Lafontaine mal wieder
#1
Aktuell:

Zitat:Berlin (AFP) - Linkspartei-Fraktionschef Oskar Lafontaine hat in einem Zeitungsinterview die Aufkündigung militärischer Verträge mit den USA gefordert. Der ehemalige SPD-Vorsitzende sagte der "Frankfurter Rundschau" (Freitagsausgabe), Deutschland müsse "endlich ein wirklich souveränes Land" werden. "Man muss entscheiden können, ob man sich an einem Krieg beteiligt oder nicht", sagte Lafontaine weiter. Aufgrund "besonderer Verträge" mit den USA könne Deutschland dies "zur Zeit nicht". In der Zusammenarbeit mit den USA verfüge die Bundesrepublik über "geringere Rechte als jedes andere europäische Land", kritisierte er.


Ist zwar klar, aber das traut sich normal nicht jeder so herumzuposaunen.
Sollte mal gesagt werden jawohl. Das ist den meisten Bundesbürgern leider nicht klar, und so machen sie sinnlose Demonstrationen, weil die Regierung ohnehin "ohnmächtig" ist.
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#2
Hast du dazu mal einen informativen Link parat?

Gruss,
salvius
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#3
Hallo Salvius!

Interessant nicht wahr?! Zwischen den Zeilen liest man hier überdeutlich, dass es entsprechende Abhängigkeiten und Geheimvorschriften gibt, die Deutschland an die Pfeife der USA binden. Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit wird sogar in Abrede gestellt. Ein genau entgegengesetztes Bild, wie es von den Lehranstalten und Propagandainstrumenten publiziert wird.

Das wirklich beeindruckende an der heutigen Dummheit ist, dass (fast) alles ganz öffentlich (Presse, TV, Internet) gehandhabt wird - denn auch "die" informieren sich ja über die Presse - und der Bürgerblödel (obwohl er die selbe Zeitung liest) gleich gar nichts mitrafft.

Die völlig verblödete debile Landesbevölkerung, die nicht mal in der Lage ist, ihre chiffrierten Arbeitszeugnisse korrekt zu interpretieren, ist gleichfalls unfähig, zwischen den Zeilen zu lesen - selbst wenn es überdeutlich (wie hier bei Lafontaine) formuliert worden ist.

Die haben sich ihren Untergang tatsächlich redlich verdient und müssen sich nicht wundern, wenn sie von den Mächtigen als eine Art höher entwickelte Tiere gehalten und betrachtet werden.

Hier ein Link zu der oben angeführten Lafontaine-Meldung:

http://de.news.yahoo.com/26012006/286/lafontaine-fordert-aufkuendigung-militaerischer-vertraege-usa.html



Tue was immer ich will!
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#4
Ich meinte Informationen zu diesen Verträgen - also darüber, was die einzelnen Punkte beinhalten. Oder sind nähere Infos noch nirgendwo durchgesickert?

Gruss,
salvius
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#5
hallo salvius!

ich weiss es jetzt nicht haarklein und wortwoertlich. ich glaube jvh hat auch irgendwo davon geschrieben.

im grunde geht es darum, dass deutschland nach wie vor unter besatzungsrecht steht und keinen friedensvertrag besitzt. der bundeskanzler wird deshalb in den usa vereidigt bzw. die usa muessen der ernennung des kanzlers zustimmen. das tun die erst, nachdem er gegenueber amerika seinen eid abgelegt hat und gewisse andere bedingungen akzeptiert hat. im absoluten ernstfall, muss er machen, was amerika sagt und ausserhalb dieses ernstfalles ist er trotzdem zur hoerigkeit verpflichtet. es wird eben etwas kaschiert, damit es nicht so auffaellig wirkt. das ganze wird in der presse als "unverbruechliche freundschaft zu amerika" umschrieben. die brd ist sozusagen ein klientelstaat der usa. das wird da foermlich nochmal festgehalten und der kanzler darueber offiziell informiert und per eid daran gebunden.

inwieweit die russen da auch ein mitspracherecht haben, entzieht sich meiner kenntnis. waere aber interessant, wenn hier irgendwer dazu etwas aussagen koennte?

das ist nicht sehr konkret, aber ich hoffe du kannst mit dieser auskunft trotzdem etwas anfangen? weisst du vielleicht eigene sachen dazu? dann stelle es doch bitte hier herein. ich waere jedenfalls interessiert!

alexis



EigenSinnige Frauen
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#6
Hallo,

ich habe irgendwo was, aber leider nicht parat.

Zu dem was Alexis sagte kommt natürlich schon mal ganz "regulär" die Zusatzklausel zur Erklärung der Souveränität des wiedervereinigten Deutschlands. Dort werden einige vor allem militärisch relevante Festsetzungen gemacht. Ich denke, daß Lafontaine eigentlich diese halboffiziellen Verträge mit seiner Aussage anspricht.
...

Muß nochmal nachschauen.


Grüße
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#7
Hallo,

in folgendem Text von anderer Stelle wird das, was ich ansprach, in etwa erklärt:

Zitat:Punkt 18:

Die BRD wäre nach GG Art. 139 weiterhin nicht souverän

Die im Einigungstrubel aufgrund der schwerstwiegenden juristischen Mängel untergegangene BRD sollte auch nach dem Willen der Siegermächte niemals souverän werden dürfen.

Hierzu wurden mit Hilfe der deutschen Kollaborateure und Hochverräter gegenüber XXX besonders hinterhältige Vorkehrungen getroffen, von den man zu Recht ausging, dass diese kaum durch Deutsche verstanden und durchschaut werden, die sich als Nichtjuristen um ihren täglichen Lebensunterhalt bemühen müssen, was ihnen zusätzlich zur Ablenkung durch eine sich überschlagende Gesetzgebung und ständig steigende Steuerlasten erschwert wurde. Den Anreiz zu dieser umfassenden Aufklärung lieferten die politischen, juristischen und beamteten Verräter am Deutschen Volk allerdings dann selbst, weil sie eine ständige, absolute Rechtsverweigerung gegen zahlreiche ausgewählte Justiz-Opfer zwar zur Kenntnis nahmen, aber sich nicht um Abhilfe bemühten.

Im Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12.09.1990 wurde in Artikel 7 (Aussetzung der Vier-Mächte-Rechte) in Satz 2 festgelegt:

"Das vereinigte Deutschland hat dem gemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten."

Der Vertrag zum Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin vom 25.09.1990 hat diese Souveränität in vollem Umfang des Besatzungsrechtes wieder zurückgenommen und das Besatzungsrecht umfassend wieder hergestellt. Und das ging ganz einfach so:

Artikel 2:

"Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in und in Bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind."


Was unter alliierten Behörden zu verstehen ist, wird in Artikel 1 festgelegt. Es sind praktisch alle Besatzungsmächte und deren handelnden Organe bis zur letzten Putzfrau:


Artikel 1:

(1) Der Ausdruck ,,alliierte Behörden", wie er in diesem Übereinkommen verwendet wird, umfasst

a) den Kontrollrat, die Alliierte Hohe Kommission, die Hohen Kommissare der drei Staaten, die Militärgouverneure der drei Staaten, die Streitkräfte der drei Staaten in Deutschland sowie Organisationen und Personen, die in deren Namen Befugnisse ausgeübt oder - im Fall internationaler Organisationen und andere Staaten vertretender Organisationen (und der Mitglieder solcher Organisationen) - mit deren Ermächtigung gehandelt haben, sowie die Hilfsverbände anderer Staaten, die bei den Streitkräften der drei Staaten gedient haben;




die Alliierte Kommandantur Berlin, die Kommandanten des amerikanischen, britischen und französischen Sektors von Berlin sowie Einrichtungen und Personen, die in deren Namen Befugnisse ausgeübt haben.

(2) Der Ausdruck "alliierte Streitkräfte", wie er in diesem Übereinkommen verwendet wird, umfasst

a) die in Absatz 1 bezeichneten alliierten Behörden, soweit sie in oder in Bezug auf Berlin tätig waren;

Angehörige der amerikanischen, britischen und französischen Streitkräfte in Berlin;

c) nicht-deutsche Staatsangehörige, die in militärischer oder ziviler Eigenschaft bei den alliierten Behörden Dienst getan haben;

d) Familienangehörige der unter den Buchstaben b und c aufgeführten Personen und nicht-deutsche Staatsangehörige, die im Dienst dieser Personen standen.

(3) Die amtlichen Texte der in diesem Übereinkommen erwähnten Rechtsvorschriften sind diejenigen Texte, die zur Zeit des Erlasses maßgebend waren.

(4) Soweit in diesem Übereinkommen auf das Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte Bezug genommen wird, ist dies als Bezugnahme auf die Suspendierung der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte oder, wenn keine Suspendierung erfolgt, das Inkrafttreten des Vertrags über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland zu verstehen.


Nach Artikel 4 dieses Vertrages sind auch alle Urteile und Entscheidungen von alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam.

Wenn man nun bedenkt, dass die Besatzungsmächte zentral aus Berlin die Besatzungszonen und -gebiete kontrolliert haben - Kontrollrat - ist das kleine Wörtchen "in und in Bezug auf Berlin" die Rückkehr zum umfassenden Besatzungsrecht am 25.09.1990 in der Bundesrepublik Deutschland auf dem Schleichweg. Der Bundesregierung, den Landesregierungen und den wenigen wirklich fähigen, fachlich qualifizierten Politikern in Deutschland ist dieses auch bekannt.

Rechtsvorschriften des Kontrollrates wurden im Amtsblatt des Kontrollrates in Deutschland bekannt gegeben und vom alliierten Sekretariat in Berlin, Eißholzstraße 32, herausgegeben (Schmöller/Maier/Tobler, Handbuch des Besatzungsrechtes, J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen.

Im Besatzungsstatut zur Abstimmung der Befugnisse und Verantwortlichkeiten zwischen der zukünftigen Deutschen Regierung und der Alliierten Kontrollbehörde vom 10. April 1949 heißt es in Absatz 5:



"Jede Änderung des Grundgesetzes bedarf vor ihrem Inkrafttreten der ausdrücklichen Genehmigung der Besatzungsbehörden. Länderverfassungen, Änderungen dieser Verfassungen, alle sonstige Gesetzgebung und alle Abkommen zwischen dem Bund und ausländischen Regierungen treten 21 Tage nach ihrem amtlichen Eingang bei den Besatzungsbehörden in Kraft, es sei denn, dass diese sie vorher vorläufig oder endgültig ablehnen."

Im Begleitschreiben der Außenminister zum Besatzungsstatut vom 10. April 1949 heißt es:

"Mit der Errichtung der Deutschen Bundesrepublik werden die alliierten Militärregierungen als solche aufhören zu bestehen, und die Aufgaben der alliierten Behörden werden in der Weise aufgeteilt werden, das die Aufgaben von einem Hohen Kommissar und die militärischen Aufgaben von einem Oberbefehlshaber wahrgenommen werden. Die drei Hohen Kommissare werden zusammen eine Alliierte Hohe Kommission bilden, ..."

Im Hinblick auf die hier aufgezeigte, in großem Umfang völkerrechtswidrige Vertraggestaltung zum angeblichen Beitritt der neuen Bundesländer zum Grundgesetz wird erkennbar, dass die beteiligten Organe der Bundesrepublik Deutschland nach dem Grundgesetz zu keinem Zeitpunkt souverän agiert haben und lediglich Befehlsempfänger der Vier Mächte waren und ohne jeden Zweifel unter Einbezug der Regelungen in und in Bezug auf Berlin vom 25.09.1990 weiter sein werden.

Mit Verordnung vom 28.09.1990 hat die Bundesregierung im Auftrag des Besatzungsvorbehaltes das Abkommen vom 25.09.1990 vorläufig in Kraft gesetzt und eigenmächtig über das Grundgesetz verfügt.

Im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990, Teil II, ist diese Verordnung auf Seite 1273 veröffentlicht, bevor überhaupt das Übereinkommen vom 25.09.1990 ab Seite 1274 publiziert wurde. Diese Reihenfolge ist nicht rechtsstaatskonform bewusst von den BRD-Organen zur Täuschung gewählt worden.

Bundesregierung und Besatzungsmächte haben mit Besatzungsrecht das Grundgesetz schon am 17.07.1990 ausgehebelt, verändert und den Artikel 23 beseitigt.

Auch wenn man immer noch argumentieren will, dass das GG in Kraft ist und die BRD fort besteht, so gäbe es dann weiterhin den Artikel 139 GG. Dort heißt es wörtlich:

"Die zur Befreiung des deutschen Volkes vom "Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen diese Grundgesetzes nicht berührt."

Also gelten alle Rechtsvorschriften und das Besatzungsrecht der Alliierten auch nach dem Grundgesetz weiterhin fort!

Diese Rechtsanschauung wird durch die höchsten BRD-Gerichte sogar unverhohlen in Urteilen vertreten, was sich aus der Kollaboration mit den Siegermächten leicht erklären lässt. Als Gegenleistung erhalten die dort tätigen höchsten BRD-Richtern abnorm hohe staatliche Zahlungen und den gegenseitigen Schutz selbst bei größtmöglicher Rechtsbeugung, wie z. B. zur Zeit im Internet bezüglich des Bankensenats am BGH durch Anwälte (!) verbreitet wird.


Soweit diese Meinung.

Meine Meinung ist, daß man von alliierter Seite auf solche "juristischen Feinheiten" nur bei gewissen kritischen Fällen zurückgreifen wird. Von einer allgemeinen "Rechtsunstaatlichkeit" zu sprechen ist vielleicht (!) genau betrachtet richtig, aber praktisch gesehen für Alltagsangelegenheiten irrelevant. Denn es besteht sehr wohl eine Verpflichtung, nämlich die, den Schein nach außen hin zu wahren. Diese Beschwichtigungsnotwendigkeit den Bundesbürgern und der (Welt-)Staatengemeinschaft gegenüber ist die eigentliche "Souveränität".
Die Katze wird man erst dann aus dem Sack lassen, wenn alles 100% vorbereitet ist und man dieses Täuschen nicht mehr nötig hat. Wozu aber jemals aufklären? Das Volk kann doch viel besser regiert werden, wenn es glaubt frei zu sein, effektiv aber dennoch nicht ist.

Aber es muß auch beachtet werden, daß der Umstand einer juristisch nicht hieb und stichfesten Vorgehensweise bei der BRD-Gründung auch nicht überbewertet werden darf, denn nach vielen Kriegen wurde etwas "gehuddelt", nicht nur nach dem 2. Weltkrieg gegenüber Deutschland.

Was hier allerdings aufhorchen läßt ist der Umstand, daß zur Wiedervereinigung scheinbar absichtlich solche Hintertürchen eingebaut wurden, es ist jetzt im Prinzip sogar "schlimmer" als vorher. Das läßt dann eben doch "verschwörerische" Gedanken aufkommen.

Viele Handlungen der BRD ergeben so auch wieder "Sinn", wie das U-Boot-Geschenk zu Lasten des Steuerzahlers kürzlich an Israel (sozusagen letzte Amtshandlung der letzten Regierung).


Grüße

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#8
jasas

Schaut mal bei Wikipedia unter "Bilderberg" nach.Die Besucherlisten der letzten Jahre sind hochintressant.

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