27.10.12016, 19:55
Ein 14jähriger Schüler aus Schleswig-Holstein hatte sich geweigert, an einem Schulausflug im Fach Erdkunde teilzunehmen, der die Klasse in eine Moschee führte. Wie die Eltern ganz richtig feststellten, können niemand gezwungen werden, ein rel. Gebäude zu betreten.
Nun sollen sie wegen des Schwänzens des Kindes eine Geldstrafe bezahlen.
http://www.focus.de/politik/deutschland/rendsburg-in-schleswig-holstein-schueler-lehnt-moschee-besuch-ab-jetzt-schaltet-sich-staatsanwaltschaft-ein_id_6118924.html
Nun sollen sie wegen des Schwänzens des Kindes eine Geldstrafe bezahlen.
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