15.12.12011, 17:54
Hallo zusammen,
um jene zu motivieren, die selten oder noch nie am Rohkostwettbewerb teilgenommen haben, werden die Regeln für kommende Wettbewerbe ab sofort etwas entschärft.
Regeln für Rohkostwettbewerbe:
1. Alles was lebt ist erlaubt.
2. Alles was tot ist oder totgekocht wurde (über 42° C) ist nicht erlaubt.
3. Jeder muß sich (vor Nahrungsaufnahme) selbst entsprechend informieren und somit beweisen können, daß es sich bei seiner Nahrung um Rohkost gehandelt hat (Produktname, Hersteller, Bezugsort, eventuell Herstellungsverfahren).
Hinweise dazu:
- Alle Produkte des Herstellers Lifefood sind erlaubt.
- Reiner Bienenhonig ist erlaubt (sofern dieser nicht über 42° C erhitzt wurde).
- Luftgetrockneter Pfeffer und andere luft- oder sonnengetrocknete Gewürze sind erlaubt, da sie nicht über 42° C erhitzt worden sind.
- Trockenfrüchte sind insofern erlaubt, wenn sie sonnen- und luftgetrocknet sind bzw. beim Trockenvorgang im Trockner nicht über 42° C erhitzt worden sind.
- Zucker, Industriesaft, Kakao, Milch, Kokosmilch, Sojamilch usw. = nicht lebendig und daher verboten bzw. muß der Nachweis erbracht werden, daß es sich bei dem verzehrten Produkt ( z. B. Kokosmilch, Sojamilch) um ein lebendiges Nahrungsmittel gehandelt hat.
4. Die folgenden Ausnahmen gelten:
- Tee und Malzkaffee
- alle Nüsse (egal wie sie geschält werden, jedoch nicht gesalzen etc.)
- Kräutersalz (Bio)
- Rosinen (Bio)
- Essig (Bio)
- Oliven (ebenso eingelegte)
5. Der Speiseplan wird spätestens alle 3 Tage vom Teilnehmer aktualisiert. Wenn also Sonntags angefangen wird, ist aller spätestens am Dienstag 24Uhr der Speiseplan einzutragen. Wer gegen diese Regel verstößt, scheidet automatisch aus.
Sollten Fragen dazu entstehen, dann diese bitte zeitnah stellen.
Harcos
um jene zu motivieren, die selten oder noch nie am Rohkostwettbewerb teilgenommen haben, werden die Regeln für kommende Wettbewerbe ab sofort etwas entschärft.
Regeln für Rohkostwettbewerbe:
1. Alles was lebt ist erlaubt.
2. Alles was tot ist oder totgekocht wurde (über 42° C) ist nicht erlaubt.
3. Jeder muß sich (vor Nahrungsaufnahme) selbst entsprechend informieren und somit beweisen können, daß es sich bei seiner Nahrung um Rohkost gehandelt hat (Produktname, Hersteller, Bezugsort, eventuell Herstellungsverfahren).
Hinweise dazu:
- Alle Produkte des Herstellers Lifefood sind erlaubt.
- Reiner Bienenhonig ist erlaubt (sofern dieser nicht über 42° C erhitzt wurde).
- Luftgetrockneter Pfeffer und andere luft- oder sonnengetrocknete Gewürze sind erlaubt, da sie nicht über 42° C erhitzt worden sind.
- Trockenfrüchte sind insofern erlaubt, wenn sie sonnen- und luftgetrocknet sind bzw. beim Trockenvorgang im Trockner nicht über 42° C erhitzt worden sind.
- Zucker, Industriesaft, Kakao, Milch, Kokosmilch, Sojamilch usw. = nicht lebendig und daher verboten bzw. muß der Nachweis erbracht werden, daß es sich bei dem verzehrten Produkt ( z. B. Kokosmilch, Sojamilch) um ein lebendiges Nahrungsmittel gehandelt hat.
4. Die folgenden Ausnahmen gelten:
- Tee und Malzkaffee
- alle Nüsse (egal wie sie geschält werden, jedoch nicht gesalzen etc.)
- Kräutersalz (Bio)
- Rosinen (Bio)
- Essig (Bio)
- Oliven (ebenso eingelegte)
5. Der Speiseplan wird spätestens alle 3 Tage vom Teilnehmer aktualisiert. Wenn also Sonntags angefangen wird, ist aller spätestens am Dienstag 24Uhr der Speiseplan einzutragen. Wer gegen diese Regel verstößt, scheidet automatisch aus.
Sollten Fragen dazu entstehen, dann diese bitte zeitnah stellen.
Harcos
“Seine Pflicht erkennen und tun, das ist die Hauptsache.” Friedrich der Große