06.01.12005, 09:30
Zitat:<span style='color:red'>Anmerkung: Kakao mit Kuhmilch oder Ziegenmilch ist verboten. Das gibt also hiermit die erste (und einzige) Ermahnung. Nimm stattdessen Sojamilch oder Kokosmilch. Was aus den üblichen Firmen-Automaten kommt ist im übrigen kein Naturkakao und stark gezuckert. </span>
Antwort Eiche:
Es handelt sich selbstverständlich um Kakao mit Wasser! Des weiteren ist der besagte Automaten-Kakao durchaus hochwertig & nicht süßer, als normal. (Kann mich auch gerne nochmal ganz genau erkundigen.) Daher erwarte ich, daß die Ermahnung zurückgenommen wird.
@ Eiche
Daß Automatenkakao hochwertig ist, glaubst Du doch selbst nicht. Ich erwarte eine vollständige Aufschlüsselung der Inhaltsstoffe, oder die Ermahnung ist rechtskräftig.
@ Ovanalon
Wir warten auf Deinen Speiseplan!!!
Ansonsten wird ein solches Verhalten wie ein unerlaubtes Wegbleiben von der Truppe gehalten.
@ Marco
Was ist mit dem Speiseplan des ersten Tages?
Bragi
Kein besserer Freund – kein schlimmerer Feind!