07.01.12021, 17:47
Hausverbote für GEZ-Mitarbeiter zulässig
Hausbesitzer können den Gebühren-Fahndern der Gebühreneinzugszentrale ein Hausverbot erteilen. Das hat das Amtsgericht Bremen entschieden (Az. 42 C 43/10). Halten sich die Eintreiber nicht daran, können Hausbesitzer und Mieter die für die GEZ zuständige Landesrundfunkanstalt auf Unterlassung verklagen. Im aktuellen Fall hatten sich zwei Unternehmer gegen die ständigen Besuche der GEZ-Mitarbeiter und deren "impertinentes Verhalten" zur Wehr gesetzt.
https://www.t-online.de/digital/fernsehen-heimkino/id_45862648/hausverbote-fuer-gez-mitarbeiter-zulaessig.html
Hausbesitzer können den Gebühren-Fahndern der Gebühreneinzugszentrale ein Hausverbot erteilen. Das hat das Amtsgericht Bremen entschieden (Az. 42 C 43/10). Halten sich die Eintreiber nicht daran, können Hausbesitzer und Mieter die für die GEZ zuständige Landesrundfunkanstalt auf Unterlassung verklagen. Im aktuellen Fall hatten sich zwei Unternehmer gegen die ständigen Besuche der GEZ-Mitarbeiter und deren "impertinentes Verhalten" zur Wehr gesetzt.
https://www.t-online.de/digital/fernsehen-heimkino/id_45862648/hausverbote-fuer-gez-mitarbeiter-zulaessig.html
Was man will – nicht was man wünscht – empfängt man.
Cosima Wagner
Cosima Wagner