08.07.12011, 18:20
Seira schrieb:http://www.vetpharm.uzh.ch/WIR/00000014/8798__F.htm
Sieh Dir die Verknüpfung auf die Seiten der Wirkstoffdatenbank an. Ich zweifle, daß dort Falschangaben gemacht sind.
Naja, da steht: "... lipophiles Pulver, welches löslich in Wasser und nur wenig löslich in Alkohol ist."; irgendwas stimmt da nicht.
Zitat: Findest Du also die Grenzwerte, die besagen, daß auf und in Zitrusfrüchten maximal 6 mg Thiabendazol pro Kilogramm Lebensmittel enthalten sein dürfen, auf und in Bananen maximal 3 mg·kg?1 und daß in Fruchtsäften der Gehalt 0,01 mg·kg?1 nicht übersteigen darf, übertrieben? hock:
Komische Welt ist das da! :?
Wer einen Blick in die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung riskiert, wird dort Thiabendazol nicht finden. (Es ist als Zusatzstoff nicht mehr zugelassen.)
Auch in der Verordnung über Höchstgehalte an Pestizidrückständen taucht es nicht gesondert auf. Das heißt es gilt der allgemeine Höchstwert von 0,01 mg/kg.
Zusatzstoff-Zulassungsverordnung:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/zzulv_1998/gesamt.pdf
VERORDNUNG (EG) Nr. 396/2005:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2005R0396:20080410:DE:PDF
Aktualisierung der Anhänge durch VERORDNUNG (EG) Nr. 839/2008:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:234:0001:0216:DE:PDF
Cheers!