30.01.12013, 15:47
Ab dem kommenden Sonntag ist es US-Bürgern per Gesetz nicht mehr erlaubt, den SIM-Lock eines Mobilfunkgerätes eigenmächtig zu entfernen. Einzig der jeweilige Netzbetreiber soll nun die Kontrolle darüber haben, ob vertriebene Smartphones auch mit fremden SIM-Karten betrieben werden dürfen. Der verantwortliche Kongress berief sich bei seiner Entscheidung auf den Digital Milennium Copyright Act.
Auch innerhalb der EU ist es nicht unüblich, dass neue Smartphones ab Verkauf an den jeweiligen Provider gebunden sind. Mittels dieser Sperre ist es nicht möglich, das jeweilige Gerät mit einer SIM-Karte eines anderen Mobilfunkanbieters zu nutzen. Abhilfe kann auf offiziellem Wege nur eine Anfrage beim jeweiligen Provider schaffen, der für eine Entfernung des SIM-Locks eines Neugerätes in den meisten Fällen etwa 100 Euro verlangt. Selbstredend ist es jedoch ebenfalls möglich, das Handy mittels Manipulation von dessen Software zu „befreien“. Für etliche Geräte verschiedener Marken existieren zu diesem Zweck Anleitungen und Tutorials im Netz.
In den Vereinigten Staaten ist dieses Vorgehen ab kommenden Sonntag offiziell verboten. Wie der Librarian of Congress beschloss, dürfe eine Entfernung des SIM-Locks nur noch mit ausdrücklicher Genehmigung des Providers erfolgen. Bereits vor 90 Tagen kam man zu dem strittigen Schluss, dass eine solche Manipulation wegen des Digital Millenium Copyright Acts unzulässig sei. Nun steht die Verwendung entsprechender Entsperrsoftware nach der dreimonatigen Frist ab Sonntag unter Strafe.
Welche konkreten Sanktionen einen Gesetzesbrecher erwarten, ist noch nicht geklärt. Zumindest Apple-Kunden der Firma Verizon dürften ohnehin nicht von dem erlassenen Paragrafen betroffen sein, da iPhones dort entsperrt vertrieben werden. Weiter bleibt abzuwarten, ob das Gesetz einen langen Bestand haben wird. Die Cyber-Bürgerrechts-Organisation Electronic Frontier Foundation (EFF) stellte beispielsweise fest, dass es nicht Ziel des DMCA sei, Kunden an bestimmte Serviceprovider zu binden. Entsprechende Gerichtsverfahren, die den Entschluss des verantwortlichen Kongresses prüfen sollen, wurden bereits in die Wege geleitet.
Auch innerhalb der EU ist es nicht unüblich, dass neue Smartphones ab Verkauf an den jeweiligen Provider gebunden sind. Mittels dieser Sperre ist es nicht möglich, das jeweilige Gerät mit einer SIM-Karte eines anderen Mobilfunkanbieters zu nutzen. Abhilfe kann auf offiziellem Wege nur eine Anfrage beim jeweiligen Provider schaffen, der für eine Entfernung des SIM-Locks eines Neugerätes in den meisten Fällen etwa 100 Euro verlangt. Selbstredend ist es jedoch ebenfalls möglich, das Handy mittels Manipulation von dessen Software zu „befreien“. Für etliche Geräte verschiedener Marken existieren zu diesem Zweck Anleitungen und Tutorials im Netz.
In den Vereinigten Staaten ist dieses Vorgehen ab kommenden Sonntag offiziell verboten. Wie der Librarian of Congress beschloss, dürfe eine Entfernung des SIM-Locks nur noch mit ausdrücklicher Genehmigung des Providers erfolgen. Bereits vor 90 Tagen kam man zu dem strittigen Schluss, dass eine solche Manipulation wegen des Digital Millenium Copyright Acts unzulässig sei. Nun steht die Verwendung entsprechender Entsperrsoftware nach der dreimonatigen Frist ab Sonntag unter Strafe.
Welche konkreten Sanktionen einen Gesetzesbrecher erwarten, ist noch nicht geklärt. Zumindest Apple-Kunden der Firma Verizon dürften ohnehin nicht von dem erlassenen Paragrafen betroffen sein, da iPhones dort entsperrt vertrieben werden. Weiter bleibt abzuwarten, ob das Gesetz einen langen Bestand haben wird. Die Cyber-Bürgerrechts-Organisation Electronic Frontier Foundation (EFF) stellte beispielsweise fest, dass es nicht Ziel des DMCA sei, Kunden an bestimmte Serviceprovider zu binden. Entsprechende Gerichtsverfahren, die den Entschluss des verantwortlichen Kongresses prüfen sollen, wurden bereits in die Wege geleitet.
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