23.04.12008, 08:20
Gentechnikpollen im Schutzgebiet
Der Nabu (Naturschutzbund Deutschland) hatte im Sommer 2007 im Naturschutzgebiet „Ruhlsdorfer Bruch“ in Brandenburg Pollen untersucht. Das Schutzgebiet im Oderbruch ist von zahlreichen Genmaisfeldern umgeben. Der dort angebaute Genmais MON 810 steht im Verdacht, Schmetterlinge und andere Insekten zu schädigen. Im Ruhlsdorfer Bruch kommen zwei seltene Schmetterlingsarten vor: der Große Feuerfalter und der Skabiosen-Scheckenfalter.
An allen Mess-Standorten im Ruhlsdorfer Bruch fanden die Nabu-Experten nach eigenen Angaben „erhebliche Maispolleneinträge“. An einem 120 Meter entfernten, mitten im Schutzgebiet gelegenen Standort, wiesen die Pollensammler noch 99.000 Maispollen pro Quadratmeter nach. Davon enthielt fast die Hälfte das manipulierte Erbgut der Genmaissorte MON 810. Auch die im Naturschutzgebiet aufgestellten Bienenvölker sammelten fleißig Genmaispollen.
Der Nabu fordert deshalb einen Mindestabstand von 1000 Metern zwischen Gentechnikfeldern und Schutzgebieten. Zudem müsse der Anbau der Genmaissorte MON 810 so lange ausgesetzt werden, bis Risiken für Mensch und Natur ausgeschlossen werden könnten. Im kürzlich verabschiedeten neuen Gentechnikgesetz sind keine Sicherheitsabstände zu Naturschutzgebieten vorgesehen. rb
Quelle: Schrot&Korn
Der Nabu (Naturschutzbund Deutschland) hatte im Sommer 2007 im Naturschutzgebiet „Ruhlsdorfer Bruch“ in Brandenburg Pollen untersucht. Das Schutzgebiet im Oderbruch ist von zahlreichen Genmaisfeldern umgeben. Der dort angebaute Genmais MON 810 steht im Verdacht, Schmetterlinge und andere Insekten zu schädigen. Im Ruhlsdorfer Bruch kommen zwei seltene Schmetterlingsarten vor: der Große Feuerfalter und der Skabiosen-Scheckenfalter.
An allen Mess-Standorten im Ruhlsdorfer Bruch fanden die Nabu-Experten nach eigenen Angaben „erhebliche Maispolleneinträge“. An einem 120 Meter entfernten, mitten im Schutzgebiet gelegenen Standort, wiesen die Pollensammler noch 99.000 Maispollen pro Quadratmeter nach. Davon enthielt fast die Hälfte das manipulierte Erbgut der Genmaissorte MON 810. Auch die im Naturschutzgebiet aufgestellten Bienenvölker sammelten fleißig Genmaispollen.
Der Nabu fordert deshalb einen Mindestabstand von 1000 Metern zwischen Gentechnikfeldern und Schutzgebieten. Zudem müsse der Anbau der Genmaissorte MON 810 so lange ausgesetzt werden, bis Risiken für Mensch und Natur ausgeschlossen werden könnten. Im kürzlich verabschiedeten neuen Gentechnikgesetz sind keine Sicherheitsabstände zu Naturschutzgebieten vorgesehen. rb
Quelle: Schrot&Korn
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