23.07.12006, 15:38
Gruss,
Ein weiterer Fortschritt oder wieder nur Gerede? Anscheinend werden sich die beiden
sogar bald wegen Befugnisstreitereien in den Haaren liegen...Hoffentlich wirkt dann aber wenigstens der berühmte Spruch:Wenn sich Zwei streiten freut sich der Dritte.....(nämlich die Nichtraucher!
Ansonsten hätte ich hierzu
noch einen interessanten Artikel für Euch(insbesondere für RavenDark):Rauchen aus philosophischer Sicht:
" EINE FRAGE DER PERSÖNLICHEN FREIHEIT?
Angesichts von Veränderungen der Gesetzeslage in einem nicht unerheblichen Teil der europäischen Staaten befasst
man sich auch hierzulande wieder in zunehmendem Maße mit dem Für und Wider einer gesetzlichen Regelung des Rauchens
in der Öffentlichkeit. Regelmäßig kehrt in diesem Zusammenhang die Rede von der persönlichen Freiheit eines
jeden Einzelnen wieder und wird meist als das stichhaltige Argument gegen eine entsprechende allgemeinverbindliche
Regelung per Gesetz angeführt. Ebenfalls hört man immer wieder davon, dass die Entscheidung, ob, wo und wann geraucht werde, in der Verantwortung eines jeden Einzelnen liege.Vernünftigerweise würde sich ein jeder Mensch dazu entschließen,eben gerade nicht zu rauchen. Vorausgesetzt, er macht konsequenten Gebrauch von seiner Vernunft, muss sich ein jeder Mensch frei zum Nichtrauchen entscheiden. Die Entscheidung aus Freiheit getroffen kann nur lauten, sich in seinem Handeln eben nicht kontingenten Neigungen zu unterwerfen.Die Entscheidung zu rauchen ist darüber hinaus nicht als Privatentscheidung zu rechtfertigen, die einzig die Verantwortung des Entscheiders betreffe. Die Folgen der getroffenen Entscheidung lassen sich nicht eingrenzen oder beschränken auf denjenigen, der meint, zu seiner Entscheidung stehen und sie verantworten zu können. Da maßt sich der Einzelne Verantwortungsübernahme an,die er weder übernehmen will noch überhaupt übernehmen kann. Denn - ganz unerachtet der Person des Entscheiders selbst - Umgebung und Mit-Lebewesen sind von der jeweiligen vermeintlichen Privatentscheidung zwangsläufig und nicht kontrollierbar (veranwortbar) betroffen.
Man kennt die Einwände des Rauchers: er rauche, da er als Mensch ohnehin sterblich sei, und da komme es auf das Rauchen oder Nichtrauchen auch nicht (mehr) an, er "klebe" nicht dermaßen am Leben. Als Mensch würde und müsse er unausweichlich leiden und sterben, da sei es unerheblich, wodurch und woran. Vernünftigerweise kann er diese Position nicht konsequent durchhalten: weder was die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen auf sich selbst, noch was eben diese Auswirkungen und das nicht zu verhindernde Be-Treffen und In-Mitleidenschaft- Ziehen seiner Mit-Welt anbelangt. Von einem rechtlichen Anspruch oder einem Persönlichkeitsrecht
darauf, rauchen zu dürfen, kann nicht geredet werden. Wohl aber von einem Recht,
die Möglichkeit zur freien Entscheidung zu haben, eben nicht zu rauchen.Und dies zu gewährleisten und durch entsprechende Gesetzgebung und Gesetzesdurchsetzung
sicherzustellen, ist eine von jedem Bürger einforderbare Verantwortung des Gemeinwesens gegenüber seinen gesetzgebenden Gliedern, und damit Pflicht des Staates - und einforderbar eben auch von demjenigen, der sich vernunftwidrig entschieden hat, sich seiner Neigung zu unterwerfen."
Renate Miethner
Quelle:http://www.philosophieberatung.de/pb4-06.pdf
In Achtung
Zitat:Berlin - Verbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) rechnet schon für 2007 mit einem gesetzlichen Rauchverbot für öffentliche Räume. Die Koalition werde nach der Sommerpause entscheiden, "wer initiativ wird: die Bundestags-Fraktionen oder die Bundesregierung, also Gesundheitsministerin Ulla Schmidt und ich."Quelle:www.web.de
Das kündigte der frühere Gesundheitsminister im Berliner "Tagesspiegel am Sonntag" an. Seehofer ließ offen, ob sich das Rauchverbot auch auf Gaststätten und Restaurants erstrecken soll. Darüber müsse die Koalition diskutieren. "Eigentlich haben sich die Restaurants ja bereit erklärt, mehr Nichtraucherzonen zu schaffen. Bisher bin ich damit überhaupt nicht zufrieden. Die Gaststätten richten viel zu zögerlich Nichtraucherplätze ein", kritisierte Seehofer.
Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Renate Künast sagte dazu: "Seehofer ist auf dem besten Weg, der Chefankündigungsonkel zu werden." Vor Wochen habe er - obwohl die Gesundheitsministerin zuständig ist - eine große Nichtraucherinitiative angekündigt. "Das sollte wohl nur davon ablenken, dass er das Tabakwerbeverbot noch nicht umgesetzt hat", sagte die Grünen-Politikerin. "Der Minister sollte weniger Sprüche klopfen und endlich mal seine Hausaufgaben machen."
Ein weiterer Fortschritt oder wieder nur Gerede? Anscheinend werden sich die beiden
sogar bald wegen Befugnisstreitereien in den Haaren liegen...Hoffentlich wirkt dann aber wenigstens der berühmte Spruch:Wenn sich Zwei streiten freut sich der Dritte.....(nämlich die Nichtraucher!
Ansonsten hätte ich hierzu
Zitat:QUOTE
Solange ich niemanden außer mir schädige, habe ich verdammt noch mal das Recht zu rauchen, zu trinken, andere Drogen zu nehmen, soviel und sooft ich will.
im uebrigen spreche ich dir ab, dass du einen freien willen hast. das haben drogensuechtige naemlich nie. du bist ein opfer der gehirnwaesche der tabakindustrie. wehre dich und klage auf schadensersatz, weil die industrie dich zur selbstschaedigung animierte.
alexis
noch einen interessanten Artikel für Euch(insbesondere für RavenDark):Rauchen aus philosophischer Sicht:
" EINE FRAGE DER PERSÖNLICHEN FREIHEIT?
Angesichts von Veränderungen der Gesetzeslage in einem nicht unerheblichen Teil der europäischen Staaten befasst
man sich auch hierzulande wieder in zunehmendem Maße mit dem Für und Wider einer gesetzlichen Regelung des Rauchens
in der Öffentlichkeit. Regelmäßig kehrt in diesem Zusammenhang die Rede von der persönlichen Freiheit eines
jeden Einzelnen wieder und wird meist als das stichhaltige Argument gegen eine entsprechende allgemeinverbindliche
Regelung per Gesetz angeführt. Ebenfalls hört man immer wieder davon, dass die Entscheidung, ob, wo und wann geraucht werde, in der Verantwortung eines jeden Einzelnen liege.Vernünftigerweise würde sich ein jeder Mensch dazu entschließen,eben gerade nicht zu rauchen. Vorausgesetzt, er macht konsequenten Gebrauch von seiner Vernunft, muss sich ein jeder Mensch frei zum Nichtrauchen entscheiden. Die Entscheidung aus Freiheit getroffen kann nur lauten, sich in seinem Handeln eben nicht kontingenten Neigungen zu unterwerfen.Die Entscheidung zu rauchen ist darüber hinaus nicht als Privatentscheidung zu rechtfertigen, die einzig die Verantwortung des Entscheiders betreffe. Die Folgen der getroffenen Entscheidung lassen sich nicht eingrenzen oder beschränken auf denjenigen, der meint, zu seiner Entscheidung stehen und sie verantworten zu können. Da maßt sich der Einzelne Verantwortungsübernahme an,die er weder übernehmen will noch überhaupt übernehmen kann. Denn - ganz unerachtet der Person des Entscheiders selbst - Umgebung und Mit-Lebewesen sind von der jeweiligen vermeintlichen Privatentscheidung zwangsläufig und nicht kontrollierbar (veranwortbar) betroffen.
Man kennt die Einwände des Rauchers: er rauche, da er als Mensch ohnehin sterblich sei, und da komme es auf das Rauchen oder Nichtrauchen auch nicht (mehr) an, er "klebe" nicht dermaßen am Leben. Als Mensch würde und müsse er unausweichlich leiden und sterben, da sei es unerheblich, wodurch und woran. Vernünftigerweise kann er diese Position nicht konsequent durchhalten: weder was die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen auf sich selbst, noch was eben diese Auswirkungen und das nicht zu verhindernde Be-Treffen und In-Mitleidenschaft- Ziehen seiner Mit-Welt anbelangt. Von einem rechtlichen Anspruch oder einem Persönlichkeitsrecht
darauf, rauchen zu dürfen, kann nicht geredet werden. Wohl aber von einem Recht,
die Möglichkeit zur freien Entscheidung zu haben, eben nicht zu rauchen.Und dies zu gewährleisten und durch entsprechende Gesetzgebung und Gesetzesdurchsetzung
sicherzustellen, ist eine von jedem Bürger einforderbare Verantwortung des Gemeinwesens gegenüber seinen gesetzgebenden Gliedern, und damit Pflicht des Staates - und einforderbar eben auch von demjenigen, der sich vernunftwidrig entschieden hat, sich seiner Neigung zu unterwerfen."
Renate Miethner
Quelle:http://www.philosophieberatung.de/pb4-06.pdf
In Achtung