Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
#1
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Religionsfreiheit ja, Sonderrechte nein
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/strassburger-urteil-verneint-sonderrechte-fuerglaeubige-a-877551.html

Dürfen sich Menschen auf ihre Religion berufen, wenn sie bestimmte Pflichten verweigern?
Eine Frage der Abwägung, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Er hat damit ein gutes Prinzip bestätigt: Vor dem Gesetz sind alle gleichberechtigt. Religionsfreiheit ist ein Grund- und Menschenrecht, und als solches ist sie fraglos eine Errungenschaft.
Doch ist es auch ein inhärentes Wesensmerkmal von Religionen, daß sie auf die Lebensführung ihrer Anhänger Einfluß nehmen mit Regeln, denen sie höchste Priorität zusprechen. Es ist auch allen Religionen gemein, daß sie glauben, ihr Weg sei der einzig richtige. Ihre Fähigkeit zur Toleranz ist deutlich limitiert, auch wenn sie anderes predigen. Da bleiben Kollisionen mit dem weltlichen Recht, das sich Staaten und Gesellschaften inzwischen gegeben haben, nicht aus. Entscheidend ist das Maß der Beeinträchtigung.
Kein besserer Freund – kein schlimmerer Feind!
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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - von Hælvard - 18.02.12013, 22:11

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