26.08.12008, 11:12
PRESSEMITTEILUNG von Cornelia Behm MdB, Bundestagsabgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22. April 2008
Bienensterben am Rhein:
Entschädigung für Imker nicht ausreichend
Behm fordert bis zum 30. September zu verlängerte Meldefrist
Zu den vorgesehenen Entschädigungsregelungen für die vom Bienensterben am Rhein betroffenen Imker erklärt Cornelia Behm, agrarpolitische Sprecherin der Bundestagfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
"Die vom Land Baden-Württemberg und der Firma Bayer in Aussicht gestellte Entschädigung der Imker, die vom Bienensterben am Rhein betroffenen waren, reicht bei Weitem nicht aus. Wenn Versicherungen in ähnlichen Fällen den Imkern 500 Euro pro Bienenvolk zugesprochen haben, dann kann man die betroffenen Imker am Rhein nicht mit 150 Euro abspeisen. Das verantwortliche Unternehmen Bayer muss daher 6 statt 2 Mio. Euro an Entschädigung zur Verfügung stellen - ein Betrag, der dem Unternehmen angesichts der in Folge der weltweit steigenden Nachfrage nach Pflanzenschutzmitteln eigentlich nicht wehtun kann.
Daneben ist auch die skandalös kurze Meldefrist kritikwürdig, die die baden-württembergische Landesregierung den Imkern gesetzt hat: Bis zum 15. August sollen die Imker diese Pauschalentschädigung annehmen und damit gleichzeitig auf weitere Forderungen verzichten. Die Forderung des Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbundes (DBI und von Bioland an den baden-württembergischen Agrarminister Hauck, diese Frist bis zum 30. September zu verlängern, ist absolut berechtigt."
Bienensterben am Rhein:
Entschädigung für Imker nicht ausreichend
Behm fordert bis zum 30. September zu verlängerte Meldefrist
Zu den vorgesehenen Entschädigungsregelungen für die vom Bienensterben am Rhein betroffenen Imker erklärt Cornelia Behm, agrarpolitische Sprecherin der Bundestagfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
"Die vom Land Baden-Württemberg und der Firma Bayer in Aussicht gestellte Entschädigung der Imker, die vom Bienensterben am Rhein betroffenen waren, reicht bei Weitem nicht aus. Wenn Versicherungen in ähnlichen Fällen den Imkern 500 Euro pro Bienenvolk zugesprochen haben, dann kann man die betroffenen Imker am Rhein nicht mit 150 Euro abspeisen. Das verantwortliche Unternehmen Bayer muss daher 6 statt 2 Mio. Euro an Entschädigung zur Verfügung stellen - ein Betrag, der dem Unternehmen angesichts der in Folge der weltweit steigenden Nachfrage nach Pflanzenschutzmitteln eigentlich nicht wehtun kann.
Daneben ist auch die skandalös kurze Meldefrist kritikwürdig, die die baden-württembergische Landesregierung den Imkern gesetzt hat: Bis zum 15. August sollen die Imker diese Pauschalentschädigung annehmen und damit gleichzeitig auf weitere Forderungen verzichten. Die Forderung des Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbundes (DBI und von Bioland an den baden-württembergischen Agrarminister Hauck, diese Frist bis zum 30. September zu verlängern, ist absolut berechtigt."
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