Lafontaine mal wieder
#7
Hallo,

in folgendem Text von anderer Stelle wird das, was ich ansprach, in etwa erklärt:

Zitat:Punkt 18:

Die BRD wäre nach GG Art. 139 weiterhin nicht souverän

Die im Einigungstrubel aufgrund der schwerstwiegenden juristischen Mängel untergegangene BRD sollte auch nach dem Willen der Siegermächte niemals souverän werden dürfen.

Hierzu wurden mit Hilfe der deutschen Kollaborateure und Hochverräter gegenüber XXX besonders hinterhältige Vorkehrungen getroffen, von den man zu Recht ausging, dass diese kaum durch Deutsche verstanden und durchschaut werden, die sich als Nichtjuristen um ihren täglichen Lebensunterhalt bemühen müssen, was ihnen zusätzlich zur Ablenkung durch eine sich überschlagende Gesetzgebung und ständig steigende Steuerlasten erschwert wurde. Den Anreiz zu dieser umfassenden Aufklärung lieferten die politischen, juristischen und beamteten Verräter am Deutschen Volk allerdings dann selbst, weil sie eine ständige, absolute Rechtsverweigerung gegen zahlreiche ausgewählte Justiz-Opfer zwar zur Kenntnis nahmen, aber sich nicht um Abhilfe bemühten.

Im Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12.09.1990 wurde in Artikel 7 (Aussetzung der Vier-Mächte-Rechte) in Satz 2 festgelegt:

"Das vereinigte Deutschland hat dem gemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten."

Der Vertrag zum Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin vom 25.09.1990 hat diese Souveränität in vollem Umfang des Besatzungsrechtes wieder zurückgenommen und das Besatzungsrecht umfassend wieder hergestellt. Und das ging ganz einfach so:

Artikel 2:

"Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in und in Bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind."


Was unter alliierten Behörden zu verstehen ist, wird in Artikel 1 festgelegt. Es sind praktisch alle Besatzungsmächte und deren handelnden Organe bis zur letzten Putzfrau:


Artikel 1:

(1) Der Ausdruck ,,alliierte Behörden", wie er in diesem Übereinkommen verwendet wird, umfasst

a) den Kontrollrat, die Alliierte Hohe Kommission, die Hohen Kommissare der drei Staaten, die Militärgouverneure der drei Staaten, die Streitkräfte der drei Staaten in Deutschland sowie Organisationen und Personen, die in deren Namen Befugnisse ausgeübt oder - im Fall internationaler Organisationen und andere Staaten vertretender Organisationen (und der Mitglieder solcher Organisationen) - mit deren Ermächtigung gehandelt haben, sowie die Hilfsverbände anderer Staaten, die bei den Streitkräften der drei Staaten gedient haben;




die Alliierte Kommandantur Berlin, die Kommandanten des amerikanischen, britischen und französischen Sektors von Berlin sowie Einrichtungen und Personen, die in deren Namen Befugnisse ausgeübt haben.

(2) Der Ausdruck "alliierte Streitkräfte", wie er in diesem Übereinkommen verwendet wird, umfasst

a) die in Absatz 1 bezeichneten alliierten Behörden, soweit sie in oder in Bezug auf Berlin tätig waren;

Angehörige der amerikanischen, britischen und französischen Streitkräfte in Berlin;

c) nicht-deutsche Staatsangehörige, die in militärischer oder ziviler Eigenschaft bei den alliierten Behörden Dienst getan haben;

d) Familienangehörige der unter den Buchstaben b und c aufgeführten Personen und nicht-deutsche Staatsangehörige, die im Dienst dieser Personen standen.

(3) Die amtlichen Texte der in diesem Übereinkommen erwähnten Rechtsvorschriften sind diejenigen Texte, die zur Zeit des Erlasses maßgebend waren.

(4) Soweit in diesem Übereinkommen auf das Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte Bezug genommen wird, ist dies als Bezugnahme auf die Suspendierung der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte oder, wenn keine Suspendierung erfolgt, das Inkrafttreten des Vertrags über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland zu verstehen.


Nach Artikel 4 dieses Vertrages sind auch alle Urteile und Entscheidungen von alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam.

Wenn man nun bedenkt, dass die Besatzungsmächte zentral aus Berlin die Besatzungszonen und -gebiete kontrolliert haben - Kontrollrat - ist das kleine Wörtchen "in und in Bezug auf Berlin" die Rückkehr zum umfassenden Besatzungsrecht am 25.09.1990 in der Bundesrepublik Deutschland auf dem Schleichweg. Der Bundesregierung, den Landesregierungen und den wenigen wirklich fähigen, fachlich qualifizierten Politikern in Deutschland ist dieses auch bekannt.

Rechtsvorschriften des Kontrollrates wurden im Amtsblatt des Kontrollrates in Deutschland bekannt gegeben und vom alliierten Sekretariat in Berlin, Eißholzstraße 32, herausgegeben (Schmöller/Maier/Tobler, Handbuch des Besatzungsrechtes, J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen.

Im Besatzungsstatut zur Abstimmung der Befugnisse und Verantwortlichkeiten zwischen der zukünftigen Deutschen Regierung und der Alliierten Kontrollbehörde vom 10. April 1949 heißt es in Absatz 5:



"Jede Änderung des Grundgesetzes bedarf vor ihrem Inkrafttreten der ausdrücklichen Genehmigung der Besatzungsbehörden. Länderverfassungen, Änderungen dieser Verfassungen, alle sonstige Gesetzgebung und alle Abkommen zwischen dem Bund und ausländischen Regierungen treten 21 Tage nach ihrem amtlichen Eingang bei den Besatzungsbehörden in Kraft, es sei denn, dass diese sie vorher vorläufig oder endgültig ablehnen."

Im Begleitschreiben der Außenminister zum Besatzungsstatut vom 10. April 1949 heißt es:

"Mit der Errichtung der Deutschen Bundesrepublik werden die alliierten Militärregierungen als solche aufhören zu bestehen, und die Aufgaben der alliierten Behörden werden in der Weise aufgeteilt werden, das die Aufgaben von einem Hohen Kommissar und die militärischen Aufgaben von einem Oberbefehlshaber wahrgenommen werden. Die drei Hohen Kommissare werden zusammen eine Alliierte Hohe Kommission bilden, ..."

Im Hinblick auf die hier aufgezeigte, in großem Umfang völkerrechtswidrige Vertraggestaltung zum angeblichen Beitritt der neuen Bundesländer zum Grundgesetz wird erkennbar, dass die beteiligten Organe der Bundesrepublik Deutschland nach dem Grundgesetz zu keinem Zeitpunkt souverän agiert haben und lediglich Befehlsempfänger der Vier Mächte waren und ohne jeden Zweifel unter Einbezug der Regelungen in und in Bezug auf Berlin vom 25.09.1990 weiter sein werden.

Mit Verordnung vom 28.09.1990 hat die Bundesregierung im Auftrag des Besatzungsvorbehaltes das Abkommen vom 25.09.1990 vorläufig in Kraft gesetzt und eigenmächtig über das Grundgesetz verfügt.

Im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990, Teil II, ist diese Verordnung auf Seite 1273 veröffentlicht, bevor überhaupt das Übereinkommen vom 25.09.1990 ab Seite 1274 publiziert wurde. Diese Reihenfolge ist nicht rechtsstaatskonform bewusst von den BRD-Organen zur Täuschung gewählt worden.

Bundesregierung und Besatzungsmächte haben mit Besatzungsrecht das Grundgesetz schon am 17.07.1990 ausgehebelt, verändert und den Artikel 23 beseitigt.

Auch wenn man immer noch argumentieren will, dass das GG in Kraft ist und die BRD fort besteht, so gäbe es dann weiterhin den Artikel 139 GG. Dort heißt es wörtlich:

"Die zur Befreiung des deutschen Volkes vom "Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen diese Grundgesetzes nicht berührt."

Also gelten alle Rechtsvorschriften und das Besatzungsrecht der Alliierten auch nach dem Grundgesetz weiterhin fort!

Diese Rechtsanschauung wird durch die höchsten BRD-Gerichte sogar unverhohlen in Urteilen vertreten, was sich aus der Kollaboration mit den Siegermächten leicht erklären lässt. Als Gegenleistung erhalten die dort tätigen höchsten BRD-Richtern abnorm hohe staatliche Zahlungen und den gegenseitigen Schutz selbst bei größtmöglicher Rechtsbeugung, wie z. B. zur Zeit im Internet bezüglich des Bankensenats am BGH durch Anwälte (!) verbreitet wird.


Soweit diese Meinung.

Meine Meinung ist, daß man von alliierter Seite auf solche "juristischen Feinheiten" nur bei gewissen kritischen Fällen zurückgreifen wird. Von einer allgemeinen "Rechtsunstaatlichkeit" zu sprechen ist vielleicht (!) genau betrachtet richtig, aber praktisch gesehen für Alltagsangelegenheiten irrelevant. Denn es besteht sehr wohl eine Verpflichtung, nämlich die, den Schein nach außen hin zu wahren. Diese Beschwichtigungsnotwendigkeit den Bundesbürgern und der (Welt-)Staatengemeinschaft gegenüber ist die eigentliche "Souveränität".
Die Katze wird man erst dann aus dem Sack lassen, wenn alles 100% vorbereitet ist und man dieses Täuschen nicht mehr nötig hat. Wozu aber jemals aufklären? Das Volk kann doch viel besser regiert werden, wenn es glaubt frei zu sein, effektiv aber dennoch nicht ist.

Aber es muß auch beachtet werden, daß der Umstand einer juristisch nicht hieb und stichfesten Vorgehensweise bei der BRD-Gründung auch nicht überbewertet werden darf, denn nach vielen Kriegen wurde etwas "gehuddelt", nicht nur nach dem 2. Weltkrieg gegenüber Deutschland.

Was hier allerdings aufhorchen läßt ist der Umstand, daß zur Wiedervereinigung scheinbar absichtlich solche Hintertürchen eingebaut wurden, es ist jetzt im Prinzip sogar "schlimmer" als vorher. Das läßt dann eben doch "verschwörerische" Gedanken aufkommen.

Viele Handlungen der BRD ergeben so auch wieder "Sinn", wie das U-Boot-Geschenk zu Lasten des Steuerzahlers kürzlich an Israel (sozusagen letzte Amtshandlung der letzten Regierung).


Grüße

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[Kein Betreff] - von Nuculeuz - 28.01.12006, 00:26
[Kein Betreff] - von salvius - 14.02.12006, 02:50
[Kein Betreff] - von Wishmaster - 14.02.12006, 11:11
[Kein Betreff] - von salvius - 14.02.12006, 17:24
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[Kein Betreff] - von Nuculeuz - 15.02.12006, 16:34
[Kein Betreff] - von KATANA - 15.02.12006, 19:56

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