27.07.12022, 20:22
Fortsetzung: Konservierungsstoffe: diese sind bedenklich
Propionsäure (E 280) und ihre Salze (E 281 bis E 283)
Propionsäure wird in abgepacktem Brot und anderen vorverpackten Backwaren wie Kuchen und Keksen verwendet. In Deutschland war die Propionsäure als Konservierungsstoff jahrelang verboten. Grund für das Verbot waren Untersuchungen, die durch E 280 begünstigte Tumore am Vormagen der Ratte festgestellt haben. Seit 1996 ist Propionsäure EU-weit wieder zugelassen. Eine der Begründungen war, dass Menschen keinen Vormagen haben und E 280 deshalb unbedenklich sei.
Hexamethylentetramin (E 239)
Der Konservierungsstoff E 239 selbst hat keine konservierende Wirkung. Er ist wirksam, weil er Formaldehyd abspalten kann. Formaldehyd kann Bakterien abtöten, gilt gleichzeitig aber als krebserregend. Daher ist E 239 nur in sehr geringen Mengen und ausschließlich für die Käsesorte „Provolone“ zugelassen.
Borsäure (E 284) und Borax (E 285)
Als Konservierungsmittel dürfen Borsäure und Borax, das Natriumsalz der Borsäure, nur für echten Kaviar verwendet werden. Früher haben E 284 und E 285 als Konservierungsstoffe in anderen Lebensmitteln zu starken Vergiftungen geführt. Die beiden Stoffe reichern sich im menschlichen Organismus an und können bei regelmäßiger Einnahme Durchfälle und Organschäden verursachen.
Phosphorverbindungen (E 338 bis E 341, E 450 bis E 452, E 540, E 543 und E 544)
Phosphorverbindungen finden sich unter anderem in Tiefkühlpizza, Babymilch, Backmischungen und Frühstücks-Cerealien. Phosphatzusätze in Cola-Getränken sorgen für die typisch dunkelbraune Farbe.
Das Deutsche Ärzteblatt sieht die Verwendung von Phosphat in Lebensmitteln als „vermeidbares Gesundheitsproblem von bislang unterschätztem Ausmaß“, da Phosphate zu Herzstörungen führen und Blutgefäße verstopfen können. Für Nierenkranke seien hohe Phosphatzusätze lebensbedrohlich.
https://utopia.de/ratgeber/konservierungsstoffe-diese-sind-bedenklich/
Propionsäure (E 280) und ihre Salze (E 281 bis E 283)
Propionsäure wird in abgepacktem Brot und anderen vorverpackten Backwaren wie Kuchen und Keksen verwendet. In Deutschland war die Propionsäure als Konservierungsstoff jahrelang verboten. Grund für das Verbot waren Untersuchungen, die durch E 280 begünstigte Tumore am Vormagen der Ratte festgestellt haben. Seit 1996 ist Propionsäure EU-weit wieder zugelassen. Eine der Begründungen war, dass Menschen keinen Vormagen haben und E 280 deshalb unbedenklich sei.
Hexamethylentetramin (E 239)
Der Konservierungsstoff E 239 selbst hat keine konservierende Wirkung. Er ist wirksam, weil er Formaldehyd abspalten kann. Formaldehyd kann Bakterien abtöten, gilt gleichzeitig aber als krebserregend. Daher ist E 239 nur in sehr geringen Mengen und ausschließlich für die Käsesorte „Provolone“ zugelassen.
Borsäure (E 284) und Borax (E 285)
Als Konservierungsmittel dürfen Borsäure und Borax, das Natriumsalz der Borsäure, nur für echten Kaviar verwendet werden. Früher haben E 284 und E 285 als Konservierungsstoffe in anderen Lebensmitteln zu starken Vergiftungen geführt. Die beiden Stoffe reichern sich im menschlichen Organismus an und können bei regelmäßiger Einnahme Durchfälle und Organschäden verursachen.
Phosphorverbindungen (E 338 bis E 341, E 450 bis E 452, E 540, E 543 und E 544)
Phosphorverbindungen finden sich unter anderem in Tiefkühlpizza, Babymilch, Backmischungen und Frühstücks-Cerealien. Phosphatzusätze in Cola-Getränken sorgen für die typisch dunkelbraune Farbe.
Das Deutsche Ärzteblatt sieht die Verwendung von Phosphat in Lebensmitteln als „vermeidbares Gesundheitsproblem von bislang unterschätztem Ausmaß“, da Phosphate zu Herzstörungen führen und Blutgefäße verstopfen können. Für Nierenkranke seien hohe Phosphatzusätze lebensbedrohlich.
https://utopia.de/ratgeber/konservierungsstoffe-diese-sind-bedenklich/
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