29.06.12024, 08:07
Assistenzsysteme: Was ab Juli 2024 Pflicht wird
Wie der TÜV Nord mitteilt, ist bereits seit dem 6. Juli 2022 eine EU-Verordnung zum Einbau von Fahrerassistenzsystemen wie unter anderem Rückfahrkameras und/oder Rückfahrsensoren in allen EU-Mitgliedstaaten verpflichtend. Während dies ab 2022 zunächst nur für alle neu entwickelten Fahrzeuge gilt, müssen spätestens ab dem 7. Juli 2024 alle Neufahrzeuge mit den zusätzlichen Systemen ausgestattet sein.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) erklärt dazu: „Ein wesentliches Ziel dieser Verordnung ist es, durch die verpflichtende Einführung von Fahrzeugsicherheitssystemen die Zahl der Getöteten und Verletzten weiter zu reduzieren. Mit dieser Verordnung werden eine Reihe neuer Technologien und Sicherheitsmaßnahmen [...] verpflichtend eingeführt.“
Neben Rückfahrkameras gehören auch die folgenden Systeme dazu:
Notbremsassistent
Notfall-Spurhalteassistent
Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit
Abbiegeassistent und Kollisionswarnsystem
Ereignisbezogene Datenspreicherung
Notbremslicht
Reifendrucküberwachungssystem
Erweiterter Kopfaufprallschutzbereich
Verbesserung des unmittelbaren Sichtbereichs schwerer Nutzfahrzeuge
Wann drohen Bußgelder für Autofahrer?
Die neue Pflicht gilt auch für ältere Autos – alle, die nach dem Einführungsdatum verkauft werden, müssen mit einer funktionierenden Rückfahrkamera und/oder entsprechenden Sensoren ausgestattet sein – und macht eines essentiell: Autofahrer müssen darauf achten, dass das Gerät einwandfrei funktioniert. Denn wer mit einem defekten Exemplar unterwegs ist, dem droht Bußgeld.
„Eine nicht funktionierende Rückfahrkamera stellt einen Verstoß gegen die Rückfahrkamera-Pflicht dar und kann mit Geldstrafen geahndet werden“, heißt es dazu beispielsweise bei Kfz-Versicherungsvergleich. Kommt es durch Fehlfunktionen zusätzlich zu einem Unfall, drohen ebenfalls Bußgelder.
Grund dafür ist laut dem Anwalt-Suchservice, dass „automatische Assistenzsysteme […] den Fahrer nicht aus seiner Verantwortung [befreien]. Wenn sie versagen, haftet er, notfalls auch allein, für den Schaden. Trotz derartiger Systeme muss der Fahrer immer noch selbst sicherstellen, dass kein Unfall passiert“.
Ereignisbezogene Datensicherung? Wer bestimmt denn, ab wann welches Ereignis (wo) gesichert werden soll?
Und die ganzen anderen Punkte??? Die Unmündigkeit des Menschen nimmt weiter Fahrt auf.
Wie der TÜV Nord mitteilt, ist bereits seit dem 6. Juli 2022 eine EU-Verordnung zum Einbau von Fahrerassistenzsystemen wie unter anderem Rückfahrkameras und/oder Rückfahrsensoren in allen EU-Mitgliedstaaten verpflichtend. Während dies ab 2022 zunächst nur für alle neu entwickelten Fahrzeuge gilt, müssen spätestens ab dem 7. Juli 2024 alle Neufahrzeuge mit den zusätzlichen Systemen ausgestattet sein.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) erklärt dazu: „Ein wesentliches Ziel dieser Verordnung ist es, durch die verpflichtende Einführung von Fahrzeugsicherheitssystemen die Zahl der Getöteten und Verletzten weiter zu reduzieren. Mit dieser Verordnung werden eine Reihe neuer Technologien und Sicherheitsmaßnahmen [...] verpflichtend eingeführt.“
Neben Rückfahrkameras gehören auch die folgenden Systeme dazu:
Notbremsassistent
Notfall-Spurhalteassistent
Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit
Abbiegeassistent und Kollisionswarnsystem
Ereignisbezogene Datenspreicherung
Notbremslicht
Reifendrucküberwachungssystem
Erweiterter Kopfaufprallschutzbereich
Verbesserung des unmittelbaren Sichtbereichs schwerer Nutzfahrzeuge
Wann drohen Bußgelder für Autofahrer?
Die neue Pflicht gilt auch für ältere Autos – alle, die nach dem Einführungsdatum verkauft werden, müssen mit einer funktionierenden Rückfahrkamera und/oder entsprechenden Sensoren ausgestattet sein – und macht eines essentiell: Autofahrer müssen darauf achten, dass das Gerät einwandfrei funktioniert. Denn wer mit einem defekten Exemplar unterwegs ist, dem droht Bußgeld.
„Eine nicht funktionierende Rückfahrkamera stellt einen Verstoß gegen die Rückfahrkamera-Pflicht dar und kann mit Geldstrafen geahndet werden“, heißt es dazu beispielsweise bei Kfz-Versicherungsvergleich. Kommt es durch Fehlfunktionen zusätzlich zu einem Unfall, drohen ebenfalls Bußgelder.
Grund dafür ist laut dem Anwalt-Suchservice, dass „automatische Assistenzsysteme […] den Fahrer nicht aus seiner Verantwortung [befreien]. Wenn sie versagen, haftet er, notfalls auch allein, für den Schaden. Trotz derartiger Systeme muss der Fahrer immer noch selbst sicherstellen, dass kein Unfall passiert“.
Ereignisbezogene Datensicherung? Wer bestimmt denn, ab wann welches Ereignis (wo) gesichert werden soll?
Und die ganzen anderen Punkte??? Die Unmündigkeit des Menschen nimmt weiter Fahrt auf.
Glück ist unsichtbare Planung.