05.03.12009, 18:13
Aktuell: EU-BioVerordnung
Neue Regeln für Bio
Seit 1. Januar 2009 gilt die neue EU-Bioverordnung. Änderungen betreffen insbesondere die Kennzeichnung.
Ab Juli 2010 ist die Angabe der Herkunft eines Produktes Pflicht. Sie lautet „EU-Landwirtschaft“ oder „Nicht-EU-Landwirtschaft“, wenn 98 Prozent der Zutaten aus der EU oder von außerhalb der EU stammen, oder „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“, wenn die Rohstoffe sowohl in der EU als auch in einem Drittland erzeugt wurden. Als Bio darf ein Produkt weiterhin nur dann ausgelobt werden, wenn mindestens 95 Prozent der Zutaten bio sind. Neu ist, dass künftig einzelne Zutaten in einem konventionellen Lebensmittel als Bio ausgewiesen werden dürfen.
Die Anwendung von Gentechnik bleibt weiterhin verboten. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen: erlaubt sind durch gentechnisch veränderte Organismen (GVO) hergestellte Tierarzneimittel und Zusatzstoffe für Lebensmittel oder Futtermittel, wenn diese verwendet werden müssen und nicht anders als durch GVO hergestellt auf dem Markt erhältlich sind. Die Zusatzstoffe selbst dürfen nicht gentechnisch verändert sein und müssen vorher ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Ab Mitte 2010 soll es ein neues EU-Bio-Logo geben. Dieses muss dann auf den Verpackungen verwendet werden. Das deutsche Biosiegel und die Logos der Verbände sind weiterhin erlaubt. bg
Quelle: Schrot&Korn
Neue Regeln für Bio
Seit 1. Januar 2009 gilt die neue EU-Bioverordnung. Änderungen betreffen insbesondere die Kennzeichnung.
Ab Juli 2010 ist die Angabe der Herkunft eines Produktes Pflicht. Sie lautet „EU-Landwirtschaft“ oder „Nicht-EU-Landwirtschaft“, wenn 98 Prozent der Zutaten aus der EU oder von außerhalb der EU stammen, oder „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“, wenn die Rohstoffe sowohl in der EU als auch in einem Drittland erzeugt wurden. Als Bio darf ein Produkt weiterhin nur dann ausgelobt werden, wenn mindestens 95 Prozent der Zutaten bio sind. Neu ist, dass künftig einzelne Zutaten in einem konventionellen Lebensmittel als Bio ausgewiesen werden dürfen.
Die Anwendung von Gentechnik bleibt weiterhin verboten. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen: erlaubt sind durch gentechnisch veränderte Organismen (GVO) hergestellte Tierarzneimittel und Zusatzstoffe für Lebensmittel oder Futtermittel, wenn diese verwendet werden müssen und nicht anders als durch GVO hergestellt auf dem Markt erhältlich sind. Die Zusatzstoffe selbst dürfen nicht gentechnisch verändert sein und müssen vorher ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Ab Mitte 2010 soll es ein neues EU-Bio-Logo geben. Dieses muss dann auf den Verpackungen verwendet werden. Das deutsche Biosiegel und die Logos der Verbände sind weiterhin erlaubt. bg
Quelle: Schrot&Korn
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