13.08.12007, 14:02
Quelle: http://www.schrotundkorn.de/2007/200708a01.html
Neues EU-Bio mit „schweren Fehlern“
Die Agrarminister der EU haben die Neufassung der EU-Öko-Verordnung beschlossen. Sie tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Der BÖLW-Vorsitzende Felix Prinz zu Löwenstein kritisiert die Ausnahmeregelungen. // Leo Frühschütz
„Nach anderthalb Jahren zäher Verhandlungen wurden nur wenige Verbesserungen erreicht. Dafür enthält die neue Verordnung ein paar schwerwiegende Fehler“, zog der Chef des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Felix Prinz zu Löwenstein, enttäuscht Bilanz.
Die EU-Öko-Verordnung soll künftig auch Fischzucht, Weinkelterei und Hefeproduktion regeln. Die Details müssen bis Anfang 2009 erarbeitet werden. Die Bio-Zertifizierung von Kantinen und Großküchen wird vorerst nicht EU-weit geregelt. Jedoch dürfen die Mitgliedsstaaten dafür eigene Kriterien erlassen. Jedes verpackte Bio-Lebensmittel muss das EU-Bio-Logo tragen. Ergänzende Siegel wie das deutsche Bio-Siegel oder Verbandszeichen bleiben erlaubt. Gliederung und Aufbau der Verordnung sind deutlich klarer und verständlicher als bisher.
Artikel 22 der neuen Verordnung sieht vor, dass die EU-Kommission Ausnahmen erlassen darf. Das könnte der Einsatz chemischer Pestizide für anfällige Kulturen, wie Erdbeeren, ebenso sein wie die Anbindehaltung von Kühen in Bergbauern-Regionen. Die Gründe für solche Ausnahmen sind abstrakt formuliert. So reichen etwa „klimabedingte, geografische oder strukturelle Beschränkungen“ aus.
Eine Ausnahmeregelung ist auch für Zusatz- und Hilfsstoffe in Lebens- oder Futtermittel möglich. Sind diese gentechnikfrei nicht mehr verfügbar, dürfen Bio-Hersteller nach Genehmigung auch Gentechnik-Zusatzstoffe einsetzen. „Sollte es eines Tages tatsächlich zur Aufnahme solcher Stoffe in die Anhänge der Vorordnung kommen, wäre nur noch Verbandsware, die solche Ausnahmeregelungen weiter kategorisch ausschließt, ein Garant für echte Bio-Qualität“, kommentierte der BÖLW. Die Minister haben überdies klargestellt, dass für Lebensmittel, im Falle einer technisch nicht vermeidbaren Verunreinigung mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO), die gleichen Kennzeichnungsregeln gelten wie bisher. Liegt eine Verunreinigung über 0,9 Prozent der jeweiligen Zutat, muss diese gekennzeichnet werden und das Produkt darf nicht mehr als „Bio“ verkauft werden. Das Verbot, im Öko-Landbau GVO einzusetzen, gilt weiterhin.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) urteilte im Namen von Dr. Heinrich Graf von Bassewitz im Hinblick auf kritische Pressestimmen zur neuen Öko-Verordnung: „Die Verbraucher dürften nicht verunsichert werden.“ Dieser Vorsatz hindert jedoch auch Graf von Bassewitz nicht daran, an der Verordnung deutlich Kritik zu üben, insbesondere bei der Neuregelung des Gentechnik-Rechts: „Die Ausschussmitglieder sehen (...) den Schutz der gentechnikfreien ökologischen oder konventionellen Produktion nicht gewährleistet.“ Ein Recht auf Verunreinigung bis 0,9 Prozent lehnt der Fach-Ausschuss Öko-Landbau des DBV „kategorisch ab“.
<span style='color:purple'>Interessant war der Artikel auf der gegenüberliegenden Seite:</span>
Katholische Gentechnik
In Gatersleben ist das Bistum Magdeburg an einem Forschungszentrum für Pflanzen-Biotechnologie beteiligt.
Die Biopark GmbH in Gatersleben, Sachsen-Anhalt, ist ein Forschungszentrum für Pflanzen-Gentechnik. Sie gehört über eine Kette von Tochterfirmen zu 49 Prozent dem Bistum Magdeburg. Beteiligungssumme: 16 Millionen Euro. Der ehemalige Bischof von Magdeburg, Leo Nowak, hatte das Projekt genehmigt.
Sein Nachfolger, Bischof Gerhard Feige, seit 2005 im Amt, habe dieses Projekt geerbt, fühle sich damit aber nicht wohl, sagt sein Pressesprecher Thomas Lazar zu Schrot&Korn. Er habe ein Gutachten in Auftrag gegeben, ob das Projekt unter Beachtung der kirchlichen Position vertretbar sei. Das Ergebnis ist nicht eindeutig: Zwar gibt es keinen einzigen Kirchenbeschluss, der sich für Gentechnik-Projekte ausspricht. Andererseits stehen Vertreter des Vatikans der Agro-Gentechnik positiv gegenüber.
Die Biopark GmbH forscht nicht selbst, sondern stellt eingemieteten Firmen Labore, Gewächshäuser und Büros zur Verfügung. Sie bildet zusammen mit dem benachbarten Leibnitz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung, IPK, und weiteren Firmen den „Biocampus Gatersleben“, ein bedeutendes Zentrum für Biotechnologie in Deutschland“.
Die Freisetzungsversuche des IPK mit gentechnisch veränderten Pflanzen gerieten in die öffentliche Diskussion, weil das IPK auch Deutschlands größte Sortenbank für Kulturpflanzen enthält. Kritiker befürchten eine Genverunreinigung der dort gelagerten Bestände.
<span style='color:purple'> Zusätzlich wurde meine Interesse geweckt, als im hinteren Teil der "Schrot und Korn" ein "Interview" mit Herrn Seehofer ein Bild zeigte, auf dem er sich mit dem Balkensepp an der Wand fotografieren ließ.</span>
Neues EU-Bio mit „schweren Fehlern“
Die Agrarminister der EU haben die Neufassung der EU-Öko-Verordnung beschlossen. Sie tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Der BÖLW-Vorsitzende Felix Prinz zu Löwenstein kritisiert die Ausnahmeregelungen. // Leo Frühschütz
„Nach anderthalb Jahren zäher Verhandlungen wurden nur wenige Verbesserungen erreicht. Dafür enthält die neue Verordnung ein paar schwerwiegende Fehler“, zog der Chef des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Felix Prinz zu Löwenstein, enttäuscht Bilanz.
Die EU-Öko-Verordnung soll künftig auch Fischzucht, Weinkelterei und Hefeproduktion regeln. Die Details müssen bis Anfang 2009 erarbeitet werden. Die Bio-Zertifizierung von Kantinen und Großküchen wird vorerst nicht EU-weit geregelt. Jedoch dürfen die Mitgliedsstaaten dafür eigene Kriterien erlassen. Jedes verpackte Bio-Lebensmittel muss das EU-Bio-Logo tragen. Ergänzende Siegel wie das deutsche Bio-Siegel oder Verbandszeichen bleiben erlaubt. Gliederung und Aufbau der Verordnung sind deutlich klarer und verständlicher als bisher.
Artikel 22 der neuen Verordnung sieht vor, dass die EU-Kommission Ausnahmen erlassen darf. Das könnte der Einsatz chemischer Pestizide für anfällige Kulturen, wie Erdbeeren, ebenso sein wie die Anbindehaltung von Kühen in Bergbauern-Regionen. Die Gründe für solche Ausnahmen sind abstrakt formuliert. So reichen etwa „klimabedingte, geografische oder strukturelle Beschränkungen“ aus.
Eine Ausnahmeregelung ist auch für Zusatz- und Hilfsstoffe in Lebens- oder Futtermittel möglich. Sind diese gentechnikfrei nicht mehr verfügbar, dürfen Bio-Hersteller nach Genehmigung auch Gentechnik-Zusatzstoffe einsetzen. „Sollte es eines Tages tatsächlich zur Aufnahme solcher Stoffe in die Anhänge der Vorordnung kommen, wäre nur noch Verbandsware, die solche Ausnahmeregelungen weiter kategorisch ausschließt, ein Garant für echte Bio-Qualität“, kommentierte der BÖLW. Die Minister haben überdies klargestellt, dass für Lebensmittel, im Falle einer technisch nicht vermeidbaren Verunreinigung mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO), die gleichen Kennzeichnungsregeln gelten wie bisher. Liegt eine Verunreinigung über 0,9 Prozent der jeweiligen Zutat, muss diese gekennzeichnet werden und das Produkt darf nicht mehr als „Bio“ verkauft werden. Das Verbot, im Öko-Landbau GVO einzusetzen, gilt weiterhin.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) urteilte im Namen von Dr. Heinrich Graf von Bassewitz im Hinblick auf kritische Pressestimmen zur neuen Öko-Verordnung: „Die Verbraucher dürften nicht verunsichert werden.“ Dieser Vorsatz hindert jedoch auch Graf von Bassewitz nicht daran, an der Verordnung deutlich Kritik zu üben, insbesondere bei der Neuregelung des Gentechnik-Rechts: „Die Ausschussmitglieder sehen (...) den Schutz der gentechnikfreien ökologischen oder konventionellen Produktion nicht gewährleistet.“ Ein Recht auf Verunreinigung bis 0,9 Prozent lehnt der Fach-Ausschuss Öko-Landbau des DBV „kategorisch ab“.
<span style='color:purple'>Interessant war der Artikel auf der gegenüberliegenden Seite:</span>
Katholische Gentechnik
In Gatersleben ist das Bistum Magdeburg an einem Forschungszentrum für Pflanzen-Biotechnologie beteiligt.
Die Biopark GmbH in Gatersleben, Sachsen-Anhalt, ist ein Forschungszentrum für Pflanzen-Gentechnik. Sie gehört über eine Kette von Tochterfirmen zu 49 Prozent dem Bistum Magdeburg. Beteiligungssumme: 16 Millionen Euro. Der ehemalige Bischof von Magdeburg, Leo Nowak, hatte das Projekt genehmigt.
Sein Nachfolger, Bischof Gerhard Feige, seit 2005 im Amt, habe dieses Projekt geerbt, fühle sich damit aber nicht wohl, sagt sein Pressesprecher Thomas Lazar zu Schrot&Korn. Er habe ein Gutachten in Auftrag gegeben, ob das Projekt unter Beachtung der kirchlichen Position vertretbar sei. Das Ergebnis ist nicht eindeutig: Zwar gibt es keinen einzigen Kirchenbeschluss, der sich für Gentechnik-Projekte ausspricht. Andererseits stehen Vertreter des Vatikans der Agro-Gentechnik positiv gegenüber.
Die Biopark GmbH forscht nicht selbst, sondern stellt eingemieteten Firmen Labore, Gewächshäuser und Büros zur Verfügung. Sie bildet zusammen mit dem benachbarten Leibnitz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung, IPK, und weiteren Firmen den „Biocampus Gatersleben“, ein bedeutendes Zentrum für Biotechnologie in Deutschland“.
Die Freisetzungsversuche des IPK mit gentechnisch veränderten Pflanzen gerieten in die öffentliche Diskussion, weil das IPK auch Deutschlands größte Sortenbank für Kulturpflanzen enthält. Kritiker befürchten eine Genverunreinigung der dort gelagerten Bestände.
<span style='color:purple'> Zusätzlich wurde meine Interesse geweckt, als im hinteren Teil der "Schrot und Korn" ein "Interview" mit Herrn Seehofer ein Bild zeigte, auf dem er sich mit dem Balkensepp an der Wand fotografieren ließ.</span>
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