20.08.12012, 20:33
Information zum Verbot des Pflanzenstärkungsmittels "Vi-Care":
In dem Artikel wird über DDAC-Rückstände in einem für den ökologischen Anbau erlaubten Stärkungsmittel berichtet. DDAC ist nicht für Lebensmittel zugelassen. Es gibt keine toxikologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit Lebensmitteln.
Info DDAC
Hinter der Abkürzung DDAC verbirgt sich das Desinfektionsmittel Didecyldmethyl-Ammoniumchlorid. Es gehört zur Gruppe der quartären Ammoniumverbindungen und wird besonders wegen seiner tensiden Wirkung geschätzt. DDAC ist eine waschaktive Substanz.
DDAC wird häufig im Zierpflanzenbau eingesetzt, da es wie ein Fungizid wirkt und zur Bekämpfung von Pilzen verwendet werden kann. Es hat die Eigenschaft, die Zellwände von Viren und Bakterien zu zerstören. Zusätzlich wird DDAC auch als Desinfektionsmittel eingesetzt, sowohl bei der Reinigung von Maschinen als auch in der Nacherntebehandlung von Obst.
Quelle: http://www.greenpeace.de/themen/chemie/nachrichten/artikel/topfkraeuter_mit_ddac_kontaminiert/
In dem Artikel wird über DDAC-Rückstände in einem für den ökologischen Anbau erlaubten Stärkungsmittel berichtet. DDAC ist nicht für Lebensmittel zugelassen. Es gibt keine toxikologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit Lebensmitteln.
Info DDAC
Hinter der Abkürzung DDAC verbirgt sich das Desinfektionsmittel Didecyldmethyl-Ammoniumchlorid. Es gehört zur Gruppe der quartären Ammoniumverbindungen und wird besonders wegen seiner tensiden Wirkung geschätzt. DDAC ist eine waschaktive Substanz.
DDAC wird häufig im Zierpflanzenbau eingesetzt, da es wie ein Fungizid wirkt und zur Bekämpfung von Pilzen verwendet werden kann. Es hat die Eigenschaft, die Zellwände von Viren und Bakterien zu zerstören. Zusätzlich wird DDAC auch als Desinfektionsmittel eingesetzt, sowohl bei der Reinigung von Maschinen als auch in der Nacherntebehandlung von Obst.
Quelle: http://www.greenpeace.de/themen/chemie/nachrichten/artikel/topfkraeuter_mit_ddac_kontaminiert/
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