Scheitert das Gesetz für die Toleranz?
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ANTI-DISKRIMINIERUNGSGESETZ

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Die vor drei Jahren angekündigte Verabschiedung eines Gesetzes gegen die Benachteiligung von Minderheiten steht auf der Kippe. Vordergründig streiten Rot und Grün um den Schutz religiöser Minderheiten. Doch die Regierung fürchtet vor allem den Widerstand der Industrie.




Berlin - Schon in ihrer Koalitionsvereinbarung hatten SPD und Grüne die Verabschiedung eines Anti-Diskriminierungsgesetzes (ADG) versprochen: "Niemand darf wegen seiner Behinderung, Herkunft, Hautfarbe, ethnischer Zugehörigkeit oder sexueller Orientierung diskriminiert werden", heißt es im Wortlaut des Koalitionsvertrages. Noch vergangene Woche kündigte schließlich Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) an, Deutschland werde "ein Gesetz zur Verhinderung von Diskriminierungen im Zivilrecht" in Kraft setzen.
Seit Ende des vergangenen Jahres liegt auch ein entsprechender Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium vor, in dem Ausländern, Alten und Behinderten Schutz vor Benachteiligung versprochen wird. Demnach könnten in Deutschland lebende Bürger, wenn sie wegen ihrer Hautfarbe nicht in eine Disco eingelassen oder wegen ihrer Behinderung von einer Reise oder einem Restaurant ausgeschlossen werden, sich künftig vor Gericht dagegen wehren. Dabei sollen nicht die Opfer die Beweislast tragen, sondern Gaststätten, Versicherungen oder Vermieter müssen belegen, dass keine Diskriminierung vorgelegen hat. Außerdem sollen nach dem Gesetzentwurf auch Verbände stellvertretend für ihre Mitglieder gegen Ungleichbehandlung durch Unternehmen oder Dienstleistungsanbieter auf Unterlassung klagen dürfen.

Mit der Verabschiedung des Entwurfs im Bundestag würde Rot-Grün die Vorgaben einer EU-Richtlinie vom Juni 2000 einlösen - die Frist läuft bis 2003. Der EU-Rat hatte "Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft gefordert", die "über die Gewährleistung des Zugangs zur Erwerbstätigkeit hinausgehen" und auch Bildung oder Sozialschutz abdecken, also den Zugang zu öffentlichen Gütern und zu Wohnraum.

Der deutsche Entwurf geht noch weiter und zählt die Punkte Geschlecht, Behinderung, Alter, Weltanschauung sowie Religion auf. Auf das Merkmal Alter wollen SPD und Grüne allerdings mittlerweile verzichten. Bei einer Anhörung hatte der Einwand der Experten überzeugt, dass Banken, Theater oder die Bahn mit einer solchen Regelung Klagen riskieren würden, wenn sie Sonderkonditionen für junge Kunden oder Bahncards für Senioren anbieten. Auch das Kriterium Weltanschauung soll gestrichen werden, um nicht extremen Organisationen wie der NPD die Klage auf Räumlichkeiten zu erleichtern.


DPA

Muslime in Deutschland bei ihrem Freitagsgebet in einer Moschee: "Über den Punkt Religion werden wir noch verhandeln müssen"


Über das Kriterium Religionszugehörigkeit können sich die rot-grünen Rechtsexperten dagegen nicht einig werden. Nachdem es heftige Kritik von Seiten der Kirchen hagelte, die befürchten, die Vorschrift würde sie verpflichten, ihre Kindergärten oder Altersheime auch Nichtkonfessionsangehörigen zu öffnen, wollen die Sozialdemokraten diese Passage gänzlich aus dem Gesetzeskatalog der Tatbestände streichen. "Über den Punkt Religion werden wir noch verhandeln müssen", sagte Alfred Hartenbach, rechtspolitischer Sprecher der SPD. Die Grünen hingegen wollen dieses Kriterium behalten. Sie wären zwar zu Änderungen bereit, heißt es aus Fraktionskreisen, aber sie wollen gewahrt wissen, dass etwa Muslime oder Juden Schutz vor religiöser Diskriminierung finden.

Die Verhandlungen zwischen den Koalitionären sollen in dieser Woche weitergeführt werden. "Wir können im Moment wenig dazu sagen", erklärt Hartenbach. Die Grünen halten aber eine Entscheidung in dieser Woche für möglich.

Gleichwohl deutet vieles darauf hin, dass die SPD-Seite das Gesetzgebungsverfahren möglichst in die Länge ziehen möchte, um vor der anstehenden Bundestagswahl Streit mit der Wirtschaftslobby zu vermeiden. So hatte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt gewarnt, das Gesetz berge "Sprengstoff für die Wirtschaftsordnung" und produziere nur "einen Haufen neuer Bürokratie".

Warum überhaupt erst jetzt zum Ende der Legislatur über das Gesetz verhandelt wird, darüber möchten die Koalitionäre zurzeit lieber keine Auskunft geben. Gerhard Schröder und seine Partei, von den Wählern derzeit stark angezählt, brauchen Ruhe an der inneren Koalitionsfront - ein Wunsch, dem die Grünen kaum noch zu widerstehen vermögen.

<a href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,193308,00.html]spiegel online</a>
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#2
Hallo!

Ich stelle mir gerade folgende Szenaro vor:

Da ist so ein junger, enthusiastischer Unternehmer mit vielen Ideen und hoher Motivation. Um nun das Geschäft zum laufen zu bringen, braucht er Mitarbeiter. Also wendet er sich an das Arbeitsamt und setzt Annoncen in die Zeitung. Er sucht eine flexible Sekretärin und einen zuverlässigen Boten.

Den ersten Dämpfer erhält er von einem jungen Mann, weil der Unternehmer die Sekretärsstelle nur für Frauen ausgeschrieben hat, was nach dem Gesetzbuch unzulässig ist (den Paragraphen weiß ich jetzt nicht mehr genau, aber bei Bedarf suche ich ihn gerne raus).
Nun meldet sich eine junge Dame zu einem Bewerbungsgespräch. Sie vereinbaren einen Termin und er staunt nicht schlecht, als er jemanden im Rollstuhl empfängt. Sie erzählte gleich, dass das wohl ein genetischer Defekt sei, aber ihre sonstigen Fähigkeiten gut ausgeprägt sind. Es war garnicht so leicht, die Gute ins Büro zu bekommen, überall passte sie nur mit feinstem fingerspitzengefühl bzw. durch Kraftakte durch. Als er sie auf Flexibilität ansprach, reagierte sie etwas ungelegen und fühlte sich diskriminiert. Er machte ihr klar, dass es schwerlich möglich sei, das Büro umzubauen (Türen verbreitern, Rampen bauen) weil er sich ja selbst noch in der Gründung befindet und das Geld kanpp ist. Nun ist die Gute ganz aus dem Häuschen.
Sie hört was von dem Neuen Gesetz und erinnert sich, was Beweislastumkehr bedeutet. Freudig reibt sie ihre Hände, um den jungen Unternehmer nun zu melken ...

Nun fehlt noch was zum Boten aber ich denke, daß es klar ist, was ich deutlich machen will.
Vielleicht empfindet der/die eine oder andere diesen Artikel schon als diskriminierend ...

Gruß Hriki

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