24.04.12002, 08:17
ABFUHR FÜR RÜTTGERS
Datenschützer lehnen Videoüberwachung ab
Mit einer zeitlich begrenzten Überwachung à la Big Brother wollte Jürgen Rüttgers an öffentlichen Plätzen die Kriminalität bekämpfen. Doch jetzt bekam der CDU-Politiker eine Abfuhr. Nach Meinung von Datenschützern ist der Vorschlag nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Hannover - Die flächendeckende Videoüberwachung kommt für die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern nicht in Frage. Jürgen Rüttgers hatte vorgeschlagen, dass Videoaufnahmen von öffentlichen Plätzen aufgezeichnet und für den Fall einer Strafanzeige verwertet werden sollen. Doch die Datenschützer urteilten zum Ende ihrer Frühjahrskonferenz in Hannover, dass "ein flächendeckender Einsatz von Videotechnik mit dem freiheitlichen Menschenbild des Grundgesetzes in keinem Fall vereinbar" sei.
Der niedersächsische Datenschutzbeauftragte und Vorsitzende der Datenschutzkonferenz, Burckhard Nedden, befürchtet gar eine bundesweite "Überwachungsinfrastruktur". Zwar sei Deutschland noch nicht so weit wie die TV-Serie "Big Brother", doch gebe es bereits mehr als 30.000 Kameras im öffentlich zugänglichen Raum. In Bahnhöfen, Ladenpassagen und Kaufhäusern müssten Bürger damit rechnen, in das Visier der Videokameras zu geraten. Die Dunkelziffer der tatsächlich überwachten Bereiche sei sogar noch weit größer. Denn auch so genannte Überblickskameras, wie sie beispielsweise für Verkehrsleitsysteme eingesetzt werden, können mit einer Zoomfunktion gestochen scharfe Bilder von Passanten liefern.
Erfahrungsgemäß komme die Forderung nach technologischer Verbrechensbekämpfung "immer dann, wenn in einem Bundesland der Wahlkampf bevorsteht", sagte Nedden. "Besonders offensiv" werde die Debatte zurzeit in den südlichen Bundesländern und in Sachsen geführt. Umfragen zufolge seien zwar bis zu 80 Prozent der Bürger mit der Videoüberwachung einverstanden, doch würden die Risiken "viel zu wenig beachtet".
Die Datenschützer bezweifeln, dass die überall präsente Videotechnik Straftaten spürbar eindämmen könnte. Kriminelle könnten sich schließlich schnell einen anderen Ort für ihre Machenschaften suchen. Für den unbescholtenen Bürger sei die Gefahr dagegen groß, dass seine Bilder missbräuchlich verwendet werden. "Videokameras liefern zwangläufig personenbezogene Daten, die elektronisch auf vielfältige Weise bearbeitet werden können", erklärte Nedden.
Die Datenschutzkonferenz fordert, jeden Missbrauch der Videoüberwachung und die heimliche Aufzeichnung unter Strafe zu stellen. Der Einsatz einer solchen Maßnahme dürfe nur streng zweckgebunden, beispielsweise an Kriminalitätsschwerpunkten oder zum Schutz öffentlicher Einrichtungen erfolgen. Der überwachte Bereich müsse für die Bürger durch Hinweisschilder erkennbar gemacht werden. Nedden erwartet, dass der Gesetzgeber die Forderungen bei der längst überfälligen Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes berücksichtigt.
Datenschützer lehnen Videoüberwachung ab
Mit einer zeitlich begrenzten Überwachung à la Big Brother wollte Jürgen Rüttgers an öffentlichen Plätzen die Kriminalität bekämpfen. Doch jetzt bekam der CDU-Politiker eine Abfuhr. Nach Meinung von Datenschützern ist der Vorschlag nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Hannover - Die flächendeckende Videoüberwachung kommt für die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern nicht in Frage. Jürgen Rüttgers hatte vorgeschlagen, dass Videoaufnahmen von öffentlichen Plätzen aufgezeichnet und für den Fall einer Strafanzeige verwertet werden sollen. Doch die Datenschützer urteilten zum Ende ihrer Frühjahrskonferenz in Hannover, dass "ein flächendeckender Einsatz von Videotechnik mit dem freiheitlichen Menschenbild des Grundgesetzes in keinem Fall vereinbar" sei.
Der niedersächsische Datenschutzbeauftragte und Vorsitzende der Datenschutzkonferenz, Burckhard Nedden, befürchtet gar eine bundesweite "Überwachungsinfrastruktur". Zwar sei Deutschland noch nicht so weit wie die TV-Serie "Big Brother", doch gebe es bereits mehr als 30.000 Kameras im öffentlich zugänglichen Raum. In Bahnhöfen, Ladenpassagen und Kaufhäusern müssten Bürger damit rechnen, in das Visier der Videokameras zu geraten. Die Dunkelziffer der tatsächlich überwachten Bereiche sei sogar noch weit größer. Denn auch so genannte Überblickskameras, wie sie beispielsweise für Verkehrsleitsysteme eingesetzt werden, können mit einer Zoomfunktion gestochen scharfe Bilder von Passanten liefern.
Erfahrungsgemäß komme die Forderung nach technologischer Verbrechensbekämpfung "immer dann, wenn in einem Bundesland der Wahlkampf bevorsteht", sagte Nedden. "Besonders offensiv" werde die Debatte zurzeit in den südlichen Bundesländern und in Sachsen geführt. Umfragen zufolge seien zwar bis zu 80 Prozent der Bürger mit der Videoüberwachung einverstanden, doch würden die Risiken "viel zu wenig beachtet".
Die Datenschützer bezweifeln, dass die überall präsente Videotechnik Straftaten spürbar eindämmen könnte. Kriminelle könnten sich schließlich schnell einen anderen Ort für ihre Machenschaften suchen. Für den unbescholtenen Bürger sei die Gefahr dagegen groß, dass seine Bilder missbräuchlich verwendet werden. "Videokameras liefern zwangläufig personenbezogene Daten, die elektronisch auf vielfältige Weise bearbeitet werden können", erklärte Nedden.
Die Datenschutzkonferenz fordert, jeden Missbrauch der Videoüberwachung und die heimliche Aufzeichnung unter Strafe zu stellen. Der Einsatz einer solchen Maßnahme dürfe nur streng zweckgebunden, beispielsweise an Kriminalitätsschwerpunkten oder zum Schutz öffentlicher Einrichtungen erfolgen. Der überwachte Bereich müsse für die Bürger durch Hinweisschilder erkennbar gemacht werden. Nedden erwartet, dass der Gesetzgeber die Forderungen bei der längst überfälligen Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes berücksichtigt.