Schweizer erlauben Geheimdienst umfangreiches Überwachungsarsenal
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Künftig dürfen in der Schweiz neue umfangreiche geheimdienstliche Überwachungs-Maßnahmen gegen Verdächtige eingesetzt werden. So entschied überaus deutlich der Schweizer Souverän, das Stimmvolk.

Mit einer deutlichen Mehrheit von 65,5 Prozent Ja-Stimmen nahmen die Schweizer Stimmberechtigten das neue Nachrichtendienstgesetz an, mit dem der Schweizer Nachrichtendienst des Bundes ein Bündel weitreichender Kompetenzen übertragen erhält.

"Das ist sehr schade", sagte Balthasar Glättli, Nationalrat der Grünen in einer Stellungnahme. "Wir haben engagiert versucht, der Angstkampagne der Gegenseite mit griffigen Argumenten entgegenzutreten, aber leider hat es nicht gereicht." Das Gesetz wurde bereits von beiden Häusern des Schweizer Parlaments beschlossen.

Besondere Mittel der Informationsbeschaffung
Nach bisheriger Gesetzeslage durfte der Schweizer Geheimdienst verdächtige Personen oder Gruppen nur an "öffentlich und allgemein zugänglichen Orten" überwachen, nun kann der Geheimdienst "besondere Mittel der Informationsbeschaffung" – so werden sie im Schweizer Amtsdeutsch genannt – auch im "nicht öffentlichen Bereich" einsetzen. Sprich, ein Eindringen in die Privatsphäre wird möglich.

Das Instrumentarium des Nachrichtendiensts wird deshalb von jetzt an recht vielfältig sein (und wie Befürworter unterstreichen, den technischen Möglichkeiten der heutigen Zeit angepasst): Das reicht vom Öffnen und Lesen von Briefpost, dem Abhören von Telefonaten, Abfangen von SMS, der Verwanzung von Wohnungen und Rechnern, dem Einsatz von Überwachungskameras oder GPS-Ortungsgeräten über die Suchbegriff-Überwachung des Internet- und Mail-Verkehrs („Kabelaufklärung“ genannt) bis hin zur Störung und dem Eindringen in in- aber auch ausländische Computersysteme und Netzwerke.

Massenüberwachung
Da sie eine "Massenüberwachung" dräuen sehen, sammelten Aktivisten einer breiten Allianz, das "Bündnis gegen den Schnüffelstaat", weit mehr als die benötigten 50.000 Unterschriften für die heutige Referendumsabstimmung. Für das Bündnis schlossen sich Vertreter von politischen Parteien wie die Grünen, Jusos, grosse Teile der SP Schweiz, die Piratenpartei sowie Organisationen wie die Digitale Gesellschaft oder Grundrechte.ch zusammen.

Die Mobilisierung der Öffentlichkeit vor der Abstimmung, etwa durch Zeitungsinserate, hielt sich dagegen auf eher niedrigem Niveau, verglichen mit anderen Abstimmungskampagnen. Vielleicht auch mit ein kleiner Grund für die heutige Annahme des NDG. Trotzdem: Das Gesetz war und bleibt umstritten, der Riss zieht sich durch Parteien, Organisationen und Familien. „Sicherheit oder Freiheit“ – darauf in etwa reduzierten sich am Ende mal wieder die angeblichen Optionen für's Stimmvolk. Laut Abstimmungsbroschüre soll mit dem neuen NDG eine „Balance zwischen diesen beiden hohen Gütern“ hergestellt werden. Die Zeit wird's weisen.

Datenschutzrechtlich problematisch
Selbst der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte, Adrian Lobsiger, kritisierte noch im Frühsommer einige Aspekte am Nachrichtendienstgesetz: Die sehr weitgehenden Befugnisse, mit denen der Nachrichtendienst des Bundes nun ausgestattet werden wird, bergen das Risiko, dass auch die Privatsphäre unbescholtener Bürger verletzt wird. Explizit beanstandete Lobsiger, es sei "weiterhin bedenklich", dass "der Nachrichtendienst Flugzeuge und Satelliten zur Beobachtung von Ereignissen und Anlagen an öffentlichen und frei zugänglichen Orten einsetzen (könnte) um dort Aufzeichnungen in Bild- und Tondokumenten vorzunehmen".

Dass der NDB auch die Möglichkeit hat, Computersysteme und -netzwerke zu infiltrieren, um den Zugang zu Informationen zu stören, zu verhindern oder zu verlangsamen, erachtet Lobsiger als "datenschutzrechtlich problematisch".

Ausland, Inland, Austausch
Der Schweizer Datenverkehr, ob durch Handy-Chats, Mail oder Web-Surfen erzeugt, darf laut neuem NDG eigentlich nur überwacht werden, wenn einer der Teilnehmer der Internetkommunikation sich im Ausland befindet. Da jedoch der Großteil des Datenverkehrs der Schweizer Bevölkerung über ausländische Server und Netze läuft, könnte am Ende die Kommunikation aller inländischen Online-User ein Gegenstand der Kabelaufklärung werden.

Die Internet- und Mail-Provider sind hierbei laut NDG verpflichtet, die entsprechenden Daten an das Zentrum für elektronische Operationen (ZEO) zu liefern – das hingegen der Armee angegliedert ist – welches sodann die Daten unter Einsatz unzähliger Suchbegriffe für den NDB auswertet. Auch sollen die gesammelten Daten mit ausländischen Nachrichtendiensten und Sicherheitsbehörden ausgetauscht werden können.

Aufsicht und Kontrolle
Das NDG verlangt, dass die neuen Überwachungsmaßnahmen durch eine Reihe von Instanzen bewilligt werden müssen. Durch einen Bundesverwaltungsrichter (rechtliche Verantwortung), durch den dreiköpfigen Sicherheitsausschuss des Bundesrates (politische Verantwortung) und die operative Verantwortung, welche der Chef des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) übernehmen wird, wo der NDB organisationstechnisch angesiedelt ist.

Für die Funk- und die Kabelaufklärung ist laut NDG wiederum eine eigene verwaltungsinterne, unabhängige Kontrollinstanz zuständig, welche die Aufklärungsmaßnahmen und ihren Vollzug auf Rechtmäßigkeit prüft. Ihre Mitglieder werden vom Bundesrat gewählt. Auch eine kantonale Dienstaufsicht und eine und parlamentarische Oberaufsicht über die Tätigkeit des NDB sind im Gesetz verankert.

Einer der letzten strittigen Punkte im NDG, der im Parlament erst vor einem Jahr noch beschlossen wurde, war der, dass der Bundesrat zusätzlich eine neue, unabhängige Behörde zur Aufsicht über den Nachrichtendienst einsetzen wird. Also sehr viele Organe für eine potenziell profunde Aufsicht, die der NDB aber auch brauche – da sind sich viele politischen Beobachter und Juristen einig.

Dunkelkammer Nachrichtendienst
Die oben erwähnten "Informationsbeschaffungs-Maßnahmen" dürften, laut Auskunft des Verteidigungsministeriums, auch nur in absoluten Ausnahmefällen angewendet werden. Herumgeboten wird seit längerem eine Zahl von lediglich cirka zehn Fällen pro Jahr, wo erwähnte Methoden eingesetzt werden sollen. "An dieser Zahl wird man den Bundesrat messen müssen", bemerkt dazu etwa die Tageszeitung "Der Bund". Ob es bei der heutigen Weltlage tatsächlich dabei bleibt?

Eine datenschutzrechtliche Problematik sah EDÖB Adrian Lobsiger etwa auch darin, dass die Informationsbeschaffung durch den Nachrichtendienst vom Öffentlichkeitsgesetz ausgenommen wird, womit der Zugang zu entsprechenden amtlichen Dokumenten verhindert wird. Das berge die Gefahr, dass der Nachrichtendienst "in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit zur Dunkelkammer wird", so Lobsiger. Und für Rainer J. Schweizer, em. Prof. für Staats- und Völkerrecht an der Universität St. Gallen, ist "das Bedenklichste, dass bei Auskunftsbegehren jeder Rechtsschutz ausgeschlossen wird. Das nimmt Zehntausenden von Menschen die Möglichkeit, sich zu wehren."

Angst und Fichen
Dass das Schweizer Stimmvolk seinem Geheimdienst nun trotz allem derart umfangreiche Überwachungsmöglichkeiten genehmigt, sei, so schreiben viele Kommentatoren, vor allem den diversen Terroranschlägen und Amokläufen der letzten beiden Jahre geschuldet.

Vor nicht allzu langer Zeit wäre das heutige Abstimmungsergebnis kaum vorstellbar gewesen. Denn es ist noch nicht so lange her, da stand die Schweizer Bevölkerung noch unter dem Eindruck von zwei sogenannten Fichen-Skandalen (Fiche = Karteikarte).

Ende der 80er-Jahre wurde bekannt, dass Bundesbehörden und auch die kantonalen Polizeibehörden zwischen 1900 und 1990 etwa 900.000 Staatsschutz-Fichen angelegt hatten. Personen, Organisationen und Ereignisse waren darin erfasst. Die Palette der Überwachten reichte von "ausländischen Anarchisten, Schweizer Sozialisten und Gewerkschaftern, unwillkommenen politischen Flüchtlingen und Ausländern, die ausgewiesen wurden". "Fichiert" wurden aber auch "Nationalsozialisten und faschistische Bewegungen. Mit dem Aufkommen des Antikommunismus wurden vor allem linksstehende Politiker und Mitglieder von Gewerkschaften überwacht."

Jeder zwanzigste Schweizer und jeder dritte Ausländer war in der Kartei erfasst, die 1994 von ISIS abgelöst wurde. Diese war eine neue Datensammlung des Schweizer Staatschutz, über die im Sommer 2010 erneut ein parlamentarisches Kontrollgremium informierte. Rund 200.000 Personen waren darin direkt oder als Drittpersonen registriert. Allerdings zumeist ohne die vorgeschriebene Überprüfung auf gesetzeskonforme Datenerfassung. Anfang 2015 waren laut Medienberichten noch 31.000 Personen in der Isis-Datenbank verzeichnet.

Viel mehr Überwachungen
Angesichts dieser Erfahrungen in der Vergangenheit, hätte das Unbehagen mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz schon bei viel mehr Leuten dominieren können. Das erwarteten zumindest viele Beobachter. Kaum jemand rechnete mit einer derart deutlichen Annahme des Gesetzes. Natürlich steht im NDG keine feste Zahl von voraussichtlich Überwachten. Es könnten also durchaus auch mehr werden als zehn Überwachungsaktionen jährlich. Schweizer Medien, etwa die Aargauer Zeitung, warnten deshalb bereits: "Die im Abstimmungskampf genannte Zahl darf nicht plötzlich auf ein Vielfaches anschwellen. Sonst werden die Behörden das Vertrauen der Bevölkerung schnell wieder verlieren."

Anmerkung: Das hat nicht nur was mit grenzenlosem Naivlingentum zu tun, hier erkennt man sehr deutlich die Manipulation durch Angst, mit dem die Menschen durch die Medien beeinflusst werden. Niemand kann ernsthaft glauben, dass der Schweizer Geheimdienst in naher Zukunft nur 10 Überwachungen pro Jahr durchführen wird und dann mit der Schulter zuckt und sagt, "Tut mir leid, wir hatten schon 10 in diesem Jahr, wir dürfen nicht mehr."

Quelle: heise.de
Im A & O das Geheimnis liegt - Omega siegt!
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#2
Die Schweiz ist leider ein Musterbeispiel dafür, daß Demokratie nie funktionieren kann. Denn wenn nicht dort, wo dann?

Diese rein angstgesteuerten Abstimmungen in der Schweiz sind leider die Regel.
Erst wissen, dann denken. Erst denken, dann reden.
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