02.01.12010, 17:20
Hallo Sneja, auch von mir ein freundliches Willkommen! (Ich übernehme mal die Schreibweise meiner Vorschreiber für Deinen Namen, allerdings ohne den Grund der anderen Schreibweise zu kennen, ist aber einfacher zu schreiben für mich.)
Ich möchte Dir aus meiner Sicht etwas zum Kinderzeugen sagen, auch wenn das möglicherweise vom sonstigen Forumsdenken etwas abweicht (m.E. gar nicht allzu sehr).
Man sollte keine Kinder zu einem bestimmten Zweck zeugen. Nicht zur eigenen Altersversorgung, nicht zur eigenen Beschäftigung, nicht zur eigenen Befriedigung (in schwächerer Form genannt Erfüllung), nicht um über dieses Kind später, nach dem eigenen Tod, in gewisser Weise „weiterzuleben“, auch nicht, um ihm eines Tages dann etwas, was man selbst erarbeitet hat, zu dessen weiterem Erhalt zu übertragen (Geschäfte, Erbe usw., aber auch Immaterielles). Generell also: Nicht zu einem bestimmten Zweck, der dann nämlich für dieses Kind eine Fremdbestimmung über sein Leben darstellt.
Meiner Vorstellung nach lädt man ein Kind ein, auf dieser Welt zu leben, wenn man es zeugt. Man macht gewissermaßen ein Angebot, daß man etwas zu geben hat, und das Kind hat die Wahl, einzuwilligen oder auch nicht (=die Zeugung). Was man da aber anbietet, was man geben möchte, das muß m.E. ein Geschenk sein, also ohne erwartete Gegenleistung. Das Kind ist dann unser Gast, wir würden wohl kaum dem Gast etwas abverlangen oder als Entschädigung für unsere Einladung an ihn, eine zu erbringende Leistung auftragen oder gar fordern. „Das Leben schenken“ finde ich daher eine ganz gute Umschreibung für eine Zeugung/Geburt. Anschaulich gesagt: Es ist ein Unterschied, ob wir einem Kind „ein Erbe schenken“ z.B., mit dem es nach eigenem Gutdünken verfahren kann, oder ob wir ihm den Auftrag erteilen, für unsere eigene Sicherheit im Alter, oder die Wertschätzung, Bewahrung usw. der eigenen Lebensarbeit (nicht nur materiell), ein Erbe (auch im weiteren Sinne) zu erhalten und zu verwalten.
„Leben schenken“, um diese Umschreibung mal weiter zu bemühen, muß ein Selbstzweck sein. Es sollte nur darum gehen, diesem Ich die Möglichkeit einer Form zu geben. Die Form selbst muß jedoch frei gewählt werden dürfen von demjenigen selbst. Unterstützt von dem, was man diesem Kind fähig ist in dieser Welt zu geben (nicht nur materiell gesehen übrigens, das Materielle ist lediglich am Anschaulichsten).
Wenn man meint, nicht genug oder nicht das Richtige geben zu können, dann ist es nur folgerichtig, gar nicht erst jemanden einzuladen. Also kein Kind zu zeugen.
Praktischer gesagt, man sollte seine eigenen Beweggründe überprüfen. Oder um es mit meinen Worten in Kürze zu sagen: Der Gast sollte nicht über die wahren Beweggründe der Einladung getäuscht werden.
P.S.: Wobei hier immer noch nicht die Möglichkeit der Fehleinschätzung miteinbezogen wurde. Also daß man meint, etwas/genug anbieten zu können, was dann vielleicht gar nicht der Fall ist.
Ich möchte Dir aus meiner Sicht etwas zum Kinderzeugen sagen, auch wenn das möglicherweise vom sonstigen Forumsdenken etwas abweicht (m.E. gar nicht allzu sehr).
Man sollte keine Kinder zu einem bestimmten Zweck zeugen. Nicht zur eigenen Altersversorgung, nicht zur eigenen Beschäftigung, nicht zur eigenen Befriedigung (in schwächerer Form genannt Erfüllung), nicht um über dieses Kind später, nach dem eigenen Tod, in gewisser Weise „weiterzuleben“, auch nicht, um ihm eines Tages dann etwas, was man selbst erarbeitet hat, zu dessen weiterem Erhalt zu übertragen (Geschäfte, Erbe usw., aber auch Immaterielles). Generell also: Nicht zu einem bestimmten Zweck, der dann nämlich für dieses Kind eine Fremdbestimmung über sein Leben darstellt.
Meiner Vorstellung nach lädt man ein Kind ein, auf dieser Welt zu leben, wenn man es zeugt. Man macht gewissermaßen ein Angebot, daß man etwas zu geben hat, und das Kind hat die Wahl, einzuwilligen oder auch nicht (=die Zeugung). Was man da aber anbietet, was man geben möchte, das muß m.E. ein Geschenk sein, also ohne erwartete Gegenleistung. Das Kind ist dann unser Gast, wir würden wohl kaum dem Gast etwas abverlangen oder als Entschädigung für unsere Einladung an ihn, eine zu erbringende Leistung auftragen oder gar fordern. „Das Leben schenken“ finde ich daher eine ganz gute Umschreibung für eine Zeugung/Geburt. Anschaulich gesagt: Es ist ein Unterschied, ob wir einem Kind „ein Erbe schenken“ z.B., mit dem es nach eigenem Gutdünken verfahren kann, oder ob wir ihm den Auftrag erteilen, für unsere eigene Sicherheit im Alter, oder die Wertschätzung, Bewahrung usw. der eigenen Lebensarbeit (nicht nur materiell), ein Erbe (auch im weiteren Sinne) zu erhalten und zu verwalten.
„Leben schenken“, um diese Umschreibung mal weiter zu bemühen, muß ein Selbstzweck sein. Es sollte nur darum gehen, diesem Ich die Möglichkeit einer Form zu geben. Die Form selbst muß jedoch frei gewählt werden dürfen von demjenigen selbst. Unterstützt von dem, was man diesem Kind fähig ist in dieser Welt zu geben (nicht nur materiell gesehen übrigens, das Materielle ist lediglich am Anschaulichsten).
Wenn man meint, nicht genug oder nicht das Richtige geben zu können, dann ist es nur folgerichtig, gar nicht erst jemanden einzuladen. Also kein Kind zu zeugen.
Praktischer gesagt, man sollte seine eigenen Beweggründe überprüfen. Oder um es mit meinen Worten in Kürze zu sagen: Der Gast sollte nicht über die wahren Beweggründe der Einladung getäuscht werden.
P.S.: Wobei hier immer noch nicht die Möglichkeit der Fehleinschätzung miteinbezogen wurde. Also daß man meint, etwas/genug anbieten zu können, was dann vielleicht gar nicht der Fall ist.