05.05.12010, 10:09
EU-Kosmetikverordnung
Das Kosmetikrecht der EU ist neu geordnet. Zwar gelten die meisten Bestimmungen erst ab Mitte 2013. Doch ihre Wirkungen entfalten sich schon jetzt. Für die Hersteller bedeuten die neuen Regeln vor allem mehr Arbeit. Die neue VO ersetzt die alte Kosmetikrichtlinie, die seit 1976 vielfach geändert und ergänzt wurde.
Die wichtigsten Neuerungen:
>Krebserregende, erbgutveränderte oder die Fortpflanzung hemmende Stoffe sind in Kosmetika verboten. Das gilt bereits ab Dezember 2010 und sollte eigentlich sebstverständlich sein, war es aber nicht. Dies zeigte die jahrelange Debatte um bestimmte Haarfarben.
>Wer Nanomaterialien einsetzt, muss vorab ausführliche Sicherheitsdaten vorlegen und die Nanozutaten kennzeichnen.
>Name und Werbung dürfen keine Merkmale oder Funktionen vortäuschen, die die betreffenden Erzeugnisse nicht besitzen. Langfristig plant die Eu-Kommission eine Liste zulässiger Wrbeaussagen, vergleichbar den Health Claims für Lebensmittel.
>Die Hersteller müssen künftig die Sicherheit eines jeden Produktes vorab bewerten und einen ausführlichen Sicherheitsbericht erstellen. Als Hersteller - und damit als Verantwortlicher gegenüber Behörden und Verbrauchern - gilt derjenige, der das Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt. Auch dann, wenn er die Creme von einem Lohnhersteller anrühren lässt.
Quelle: BioHandel 03/10
Auch wenn strengere Richtlinien eine gewisse Sicherheit für den Verbraucher erzielen sollen, bin ich etwas skeptisch. Bei diesem kleinen Auszug stellen sich bei mir gleich einige Fragen... Was ist bei Zusatzstoffen, die "nur" im Verdacht stehen, krebserregend zu sein? Was ist mit der Aussage "Für das gesundaussehendste Haar" (sieht gesund aus, ist es aber nicht)? Schützt es denn vor Käuflichkeiten der Untersuchungseinrichtungen oder Bewertungen durch angeblich ehrenhaften Medien? Werden empfindliche Personen dann einfach wieder als Allergiker dargestellt? ...
Das Kosmetikrecht der EU ist neu geordnet. Zwar gelten die meisten Bestimmungen erst ab Mitte 2013. Doch ihre Wirkungen entfalten sich schon jetzt. Für die Hersteller bedeuten die neuen Regeln vor allem mehr Arbeit. Die neue VO ersetzt die alte Kosmetikrichtlinie, die seit 1976 vielfach geändert und ergänzt wurde.
Die wichtigsten Neuerungen:
>Krebserregende, erbgutveränderte oder die Fortpflanzung hemmende Stoffe sind in Kosmetika verboten. Das gilt bereits ab Dezember 2010 und sollte eigentlich sebstverständlich sein, war es aber nicht. Dies zeigte die jahrelange Debatte um bestimmte Haarfarben.
>Wer Nanomaterialien einsetzt, muss vorab ausführliche Sicherheitsdaten vorlegen und die Nanozutaten kennzeichnen.
>Name und Werbung dürfen keine Merkmale oder Funktionen vortäuschen, die die betreffenden Erzeugnisse nicht besitzen. Langfristig plant die Eu-Kommission eine Liste zulässiger Wrbeaussagen, vergleichbar den Health Claims für Lebensmittel.
>Die Hersteller müssen künftig die Sicherheit eines jeden Produktes vorab bewerten und einen ausführlichen Sicherheitsbericht erstellen. Als Hersteller - und damit als Verantwortlicher gegenüber Behörden und Verbrauchern - gilt derjenige, der das Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt. Auch dann, wenn er die Creme von einem Lohnhersteller anrühren lässt.
Quelle: BioHandel 03/10
Auch wenn strengere Richtlinien eine gewisse Sicherheit für den Verbraucher erzielen sollen, bin ich etwas skeptisch. Bei diesem kleinen Auszug stellen sich bei mir gleich einige Fragen... Was ist bei Zusatzstoffen, die "nur" im Verdacht stehen, krebserregend zu sein? Was ist mit der Aussage "Für das gesundaussehendste Haar" (sieht gesund aus, ist es aber nicht)? Schützt es denn vor Käuflichkeiten der Untersuchungseinrichtungen oder Bewertungen durch angeblich ehrenhaften Medien? Werden empfindliche Personen dann einfach wieder als Allergiker dargestellt? ...
Finde Dich selbst!