18.06.12013, 20:02
"Grüß G***, wir erstatten Strafanzeige ..." - Diese Formulierung empfahlen die Kirchen-Hardliner den Gläubigen in ihrem Aufruf, gegen Carolin Kebekus und ihren Nonnen-Rap juristisch vorzugehen. Mit überschaubarem Erfolg: Wie die "Frankfurter Rundschau" jetzt berichtet, sind bei der Kölner Staatsanwaltschaft rund zehn Anzeigen eingegangen. Diese werden nun geprüft.
Konsequenzen eher unwahrscheinlich
Paragr. 166 des StGB stellt die öffentliche Beschimpfung von Bekenntnissen unter Strafe, wenn diese dazu geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Was die erzkatholischen Piusbrüder und ihre zehn folgsamen Anhänger dabei aber übersehen, ist der grundrechtlich verankerte Schutz der Kunst- und Meinungsäußerungsfreiheit. Dieser muss im Strafverfahren, sofern es überhaupt so weit kommt, gegen den Schutz der Glaubens- und Religionsausübungsfreiheit der Antragsteller abgewogen werden. Dass die Staatsanwaltschaft dabei dem Ansinnen einiger pikierter Konservativer das schwerere Gewicht beimessen wird, erscheint angesichts des letztlich eher harmlosen Videos äußerst unwahrscheinlich.
Konsequenzen eher unwahrscheinlich
Paragr. 166 des StGB stellt die öffentliche Beschimpfung von Bekenntnissen unter Strafe, wenn diese dazu geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Was die erzkatholischen Piusbrüder und ihre zehn folgsamen Anhänger dabei aber übersehen, ist der grundrechtlich verankerte Schutz der Kunst- und Meinungsäußerungsfreiheit. Dieser muss im Strafverfahren, sofern es überhaupt so weit kommt, gegen den Schutz der Glaubens- und Religionsausübungsfreiheit der Antragsteller abgewogen werden. Dass die Staatsanwaltschaft dabei dem Ansinnen einiger pikierter Konservativer das schwerere Gewicht beimessen wird, erscheint angesichts des letztlich eher harmlosen Videos äußerst unwahrscheinlich.
Kein besserer Freund – kein schlimmerer Feind!