20.05.12003, 23:41
Hallo
Dem ist hier so....
Wenn man einen Einbrecher körperlich etwas tut...also sein Eigentum verteidigt...und dem ein paar Rippen bricht darf man schön zahlen.
Rechtsprechung in Deutschland!!
Dem ist hier so....
Wenn man einen Einbrecher körperlich etwas tut...also sein Eigentum verteidigt...und dem ein paar Rippen bricht darf man schön zahlen.
Rechtsprechung in Deutschland!!