18.02.12008, 18:54
Plötzlich ist er wieder harmlos
Freude bei Monsanto: Der Gentechnikkonzern darf das Saatgut für seinen Genmais MON 810 in Deutschland wieder verkaufen. Dies hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitgeteilt.
Die Landwirtschaftsminister Horst Seehofer unterstehende Behörde hatte Ende April 2007 den Handel mit MON 810-Saatgut verboten. Neue wissenschaftliche?Informationen „geben berechtigten Grund zu der Annahme, dass der Anbau von MON 810 eine Gefahr für die Umwelt darstellt”, stand damals im Bescheid. Die Behörde sah in diesen Umweltgefahren jedoch keinen Grund, den Anbau von MON 810 zu verbieten. Auch durften die Bauern den bereits ausgesäten Genmais wachsen lassen und ernten. Das BVL forderte von Monsanto lediglich einen Monitoringplan, wie ihn das EU-Recht bereits seit 2003 vorsieht. Laut BVL hat Monsanto nun „einen vollständigen Plan zur Beobachtung der Umweltauswirkungen des Genmais-Anbaus vorgelegt“. Tatsächlich macht der Konzern in den vom BVL veröffentlichten Unterlagen vor allem deutlich, dass er seine bereits laufenden Maßnahmen zur Überwachung für ausreichend hält.
Zusätzlich verspricht er, jährlich die Berichte einiger Netzwerke zu analysieren, die den Bestand von Wildtieren, Vögeln oder Bienen überwachen. Sollte das Unternehmen darin Hinweise auf mögliche nachteilige Effekte von MON 810 finden, will es diesen nachgehen.
Die Organisation Greenpeace kritisiert BVL-Chef Seehofer: „Am Montag setzt er sich in Brüssel noch für einen Zulassungsstopp von Genpflanzen ein, Ende der Woche dreht er sich um 180 Grad und macht dem umstrittenen Anbau in Deutschland den Weg frei.“ lf
Quelle: Schrot&Korn
Freude bei Monsanto: Der Gentechnikkonzern darf das Saatgut für seinen Genmais MON 810 in Deutschland wieder verkaufen. Dies hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitgeteilt.
Die Landwirtschaftsminister Horst Seehofer unterstehende Behörde hatte Ende April 2007 den Handel mit MON 810-Saatgut verboten. Neue wissenschaftliche?Informationen „geben berechtigten Grund zu der Annahme, dass der Anbau von MON 810 eine Gefahr für die Umwelt darstellt”, stand damals im Bescheid. Die Behörde sah in diesen Umweltgefahren jedoch keinen Grund, den Anbau von MON 810 zu verbieten. Auch durften die Bauern den bereits ausgesäten Genmais wachsen lassen und ernten. Das BVL forderte von Monsanto lediglich einen Monitoringplan, wie ihn das EU-Recht bereits seit 2003 vorsieht. Laut BVL hat Monsanto nun „einen vollständigen Plan zur Beobachtung der Umweltauswirkungen des Genmais-Anbaus vorgelegt“. Tatsächlich macht der Konzern in den vom BVL veröffentlichten Unterlagen vor allem deutlich, dass er seine bereits laufenden Maßnahmen zur Überwachung für ausreichend hält.
Zusätzlich verspricht er, jährlich die Berichte einiger Netzwerke zu analysieren, die den Bestand von Wildtieren, Vögeln oder Bienen überwachen. Sollte das Unternehmen darin Hinweise auf mögliche nachteilige Effekte von MON 810 finden, will es diesen nachgehen.
Die Organisation Greenpeace kritisiert BVL-Chef Seehofer: „Am Montag setzt er sich in Brüssel noch für einen Zulassungsstopp von Genpflanzen ein, Ende der Woche dreht er sich um 180 Grad und macht dem umstrittenen Anbau in Deutschland den Weg frei.“ lf
Quelle: Schrot&Korn
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