Intersexualität: Ethikrat empfiehlt drittes Geschlecht
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Menschen, die körperlich nicht eindeutig männlich oder weiblich sind, sollen nach Ansicht des Deutschen Ethikrates nicht zu einer Festlegung auf eines der beiden Geschlechter gezwungen werden. Das Expertengremium schlug deshalb vor, dass intersexuelle Menschen auch den Eintrag "anderes" wählen können. In Deutschland leben Schätzungen zufolge rund 100.000 intersexuelle Menschen.

Eine Festlegung auf "männlich" oder "weiblich" in einem Register wertete der Rat in seiner Stellungnahme als einen "nicht zu rechtfertigenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf Gleichbehandlung". Der Ethikrat sprach sich zudem mehrheitlich dafür aus, dass Menschen mit dem Geschlechtseintrag "anderes" eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen können. Ein Teil des Rates plädierte darüber hinaus dafür, diesen Menschen auch eine Eheschließung zu ermöglichen.

Der Ethikrat legte die Stellungnahme zur Situation intersexueller Menschen im Auftrag der Bundesregierung vor. Dem 26-köpfigen Gremium gehören vor allem Wissenschaftler aus Bereichen wie Medizin, Theologie, Philosophie oder Recht.

Intersexualität bezieht sich auf Menschen, die aufgrund körperlicher Besonderheiten nicht eindeutig männlich oder weiblich sind. In Deutschland gebe es nach einer Schätzung 80.000 bis 120.000 intersexuelle Menschen, sagte die Vorsitzende des Vereins "Intersexuelle Menschen", Lucie Veith, dem Onlineportal tagesschau.de. Das sei aber keine homogene Gruppe, sondern eine Vielzahl von Besonderheiten. So gebe es "4000 Varianten von geschlechtlicher Differenzierung".

In seiner Stellungnahme wendet sich der Ethikrat auch gegen frühzeitige unumkehrbare medizinische Maßnahmen zur Geschlechtszuordnung. Irreversible Maßnahmen stellten einen Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Wahrung der geschlechtlichen und sexuellen Identität und in das Recht auf eine offene Zukunft dar. "Die Entscheidung darüber ist höchstpersönlich", erklärte der Rat.

Das Gremium empfiehlt daher, dass die Entscheidung über medizinische Eingriffe grundsätzlich von den Betroffenen selbst getroffen werden sollte. Bei Kindern sollten Eingriffe dagegen nur vorgenommen werden, wenn dies aufgrund "unabweisbarer Gründe des Kindeswohls" erforderlich sei.

Der Ethikrat spricht sich auch für einen Hilfsfonds für intersexuelle Menschen aus, die in der Vergangenheit behandelt wurden. Dieser Fonds soll den Empfehlungen zufolge für Menschen eingerichtet werden, die aufgrund der Behandlungen "Schmerzen, persönliches Leid, Erschwernisse und dauerhafte Einschränkungen ihrer Lebensqualität erlitten haben".

Dies gilt demnach für Behandlungen, "die nach heutigen Erkenntnissen nicht (mehr) dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik zugerechnet werden können und auf ausgrenzenden gesellschaftlichen Vorstellungen von geschlechtlicher Normalität beruhten." Auch Selbsthilfegruppen und Betroffenenverbände sollten finanziell gefördert werden.


Quelle: http://de.nachrichten.yahoo.com/intersexualität-ethikrat-empfiehlt-drittes-geschlecht-154119951.html
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Intersexualität: Ethikrat empfiehlt drittes Geschlecht - von Benu - 24.02.12012, 22:52

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