22.08.12012, 16:04
Hallo zusammen,
Damit ist alles gesagt.
... und daß man sich im VORFELD mit den Lebensmitteln auseinandersetzt.
Also alles bleibt, wie es war. Kohlensäure gehört nicht zum RKW und ist nicht erlaubt.
Liebe Grüße,
Harcos
Zitat:Ich unterstreiche nochmal diese Frage:
Wie soll man sich aus den Rohkostregeln her ableiten, daß man keine Kohlensäure zu sich nehmen darf?
Zitat:3. Jeder muß sich (vor Nahrungsaufnahme) selbst entsprechend informieren und somit beweisen können, daß es sich bei seiner Nahrung um Rohkost gehandelt hat (Produktname, Hersteller, Bezugsort, eventuell Herstellungsverfahren).
Damit ist alles gesagt.
Zitat:Und zu guter letzt:
Die Regeln sind doch dazu da, um Undisziplinertheit und auch Unachtsamkeit zu strafen.
... und daß man sich im VORFELD mit den Lebensmitteln auseinandersetzt.
Also alles bleibt, wie es war. Kohlensäure gehört nicht zum RKW und ist nicht erlaubt.
Liebe Grüße,
Harcos
“Seine Pflicht erkennen und tun, das ist die Hauptsache.” Friedrich der Große