08.07.12008, 11:57
Neues Verbraucherinformationsgesetz
Seit dem 1. Mai 2008 ist das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Kraft. Bisher haben es nicht viele Menschen genutzt. Schrot&Korn erklärt, wozu das Gesetz gut ist und welche Schwächen es hat. // Manfred Loosen
Ist der Imbiss an der Ecke bei der letzten Hygienekontrolle aufgefallen? Wie stark ist das Obst und Gemüse in meinem Supermarkt mit Pestiziden belastet? Solche Fragen müssen Behörden seit dem 1. Mai 2008 jedermann beantworten. Das VIG verpflichtet sie dazu, schriftliche Anfragen zu bearbeiten, die Gesundheitsgefahren, Verstöße gegen das Lebensmittelrecht, Verbrauchertäuschungen oder wissenschaftliche Unsicherheiten betreffen. Auch bei Fragen zur Kennzeichnung, Herkunft, Beschaffenheit, Verwendung oder zu den Zutaten eines Lebensmittels ist eine Anfrage möglich. Dabei kann es unter anderem um Lebensmittel oder Kosmetika gehen, außerdem Lebensmittelverpackungen, Bekleidung, Wasch- und Reinigungsmittel sowie Spielwaren. Foodwatch hat zum Start des VIG heftige Kritik geübt: Die Verbraucherorganisation bemängelt, dass den Bürgern die zuständigen Anlaufstellen meist nicht bekannt gegeben würden. Das sind nach Schrot&Korn-Recherchen die Behörden der Städte und Landkreise, also zum Beispiel das Veterinär- oder Gesundheitsamt. Sie kennen sowohl die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen als auch die Verstöße gegen das Lebensmittelrecht. Informationen über Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften sind kostenlos. Wer mehr wissen will, muss kostendeckende Gebühren zahlen (5 bis 250 Euro). Die Antwort darf einen Monat dauern — viel zu lang, kritisiert Foodwatch.
Quelle: Schrot&Korn
Seit dem 1. Mai 2008 ist das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Kraft. Bisher haben es nicht viele Menschen genutzt. Schrot&Korn erklärt, wozu das Gesetz gut ist und welche Schwächen es hat. // Manfred Loosen
Ist der Imbiss an der Ecke bei der letzten Hygienekontrolle aufgefallen? Wie stark ist das Obst und Gemüse in meinem Supermarkt mit Pestiziden belastet? Solche Fragen müssen Behörden seit dem 1. Mai 2008 jedermann beantworten. Das VIG verpflichtet sie dazu, schriftliche Anfragen zu bearbeiten, die Gesundheitsgefahren, Verstöße gegen das Lebensmittelrecht, Verbrauchertäuschungen oder wissenschaftliche Unsicherheiten betreffen. Auch bei Fragen zur Kennzeichnung, Herkunft, Beschaffenheit, Verwendung oder zu den Zutaten eines Lebensmittels ist eine Anfrage möglich. Dabei kann es unter anderem um Lebensmittel oder Kosmetika gehen, außerdem Lebensmittelverpackungen, Bekleidung, Wasch- und Reinigungsmittel sowie Spielwaren. Foodwatch hat zum Start des VIG heftige Kritik geübt: Die Verbraucherorganisation bemängelt, dass den Bürgern die zuständigen Anlaufstellen meist nicht bekannt gegeben würden. Das sind nach Schrot&Korn-Recherchen die Behörden der Städte und Landkreise, also zum Beispiel das Veterinär- oder Gesundheitsamt. Sie kennen sowohl die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen als auch die Verstöße gegen das Lebensmittelrecht. Informationen über Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften sind kostenlos. Wer mehr wissen will, muss kostendeckende Gebühren zahlen (5 bis 250 Euro). Die Antwort darf einen Monat dauern — viel zu lang, kritisiert Foodwatch.
Quelle: Schrot&Korn
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