01.07.12005, 18:02
ungültig, neue Regeln: http://www.pagan-forum.de/Thema-Neue-Regeln-Rohkostwettbewerb?pid=40395#pid40395
1. Alles was lebt = erlaubt.
2. Alles was tot ist oder totgekocht wurde (über 42° C) erhitzt wurde = verboten.
3. Reiner Bienenhonig erlaubt (sofern der nicht über 42° C erhitzt wurde).
4. Salz, Zucker, Industriesaft, Kakao, Milch, Kokosmilch, Sojamilch, Essig usw. = nicht lebendig und daher verboten bzw. muß der Nachweis erbracht werden, daß es sich bei dem verzehrten Produkt ( z. B. Essig oder Kokosmilch) um ein lebendiges Nahrungsmittel gehandelt hat.
5. Luftgetrockneter Pfeffer und andere luft- oder sonnengetrocknete Gewürze sind erlaubt, da sie nicht über 42° C erhitzt worden sind.
6. Trockenfrüchte sind insofern erlaubt, wenn sie sonnen- und luftgetrocknet sind bzw. beim Trockenvorgang im Trockner nicht über 42° C erhitzt worden sind.
7. Tee und Malzkaffee bleiben als Ausnahme erlaubt.
8. Jeder muß sich (vor Nahrungsaufnahme) selbst entsprechend informieren und somit beweisen können, daß es sich bei seiner Nahrung um Rohkost gehandelt hat (Produktname, Hersteller, Bezugsort, eventuell Herstellungsverfahren).
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1. Alles was lebt = erlaubt.
2. Alles was tot ist oder totgekocht wurde (über 42° C) erhitzt wurde = verboten.
3. Reiner Bienenhonig erlaubt (sofern der nicht über 42° C erhitzt wurde).
4. Salz, Zucker, Industriesaft, Kakao, Milch, Kokosmilch, Sojamilch, Essig usw. = nicht lebendig und daher verboten bzw. muß der Nachweis erbracht werden, daß es sich bei dem verzehrten Produkt ( z. B. Essig oder Kokosmilch) um ein lebendiges Nahrungsmittel gehandelt hat.
5. Luftgetrockneter Pfeffer und andere luft- oder sonnengetrocknete Gewürze sind erlaubt, da sie nicht über 42° C erhitzt worden sind.
6. Trockenfrüchte sind insofern erlaubt, wenn sie sonnen- und luftgetrocknet sind bzw. beim Trockenvorgang im Trockner nicht über 42° C erhitzt worden sind.
7. Tee und Malzkaffee bleiben als Ausnahme erlaubt.
8. Jeder muß sich (vor Nahrungsaufnahme) selbst entsprechend informieren und somit beweisen können, daß es sich bei seiner Nahrung um Rohkost gehandelt hat (Produktname, Hersteller, Bezugsort, eventuell Herstellungsverfahren).
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