem ewigen Höllenfeuer?" Die Hemmschwelle für Hinrichtungen wurde so herabgesetzt. Und wie wird es morgen sein?
http://www.kirchenopfer.de
Gruß,
Novalis
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Wenn man das alles liest, drängt sich einem stark der Verdacht auf, dass die Kirche eine kriminelle Vereinigung ist, die verboten gehört. Vom Jahre Ihrer Macht bis heute = unzählige Opfer und Doktrin. Niemand auf der Welt und in der Geschichte hat Macht jemals so mißbraucht wie die Ch**stl. Kirchen
“Seine Pflicht erkennen und tun, das ist die Hauptsache.” Friedrich der Große
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