16.01.12019, 09:59
Ein Kollege informierte mich darüber, der Gebühreneinzugszentrale keine Einzugsermächtigung zu erteilen und bei jeder Überweisung im Feld für den Verwendungszweck zusätzlich "Unter Vorbehalt" zu notieren! Falls dieses "gez-Gesetz" irgendwann gekippt werden sollte, ergeben sich daraus rückwirkende Ansprüche. In wie weit diese Notiz Relevanz hat und ob sie rechtskräftig ist, müsste gegebenenfalls geprüft werden.
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