Ab 10. Februar
EU läßt neues Mehlwurmpulver in Brot und Kuchen zu
Ab dem 10. Februar darf nach einer neuen EU-Verordnung bis zu vier Prozent Mehlwurmpulver in Brot oder Kuchen enthalten sein. Ziel der Entwickler ist es, den Menschen eine natürliche Vitamin-D-Quelle zu liefern.
Kein Kuchen mehr vom Supermarkt oder auch keinen mehr vom Bäcker? In 100 Gramm Kuchen dürfen (ab nächste Woche Montag) vier Gramm Mehlwurmpulver enthalten sein: Guten Appetit!
Ab nächsten Montag, dem 10. Februar, können bis zu vier Gramm UV-behandeltes Mehlwurmpulver in einhundert Gramm Brot und Kuchen enthalten sein, also vier Prozent. Durch die UV-Behandlung steigt der Vitamin-D3-Gehalt in dem Pulver, so dass es in ausreichender Menge in Nahrungsmitteln als Vitaminlieferant dienen kann. Am 10. Februar tritt die „Durchführungsverordnung (EU) 2025/89 der Kommission” in Kraft. Die Verordnung gilt in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Es ist vorgesehen, dass das Pulver ganzer Larven von Tenebrio molitor, also Mehlwürmern, in Lebensmitteln wie Brot, Kuchen, Käse, Obstkompott oder Teigwaren verwendet werden darf. Die Mehlwürmer werden getrocknet, gemahlen und mit UV-Licht behandelt. Nach der Behandlung mit UV-Licht ist der Vitamin-D3-Gehalt des Pulvers erhöht. Überschreitet der Vitamin-D3-Gehalt in einem Lebensmittel durch die Zugabe des Mehlwurmpulvers eine bestimmte Grenze, so muss auf der Packung des Produktes folgender Hinweis stehen: „Enthält durch UV-Behandlung erzeugtes Vitamin D“. Die Menge des Vitamins muss dann auch in der Nährwerttabelle angegeben werden.
Zuerst werden sie das in Supermärkten und an Tankstellen verkaufen und natürlich in Fertigprodukten anbieten. Also: Alle Tankstellen-Esser und Brötchen-Aufbacker aufgepaßt! Das satanische Wurm- und Käferfressen wird salonfähig.
EU läßt neues Mehlwurmpulver in Brot und Kuchen zu
Ab dem 10. Februar darf nach einer neuen EU-Verordnung bis zu vier Prozent Mehlwurmpulver in Brot oder Kuchen enthalten sein. Ziel der Entwickler ist es, den Menschen eine natürliche Vitamin-D-Quelle zu liefern.
Kein Kuchen mehr vom Supermarkt oder auch keinen mehr vom Bäcker? In 100 Gramm Kuchen dürfen (ab nächste Woche Montag) vier Gramm Mehlwurmpulver enthalten sein: Guten Appetit!
Ab nächsten Montag, dem 10. Februar, können bis zu vier Gramm UV-behandeltes Mehlwurmpulver in einhundert Gramm Brot und Kuchen enthalten sein, also vier Prozent. Durch die UV-Behandlung steigt der Vitamin-D3-Gehalt in dem Pulver, so dass es in ausreichender Menge in Nahrungsmitteln als Vitaminlieferant dienen kann. Am 10. Februar tritt die „Durchführungsverordnung (EU) 2025/89 der Kommission” in Kraft. Die Verordnung gilt in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Es ist vorgesehen, dass das Pulver ganzer Larven von Tenebrio molitor, also Mehlwürmern, in Lebensmitteln wie Brot, Kuchen, Käse, Obstkompott oder Teigwaren verwendet werden darf. Die Mehlwürmer werden getrocknet, gemahlen und mit UV-Licht behandelt. Nach der Behandlung mit UV-Licht ist der Vitamin-D3-Gehalt des Pulvers erhöht. Überschreitet der Vitamin-D3-Gehalt in einem Lebensmittel durch die Zugabe des Mehlwurmpulvers eine bestimmte Grenze, so muss auf der Packung des Produktes folgender Hinweis stehen: „Enthält durch UV-Behandlung erzeugtes Vitamin D“. Die Menge des Vitamins muss dann auch in der Nährwerttabelle angegeben werden.
Zuerst werden sie das in Supermärkten und an Tankstellen verkaufen und natürlich in Fertigprodukten anbieten. Also: Alle Tankstellen-Esser und Brötchen-Aufbacker aufgepaßt! Das satanische Wurm- und Käferfressen wird salonfähig.
Ein schwacher Verstand ist wie ein Mikroskop, das Kleinigkeiten vergrößert und große Dinge nicht erfaßt.