Katanka
Gast
Bedankte sich:
x gedankt in Beiträgen
Die Vorratsdatenspeicherung wird noch völlig legal und Gerichtstauglich aufarbeitbar gemacht.
Zwar hat der oberste Gerichtshof dem widersprochen, doch werden sie es auf die eine oder andere Art durchbekommen.
Grund?
Die EU Kommision hat es so beschlossen.
In Österreich wird sie schon praktiziert - unser Verfassungsgerichtshof arbeitet ja weisungsgebunden, und auf eine Anfrage von mir hin hat er zugegeben, dass dieses Thema nicht behandelt wird.
Schließlich wird Indect ohne die Vorratsdatenspeicherung nicht optimal funktionieren.
Wer im Internet wirklich anonym unterwegs sein will, sollte sich über die Benutzung von Proxyservern informieren.
Am besten auch nicht nur einen Benutzen, sondern über einen Proxy in dem einem Land zu einem Proxy in nem anderem Land usw.
Wobei es dann mit der Datenspeicherung auch so laufen kann, dass der BND alle Kunden die Proxys benutzen dann um so genauer durchleuchten.
Ausgeschlossen ist dann nur, dass man von einer Website ausgehend herrausfindet wer das gepostet hat/die Seite besucht hat.
Von Providerseite aus kann man dann natürlich immer den Menschen durchleuchten, doch müsste er dafür eben erst auffällig werden, da die Datenmengen gigantisch sind.
Beiträge: 10.793
Themen: 1.426
Registriert seit: Feb 2004
Bewertung:
4.933
Bedankte sich: 21529
198294x gedankt in 7738 Beiträgen
UK Gedankenpolizei
http://www.dailymail.co.uk/femail/article-2002545/Shirley-Browns-Coconut-hate-crimeinvestigation-shows-NOBODY-escape-Britains-Thought-Police.html
Die ‚coconut‘ hate crime investigation zeigt auf, daß niemand Britanniens-Gedankenpolizei entkommt. Schimpfworte und Emotionen sind ein genügender Grund, um Anzeigen auch der rassistischen Art hervorzubringen.
Was hier jedoch „hochgejubelt“ wird, hat einen einfachen Hintergrund, der sich nicht nur in UK und anderen Commonwealth-Ländern, sondern rund um den Globus zeigt: Höflichkeit und Moral (einst eine „Zierde“, die jede zwischenmenschliche Beziehung erleichterte) fiel den unkontrollierten emotionalen Auswüchsen zum Opfer. „Sau rauslassen“ allem und jedem gegenüber wurde von den jungen Generationen mit Vorliebe adoptiert. Disziplin wurde zum Schreckgespenst, und mit Gekreische, Drogen, Anzeigen der Kleinen gegen die Eltern, wurde dem
neuen Gebaren der Weg geebnet.
Entweder man findet einen Weg oder man schafft einen Weg!
Beiträge: 3.496
Themen: 175
Registriert seit: Jun 2006
Bewertung:
486
Bedankte sich: 21729
62460x gedankt in 2401 Beiträgen
22.04.12012, 10:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.04.12012, 10:48 von Wishmaster.)
Neue Vorratsdatenspeicherung: Daten auch für die Identifizierung von "Filesharern"
Ein noch interner Gesetzentwurf soll belegen, dass in Deutschland weitreichende Verschärfungen bei der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung geplant sind.
Nach einem neuen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums soll die Identifizierung von Internetnutzern ohne richterliche Anordnung künftig schon zur Aufklärung von Bagatelldelikten wie Filesharing zulässig sein. Das berichten die Bürgerrechtler vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) unter Berufung auf einen Gesetzentwurf, der ihnen zugespielt worden sei.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) trafen sich laut Leipziger Volkszeitung am 18. April 2012 gemeinsam mit ihren Staatssekretären zu einem Klärungsgespräch über die Vorratsdatenspeicherung. Die Quellen der Zeitung weisen jedoch darauf hin, dass von der FDP vor den Landtagswahlen in Schleswig-Holstein am 6. Mai 2012 und in Nordrhein-Westfalen am 13. Mai 2012 "keinerlei substanzielle Bewegung" zu erwarten sei.
Laut AK Vorrat soll den Gesetzesplänen des Justizministeriums zufolge im Regelfall sieben Tage lang jede Internetaktivität nachvollziehbar sein. Ausgenommen von der Vorratsdatenspeicherung sollen kleine Internet Service Provider mit weniger als 100.000 Kunden sein. Das Bundesinnenministerium wolle zusätzlich zum Internet auch die Verbindungsdaten aus der Sprachtelefonie im Festnetz, Mobilfunk und für SMS aufzeichnen. Auch die Nutzung von Anonymisierungsdiensten soll sechs Monate gespeichert werden.
Strafverfolger sollen die Daten zur Aufklärung von "gewichtigen Ordnungswidrigkeiten" nutzen können. Auch "zur Abwehr von Gefahren" sollen die Vorratsdaten abrufbar sein. Die deutschen Geheimdienste sollen Zugriff auf die Vorratsdaten erhalten.
Neue Entwürfe schärfer als EU-Richtlinie
"Beide Gesetzentwürfe gehen weit über eine Umsetzung der zweifelhaften EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hinaus", so der AK Vorrat. Gemeint sind die Zugriffsmöglichkeiten auf die Daten und die Überwachung von Anonymisierungsdiensten. Im März 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung in der damals bestehenden Form für teilweise verfassungswidrig erklärt und gestoppt. Bislang blockiert Leutheusser-Schnarrenberger in der Merkel-Regierung eine Neueinführung. Sie befürwortet inzwischen aber die Vorratsdatenspeicherung bei konkretem Anlass im Rahmen des sogenannten Quick-Freeze-Verfahrens für sieben Tage.
Wishmaster meint: Damit ist die "Katze aus dem Sack" ... Weder Terror noch Kinderschänder also, sondern die Verwertercontent-Mafia hat Europa im Griff ...
Tue was immer ich will!
Beiträge: 5.039
Themen: 335
Registriert seit: Jan 2004
Bewertung:
743
Bedankte sich: 9162
32477x gedankt in 1697 Beiträgen
Von wegen 7 Tage. tzzz
Die Mühle der Justiz arbeitet bekanntlich sehr langsam. Wenn also Verbrechen oder ein hinreichender Tatverdacht nicht innerhalb von 7 Tagen stichhaltig in eine bestimmte Richtung anlaufen, sprich mit einem Tatverdächtigen, wären die Daten laut Gesetz nicht mehr abrufbar.
Das wiederum belegt, daß die Daten nicht mit dem Hintergrund der Kriminalitätsbekämpfung gesammelt und gespeichert werden sollen.
Ziel ist lediglich die totale Kontrolle und Überwachung.
Kein besserer Freund – kein schlimmerer Feind!